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Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0 – Verdünnte Frucht- oder Gemüsesäfte

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Frucht- oder Gemüsesäfte, die mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig sind, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von 0,2 GHT oder mehr, jedoch weniger als 2 GHT. Getränke mit weniger als 0,2 GHT Fetten gehören in die Warennummer 2202.99.91, solche mit 2 GHT oder mehr in die Warennummer 2202.99.99, und die übrigen Waren dieser Warennummer in 2202.99.95.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelGetränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
PositionWasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position 2009
ZolltarifnummerWasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen
andere
Unterpositionalkoholfreies Bier
Unterpositionandere
andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von
Kombinierte Nomenklaturweniger als 0,2 GHT
Kombinierte Nomenklatur0,2 oder mehr, jedoch weniger als 2 GHT
ZolltarifnummerFrucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltigDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklatur2 GHT oder mehr

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2202.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2202.99.958-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2202.99.95.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2202.99.95.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0?

Kapitel 22 Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig › 2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und …
✓andere, also nicht: Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder AromastoffenDie Ware ist ein nicht alkoholhaltiges Getränk mit höchstens 0,5 % vol Alkohol. Der Alkoholgehalt wird bei 20 °C bestimmt.
✓andere, also nicht: alkoholfreies BierDie Ware ist kein Bier, sondern ein Getränk aus Frucht- oder Gemüsesaft, das mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig ist.
✓andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von, also nicht: keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette …Das Getränk muss Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthalten. Der Gehalt an diesen Fetten bestimmt, ob die Ware in dieser Warennummer liegt.
✓0,2 oder mehr, jedoch weniger als 2 GHTDer Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 liegt bei 0,2 GHT oder mehr, jedoch unter 2 GHT. Liegt der Gehalt darunter oder bei 2 GHT und mehr, gehört die Ware in eine andere Warennummer dieser Unterposition.
✓Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltigDie Ware ist ein Frucht- oder Gemüsesaft, der mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig ist.
2202.99.95.10.0Frucht- oder Gemüsesäfte, verdünnt oder kohlensäurehaltig

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0?

  • ×Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen2202.10.00.00.0
  • ×alkoholfreies Bier2202.91
  • ×keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend2202.99.11, 2202.99.15, 2202.99.19
  • ×weniger als 0,2 GHT2202.99.91
  • ×2 GHT oder mehr2202.99.99
  • ×andere, also nicht: Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig2202.99.95.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2202.99.95

ZolltarifnummerWortlaut
2202.99.95.10.0Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltigdiese Seite
2202.99.95.90.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2202.99.95 eingereiht

68 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland34
Frankreich17
Italien4
Spanien3
Irland3
Slowenien3
vZTAWareGültig bis
DEBTI24110/26-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): aromatisiertes Milchmischgetränk mit Matchapulver, Geschmacksrichtung …06.09.2029
DEBTI24104/26-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): lactosefreies, proteinangereichertes Milchmischgetränk, Geschmacksrichtung …06.09.2029
DEBTI17266/26-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Milchmischgetränk mit Zusatz von weißer Schokolade, Grüntee, Guarana und …04.06.2029
DEBTI6560/26-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Joghurtmischgetränk mit 55% Joghurt aus Magermilch und Rahm, in Aufmachung …12.03.2029
DEBTI46469/24-1DeutschlandLactosefreies Getränk mit Zusatz von Milchprotein in den Geschmacksrichtungen Schokolade, Vanille, Erdbeere, Banane …17.07.2028
DEBTI23419/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Milchmischgetränk mit Zusatz von Kakao und Guarana, in Aufmachung für den …06.07.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2202.99.19303Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Frucht- und Gemüsesaftmischung mit Fruchtpüree, Ingwersaft und Weizenkeimöl, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml-Flasche mit Schraubverschluss). …
2202.99.9181Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Milchproteingetränk mit Zusatz von Koffein, Geschmacksrichtung Erdbeere, in Aufmachung für den Einzelverkauf (250 ml-Aluminiumdose). Alkohol: nicht …
2202.99.1516Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk auf der Grundlage von Reissirup, Mandeln und Sojaprotein mit Zusatz von Kakao, in Aufmachung für den Einzelverkauf (500 ml). Alkohol: nicht …
2202.99.9911Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Milchmischgetränk mit Kaffee und braunem Zucker, in Aufmachung für den Einzelverkauf (250 ml-Aluminiumdose). Alkohol: nicht enthalten. Gehalt an Fetten …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0

€
2202.99.95.10.0Drittlandszoll5,5 % + 12,10 EUR je 100 kg–––
2202.99.95.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll5,5 % + 12,10 EUR je 100 kg + 50 %–––
2202.99.95.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll5,5 % + 12,10 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5,5 % + 12,10 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 44 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 12,10 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.20264,8 % + 10,58 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 12,10 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)2 % + 12,10 EUR je 100 kg
Algerien0 % + 12,10 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 11,65 EUR je 100 kg
Färöer0 % + 12,10 EUR je 100 kg
Island0 % + 11,65 EUR je 100 kg
Libanon0 % + 12,10 EUR je 100 kg
Neuseeland3,4 % + 7,65 EUR je 100 kg
Norwegen0 % + 11,65 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 12,10 EUR je 100 kg
Südafrika0 % + 12,10 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 12,10 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 12,10 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 22, Anmerkung 3
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Unterposition 2202.10.00 gehört nur Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln oder Aromastoffen, wenn es unmittelbar als Getränk verwendet werden kann.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 13
13. Für die Zwecke der Unterpositionen 2202.99.11 und 2202.99.15 wird der Proteingehalt ermittelt, indem der nach der Methode gemäß Anhang III Teil C Nummern 2 bis 8 der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission (135), berechnete Gesamtstickstoffgehalt mit dem Faktor 6,25 multipliziert wird.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
2202.99.91 bis 2202.99.99andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von Hierher gehört auch ein handelsüblich als „filled milk“ bezeichnetes flüssiges Erzeugnis, sofern es unmittelbar trinkfertig ist. „Filled milk“ ist ein Erzeugnis aus Magermilch oder Magermilchpulver, dem raffinierte pflanzliche Fette oder Öle in einer Menge zugefügt sind, die etwa dem der Vollmilch entzogenen Milchfettanteil …
2202.99andere: Hierher gehören nicht flüssige Lebensmittelzubereitungen, die überwiegend aus Fetten und Ölen des Kapitels 15 bestehen (in der Regel Position 2106 oder Kapitel 15) (siehe auch Avise zum Harmonisierten System zu Unterposition 2106.90/42).

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
C-252/2408.05.2025Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission …
C-114/8026.03.1981DER BEGRIFF ' ' ANDERE NICHTALKOHOLISCHE GETRÄNKE ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 22.02 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST DAHIN AUSZULEGEN , DASS ER EINE WARE UMFASST , DIE AUS BIERHEFE , WASSER UND 3,9 % NATÜRLICHEM ZITRUSSAFT BESTEHT SOWIE FLÜSSIG UND TRINKBAR …
C-139/1422.10.2014Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. …
C-267/1330.04.2014Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2202.99.95

  1. 01.01.20172202.99.95neu eingeführt · „0,2 oder mehr, jedoch weniger als 2 GHT“ · aus 2202.90.95
  2. 01.01.20172202.99.95.10.0neu eingeführt · „Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig“ · aus 2202.90.11, 2202.90.15, 2202.90.19, 2202.90.91, 2202.90.95, 2202.90.99 (18 Unterteilungen)
  3. 01.01.20172202.99.95.90.0neu eingeführt · aus 2202.90.11, 2202.90.15, 2202.90.19, 2202.90.91, 2202.90.95, 2202.90.99 (18 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2202.99.95.10.0

Gilt für 2202.99.95.10.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Gilt für 2202.99.95.10.0 ein Zusatzzoll bei Ursprung Belarus?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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