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Zolltarifnummer 2309.10.39.00.0 – Hunde- und Katzenfutter mit Milch

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf, das Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthält und mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT und an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr. Liegt der Milchanteil bei 10 GHT oder mehr, jedoch unter 50 GHT, gehört die Ware in 2309.10.33.00.0, bei weniger als 10 GHT in 2309.10.31.00.0. Kauwaren für Hunde aus Haut mit Zusatz von Stärke, Zucker oder Trockenfleisch gehören hierher, Waren, die zu 100 % aus Haut bestehen und keiner zusätzlichen Zubereitung unterzogen wurden, sind ausgenommen und fallen unter Position 4205.

Typische Waren:Vitamin-E-Präparat für Greyhounds

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2309.10.39.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelRückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
PositionZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
UnterpositionHunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702.30.50, 1702.30.90, 1702.40.90, 1702.90.50 und 2106.90.55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend
Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend
Unterpositionkeine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger
mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT
Zolltarifnummerkeine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehrDiese Seite
Unterpositionmit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT
Zolltarifnummerweder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2309.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2309.10.398-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2309.10.39.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2309.10.39.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2309.10.39.00.0?

Kapitel 23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie … › 2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten …
✓Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den EinzelverkaufDie Ware muss Hunde- oder Katzenfutter sein, das in einer Aufmachung für den Einzelverkauf vorliegt. Dazu zählen Kauwaren für Hunde aus Haut mit Zusatz anderer Stoffe, etwa Stärke, Zucker oder Trockenfleisch.
✓Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702.30.50, 1702.30.90, 1702.40.90, 1702.90.50 und 2106.90.55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltendDie Ware muss einen der im Wortlaut genannten Stoffe enthalten: Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der genannten Unterpositionen, Stärke oder Milcherzeugnisse.
✓Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltendDie Ware muss Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthalten.
✓mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHTDer Stärkeanteil der Ware muss mehr als 10 GHT und bis 30 GHT betragen.
✓mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehrDie Ware muss Milcherzeugnisse in einem Gehalt von 50 GHT oder mehr enthalten. Als Milcherzeugnisse gelten die Waren, die Zusätzliche Anmerkung 4 zu Kapitel 23 aufzählt.
2309.10.39.00.0Hunde-/Katzenfutter, Milchanteil 50 GHT oder mehr

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2309.10.39.00.0?

  • ×andere, also nicht: Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf2309.90
  • ×andere, also nicht: Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702.30.50, 1702.30.90, 1702.40.90, 1702.90.50 und 2106.90.55 …2309.10.90.00.0
  • ×weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend2309.10.70.00.0
  • ×keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger2309.10.11.00.0, 2309.10.13.00.0, 2309.10.15.00.0, 2309.10.19.00.0
  • ×mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT2309.10.51.00.0, 2309.10.53.00.0, 2309.10.59.00.0
  • ×keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT2309.10.31.00.0
  • ×mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 10 oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT2309.10.33.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2309.10.39

ZolltarifnummerWortlaut
2309.10.39.00.0mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2309.10.39 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
IEBTIIENEN004-2024-BTI52IrlandVitamin-E-Präparat für Greyhounds. Pulverförmiges Ergänzungsmittel – zur Verkaufsverpackung bestimmt.25.02.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2309.10.11688Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Katzen, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Glucose/Maltodextrin/Stärke als Gesamtglucose (laut Angabe): 0,5 GHT oder mehr. Stärkegehalt in der Ware (laut …
2309.10.90135Antragsangaben: Hühnerfüße, getrocknet, als Hundekausnack, versetzt mit Futtermittelzusatzstoffen. Verpackung: als Futtermittel für Hunde in 250-g-Beuteln für den Einzelverkauf aufgemacht. …
2309.10.3192Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Hunde in Aufmachung für den Einzelverkauf. Glucose/Maltodextrin/Stärke als Gesamtglucose (laut Angabe): 0,5 GHT oder mehr. Stärkegehalt in der Ware (laut …
2309.10.5146Antragsangaben: Hundefutter in Aufmachung für den Einzelverkauf. Glucose/Maltodextrin/Stärke als Gesamtglucose (laut Angabe): 0,5 GHT oder mehr. Stärkegehalt in der Ware (laut Angabe): mehr als 30 …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2309.10.39.00.0

€
2309.10.39.00.0Drittlandszoll888,00 EUR je t–––
2309.10.39.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll888,00 EUR je t + 50 %–––
2309.10.39.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll888,00 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Antidumpingzoll China: 67,1 % nur für bestimmte Waren

Gilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiert“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 8G61 („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %.

HerstellerZusatzcodeSatz
Anhui Wanshen Biotechnology Co., Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BS40,5 %
Jianyuan Group: - HENGYUAN BIOTECHNOLOGY CO., LTD., - JIANYUAN INTERNATIONAL CO., LTD. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BT40,5 %
Linyi Yuwang Vegetable Protein Co., Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BU40,5 %
Sanjia Group: - Jiujiang Tiantai Food Co., Ltd. - Yantai Oriental Protein Tech Co., Ltd Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BQ40,5 %
SHANDONG FURUN BIOTECHNOLOGY CO., LTD Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BV40,5 %
SHANDONG HUA-THAI FOODPRODUCTS CO., LTD. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BW40,5 %
Shandong Jindu Talin Foods Co.,Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BX40,5 %
Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sindVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.20268G610 %
Yantai Shuangta Food Co. Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BR67,1 %
YANTAI T.FULL BIOTECH CO.,LTD. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BY40,5 %
Yosin Biotechnology (Yantai) Co., Ltd. Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688BZ40,5 %
ZHAOYUAN XIRIBEN FOOD STUFF CO., LTD Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem aus gelben und grünen Futtererbsen) gewonnenem Erbsenprotein, in allen physikalischen Formen (einschließlich fester (z. B. Pulver) und flüssiger Formen (Lösungen)), auch texturiertVO (EU) 2026/2101 · seit 26.09.202688CA40,5 %
alle übrigen Hersteller in China67,1 %

Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0089alle Drittländer7 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0817Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8303Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 888,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.2026807,19 EUR je t
Chile666,00 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2309.10.39.00.0

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaGilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 8G61 („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %. Herstellersätze 40,5 %, 67,1 % (Tabelle unter Abgaben).bis 67,1 %
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2309.10.39.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 23, Anmerkung 1
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2309.10.11 bis 2309.10.70 und 2309.90.31 bis 2309.90.70 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 0403.20.11 bis 0403.20.39, 0403.90.11 bis 0403.90.69, 1702.11.00, 1702.19.00 und 2106.90.51.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 23, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Zu Unterposition 2309.90.20 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten: — 15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder — Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde. Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten. Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2309.10.11 bis 2309.10.90Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf: Hierher gehören Kauwaren für Hunde in verschiedenen Formen (z. B. Knoten, Stäbchen usw.), bestehend aus Haut unter Zusatz von anderen Stoffen (z. B. Stärke, Zucker oder Trockenfleisch). Waren, die zu 100 % aus Haut bestehen und keiner zusätzlichen Zubereitung zu Fütterungszwecken unterzogen wurden, sind ausgenommen (Position 4205).

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-568/1120.06.20131. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. …
C-366/2216.11.2023Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission …
C-144/1503.03.2016Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2309.10.39

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 3.
  1. 01.01.19722309.10.39gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr“
  2. 01.01.19722309.10.39.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von 50 GHT oder mehr“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2309.10.39.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Hunde- und Katzenfutter aus Russland unter 2309.10.39.00.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für die Zolltarifnummer 2309.10.39.00.0 ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gibt es einen Zusatzzoll auf Hunde- und Katzenfutter aus Belarus unter 2309.10.39.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 2309.10.39.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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