01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2202.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2202.99.958-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2202.99.95.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2202.99.95.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0?
- ×Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen2202.10.00.00.0
- ×alkoholfreies Bier2202.91
- ×keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend2202.99.11, 2202.99.15, 2202.99.19
- ×weniger als 0,2 GHT2202.99.91
- ×2 GHT oder mehr2202.99.99
- ×andere, also nicht: Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig2202.99.95.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2202.99.95
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2202.99.95.10.0 | Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltigdiese Seite |
| 2202.99.95.90.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2202.99.95 eingereiht
68 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI24110/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): aromatisiertes Milchmischgetränk mit Matchapulver, Geschmacksrichtung … | 06.09.2029 |
| DEBTI24104/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): lactosefreies, proteinangereichertes Milchmischgetränk, Geschmacksrichtung … | 06.09.2029 |
| DEBTI17266/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Milchmischgetränk mit Zusatz von weißer Schokolade, Grüntee, Guarana und … | 04.06.2029 |
| DEBTI6560/26-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Joghurtmischgetränk mit 55% Joghurt aus Magermilch und Rahm, in Aufmachung … | 12.03.2029 |
| DEBTI46469/24-1Deutschland | Lactosefreies Getränk mit Zusatz von Milchprotein in den Geschmacksrichtungen Schokolade, Vanille, Erdbeere, Banane … | 17.07.2028 |
| DEBTI23419/25-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Milchmischgetränk mit Zusatz von Kakao und Guarana, in Aufmachung für den … | 06.07.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2202.99.19 | 303 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Frucht- und Gemüsesaftmischung mit Fruchtpüree, Ingwersaft und Weizenkeimöl, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Flasche mit Schraubverschluss). … |
| 2202.99.91 | 81 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Milchproteingetränk mit Zusatz von Koffein, Geschmacksrichtung Erdbeere, in Aufmachung für den Einzelverkauf (250 ml-Aluminiumdose). Alkohol: nicht … |
| 2202.99.15 | 16 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk auf der Grundlage von Reissirup, Mandeln und Sojaprotein mit Zusatz von Kakao, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml). Alkohol: nicht … |
| 2202.99.99 | 11 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Milchmischgetränk mit Kaffee und braunem Zucker, in Aufmachung für den Einzelverkauf (250 ml-Aluminiumdose). Alkohol: nicht enthalten. Gehalt an Fetten … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 5,5 % + 12,10 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 44 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 % + 12,10 EUR je 100 kg |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,8 % + 10,58 EUR je 100 kg |
| APS+-Länder | 0 % + 12,10 EUR je 100 kg |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 2 % + 12,10 EUR je 100 kg |
| Algerien | 0 % + 12,10 EUR je 100 kg |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + 11,65 EUR je 100 kg |
| Färöer | 0 % + 12,10 EUR je 100 kg |
| Island | 0 % + 11,65 EUR je 100 kg |
| Libanon | 0 % + 12,10 EUR je 100 kg |
| Neuseeland | 3,4 % + 7,65 EUR je 100 kg |
| Norwegen | 0 % + 11,65 EUR je 100 kg |
| Syrien | 0 % + 12,10 EUR je 100 kg |
| Südafrika | 0 % + 12,10 EUR je 100 kg |
| Tunesien | 0 % + 12,10 EUR je 100 kg |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + 12,10 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0
Anmerkungen (3)
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
1. Zur Unterposition 2202.10.00 gehört nur Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
13. Für die Zwecke der Unterpositionen 2202.99.11 und 2202.99.15 wird der Proteingehalt ermittelt, indem der nach der Methode gemäß Anhang III Teil C Nummern 2 bis 8 der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (135), berechnete Gesamtstickstoffgehalt mit dem Faktor 6,25 multipliziert wird.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2202.99.91 bis 2202.99.99 | andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von Hierher gehört auch ein handelsüblich als „filled milk“ bezeichnetes flüssiges Erzeugnis, sofern es unmittelbar trinkfertig ist. „Filled milk“ ist ein Erzeugnis aus Magermilch oder Magermilchpulver, dem raffinierte pflanzliche Fette oder Öle in einer Menge zugefügt sind, die etwa dem der Vollmilch entzogenen Milchfettanteil … |
| 2202.99 | andere: Hierher gehören nicht flüssige Lebensmittelzubereitungen, die überwiegend aus Fetten und Ölen des Kapitels 15 bestehen (in der Regel Position 2106 oder Kapitel 15) (siehe auch Avise zum Harmonisierten System zu Unterposition 2106.90/42). |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-252/2408.05.2025 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission … |
| C-114/8026.03.1981 | DER BEGRIFF ' ' ANDERE NICHTALKOHOLISCHE GETRÄNKE ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 22.02 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST DAHIN AUSZULEGEN , DASS ER EINE WARE UMFASST , DIE AUS BIERHEFE , WASSER UND 3,9 % NATÜRLICHEM ZITRUSSAFT BESTEHT SOWIE FLÜSSIG UND TRINKBAR … |
| C-139/1422.10.2014 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. … |
| C-267/1330.04.2014 | Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2202.99.95
- 01.01.20172202.99.95neu eingeführt · „0,2 oder mehr, jedoch weniger als 2 GHT“ · aus 2202.90.95
- 01.01.20172202.99.95.10.0neu eingeführt · „Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig“ · aus 2202.90.11, 2202.90.15, 2202.90.19, 2202.90.91, 2202.90.95, 2202.90.99 (18 Unterteilungen)
- 01.01.20172202.99.95.90.0neu eingeführt · aus 2202.90.11, 2202.90.15, 2202.90.19, 2202.90.91, 2202.90.95, 2202.90.99 (18 Unterteilungen)
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0
Gilt für 2202.99.95.10.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Russland?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.
Gilt für 2202.99.95.10.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Belarus?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile