01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2202.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2202.99.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2202.99.19.1110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2202.99.19.11.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0?
- ×Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen2202.10.00.00.0
- ×alkoholfreies Bier2202.91
- ×andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von2202.99.91, 2202.99.95, 2202.99.99
- ×Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von 2,8 GHT oder mehr2202.99.11
- ×Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Getränke aus Nüssen des Kapitels 08, Getreide des Kapitels 10 und Samen des Kapitels 122202.99.15
- ×andere, also nicht: Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker)2202.99.19.91.0, 2202.99.19.95.0, 2202.99.19.99.0
- ×andere, also nicht: Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig2202.99.19.19.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2202.99.19
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2202.99.19.11.0 | Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltigdiese Seite | Präferenzzollkontingent |
| 2202.99.19.19.0 | andere | Präferenzzollkontingent |
| 2202.99.19.91.0 | Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig | – |
| 2202.99.19.95.0 | entalkoholisierter Wein mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5% vol | Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr |
| 2202.99.19.99.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2202.99.19 eingereiht
303 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI27930/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Frucht- und Gemüsesaftmischung mit Fruchtpüree, Ingwersaft und … | 22.10.2029 |
| DEBTI27926/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtsaftmischung mit Teeauszug und Fruchtpüree, in Aufmachung für den … | 22.10.2029 |
| DEBTI24886/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtsaftmischung mit Fruchtpürees, Kamillenblütenauszug und Kakaopulver … | 19.10.2029 |
| DEBTI24862/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Limonade auf der Grundlage von Fruchtsäften und Fruchtpüree, in Aufmachung … | 11.10.2029 |
| DEBTI33253/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Saft- und Püreemischung mit Teeauszug und Agavendicksaft, in Aufmachung … | 27.09.2029 |
| DEBTI34446/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk aus Fruchtsäften, Fruchtpüree und Echinacea-Extrakt, in Aufmachung … | 20.09.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2202.99.91 | 81 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Milchproteingetränk mit Zusatz von Koffein, Geschmacksrichtung Erdbeere, in Aufmachung für den Einzelverkauf (250 ml-Aluminiumdose). Alkohol: nicht … |
| 2202.99.95 | 68 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): aromatisiertes Milchmischgetränk mit Matchapulver, Geschmacksrichtung Erdbeere, in Aufmachung für den Einzelverkauf (230 ml). Alkohol: nicht enthalten. … |
| 2202.99.15 | 16 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk auf der Grundlage von Reissirup, Mandeln und Sojaprotein mit Zusatz von Kakao, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml). Alkohol: nicht … |
| 2202.99.99 | 11 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Milchmischgetränk mit Kaffee und braunem Zucker, in Aufmachung für den Einzelverkauf (250 ml-Aluminiumdose). Alkohol: nicht enthalten. Gehalt an Fetten … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0?
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0709 | Norwegen | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9017 | USA | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 6,1 % |
| Norwegen | 4,70 EUR je hl |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0
Anmerkungen (3)
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
1. Zur Unterposition 2202.10.00 gehört nur Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
13. Für die Zwecke der Unterpositionen 2202.99.11 und 2202.99.15 wird der Proteingehalt ermittelt, indem der nach der Methode gemäß Anhang III Teil C Nummern 2 bis 8 der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (135), berechnete Gesamtstickstoffgehalt mit dem Faktor 6,25 multipliziert wird.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2202.99.19 | andere: Hierher gehören auch Anregungsmittel (Tonika) im Sinne der Erläuterungen zu diesem Kapitel, Allgemeines, zweiter Absatz. Diese nicht alkoholhaltigen Getränke, die oft als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet werden, können aus Pflanzenauszügen (einschließlich Kräutern) usw. hergestellt werden und Vitamin- und/oder Mineralstoffzusätze usw. enthalten. Diese Zubereitungen sollen im Allgemeinen dem Erhalt der … |
| 2202.99 | andere: Hierher gehören nicht flüssige Lebensmittelzubereitungen, die überwiegend aus Fetten und Ölen des Kapitels 15 bestehen (in der Regel Position 2106 oder Kapitel 15) (siehe auch Avise zum Harmonisierten System zu Unterposition 2106.90/42). |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-252/2408.05.2025 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission … |
| C-114/8026.03.1981 | DER BEGRIFF ' ' ANDERE NICHTALKOHOLISCHE GETRÄNKE ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 22.02 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST DAHIN AUSZULEGEN , DASS ER EINE WARE UMFASST , DIE AUS BIERHEFE , WASSER UND 3,9 % NATÜRLICHEM ZITRUSSAFT BESTEHT SOWIE FLÜSSIG UND TRINKBAR … |
| C-139/1422.10.2014 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. … |
| C-267/1330.04.2014 | Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 2202.99.19
- 01.01.20172202.99.19neu eingeführt · aus 2202.90.19
- 01.01.20172202.99.19.11.0neu eingeführt · „Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig“ · aus 2202.90.11, 2202.90.15, 2202.90.19, 2202.90.91, 2202.90.95, 2202.90.99 (18 Unterteilungen)
- 01.01.20172202.99.19.19.0neu eingeführt · aus 2202.90.11, 2202.90.15, 2202.90.19, 2202.90.91, 2202.90.95, 2202.90.99 (18 Unterteilungen)
- 01.01.20172202.99.19.91.0neu eingeführt · „Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig“ · aus 2202.90.11, 2202.90.15, 2202.90.19, 2202.90.91, 2202.90.95, 2202.90.99 (18 Unterteilungen)
- 01.01.20172202.99.19.99.0neu eingeführt · aus 2202.90.11, 2202.90.15, 2202.90.19, 2202.90.91, 2202.90.95, 2202.90.99 (18 Unterteilungen)
- 30.04.20222202.99.19.95.0neu eingeführt · „entalkoholisierter Wein mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5% vol“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0
Welche Zolltarifnummer gilt für zuckerhaltige Frucht- oder Gemüsesäfte unter 2202.99.19?
Zuckerhaltige Frucht- oder Gemüsesäfte, die mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig sind, gehören in 2202.99.19.11.0. Ohne Zucker (Saccharose oder Invertzucker) gehören dieselben Säfte in 2202.99.19.91.0, andere zuckerhaltige Getränke in 2202.99.19.19.0.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Frucht- oder Gemüsesäfte aus Russland unter 2202.99.19.11.0?
Ja. Auf Waren mit Ursprung Russland wird für 2202.99.19.11.0 ein Zusatzzoll erhoben. Für Waren mit Ursprung alle Länder gilt für diese Zolltarifnummer ebenfalls ein Zusatzzoll.
Welche Zolltarifnummer gilt für Saftgetränke unter 2202.99.19?
Ein Saftgetränk, das Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthält und ein mit Wasser verdünnter oder kohlensäurehaltiger Frucht- oder Gemüsesaft ist, gehört in 2202.99.19.11.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile


