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gültig seit 01.01.1972Dual-Use

Zolltarifnummer 2711.29.00.00.0 – Gasförmige Kohlenwasserstoffe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

27Kapitel11Position29HS00KN00TARIC0DE

Erfasst werden gasförmige Kohlenwasserstoffe, die kein Erdgas sind, etwa Methan aus Biogas oder Gas aus der Pyrolyse von Kunststoff. Erdgas in gasförmigem Zustand gehört in die Zolltarifnummer 2711.21.00.00.0.

Typische Waren:Methan aus BiogasGas aus KunststoffpyrolyseLeichte Kohlenwasserstoffkomponente

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2711.29.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelMineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse
PositionErdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
in gasförmigem Zustand
ZolltarifnummerErdgas
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2711.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2711.29.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2711.29.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2711.29.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2711.29.00.00.0?

Kapitel 27 Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und … › 2711 Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
✓in gasförmigem ZustandDie Ware muss gasförmig vorliegen. Nach den Erläuterungen entsteht Gas aus Biomasse durch Fermentation des biologisch abbaubaren Anteils von Abfällen und Rückständen.
✓andere, also nicht: ErdgasHierher gehören gasförmige Kohlenwasserstoffe, die kein Erdgas sind. Gas aus Biomasse besteht überwiegend aus Methan, im Allgemeinen mit Kohlendioxid und in geringerem Maße mit Schwefelwasserstoff, Wasserstoff, Stickstoff und Sauerstoff.
2711.29.00.00.0Gasförmige Kohlenwasserstoffe außer Erdgas

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2711.29.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2711.29.00

ZolltarifnummerWortlaut
2711.29.00.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2711.29.00 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich2
Spanien1
vZTAWareGültig bis
ESBTI2026SOL841SpanienGasförmiges Methan, gewonnen durch Aufbereitung und Reinigung von Biogas. Sein Methangehalt beträgt mehr als 95 …23.08.2029
FRBTIFR-BTI-2024-02775FrankreichLeichte, gasförmige Kohlenwasserstoffkomponente, die bei der Umwandlung von Fettkörpern in Kohlenwasserstoffe entsteht. …23.07.2027
FRBTIFR-BTI-2024-02284FrankreichGasförmiges Produkt aus der Pyrolyse von geschmolzenem Kunststoff durch anaerobe thermische Umwandlung, das als …23.07.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2711.29.00.00.0

€
2711.29.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2711.29.00.00.0

GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · NordkoreaAusfuhr nach Nordkorea nur unter den Bedingungen der Verordnung.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C111 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosBelarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2711.29.00.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 27, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 27 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711; b) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004; c) Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805.
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Als „begünstigte Verfahren“ im Sinne der Positionen 2710, 2711 und 2712 gelten: a) die Vakuumdestillation; b) die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung; c) das Kracken; d) das Reformieren; e) die Raffination mit Selektiv-Lösemitteln; f) die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwefelsäureanhydrid und anschließender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aus aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle oder Bauxit; g) die Polymerisation; h) die Alkylierung; ij) die Isomerisation; k) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710.19.31 bis 2710.19.99: das Entschwefeln unter Verwendung von Wasserstoff, wenn dabei der Schwefelgehalt der Erzeugnisse um mindestens 85 % vermindert wird (EN ISO 20846, EN ISO 20884 oder EN ISO 14596 oder EN ISO 24260, EN ISO 20847 und EN ISO 8754); l) nur für Erzeugnisse der Position 2710: das Entparaffinieren, ausgenommen einfaches Filtern; m) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710.19.31 bis 2710.19.99: die Behandlung mit Wasserstoff bei einem Druck über 20 bar und bei einer Temperatur über 250 °C mit Hilfe eines Katalysators zu anderen Zwecken als zum Entschwefeln, wenn dabei der Wasserstoff aktiv an einer chemischen Reaktion beteiligt ist. Die Nachbehandlung von Schmierölen der Unterpositionen 2710.19.71 bis 2710.19.99 mit Wasserstoff (z. B. Hydrofinishing oder Entfärbung) zur …
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 6
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2711.29.00Andere: Zu dieser Unterposition gehört Gas (in gasförmigem Zustand) aus Biomasse. Dieses Gas entsteht durch Fermentation des biologisch abbaubaren Teils von Industrie-, Haushalts- oder kommunalen Abfällen und Rückständen, von Klärschlamm aus Abwasserbehandlungsanlagen, des biologisch abbaubaren Anteils von land- und forstwirtschaftlichen Abfällen und Rückständen, von Abfällen und Rückständen der Agrar- und …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-286/1526.05.20161. Die Vorschrift 2 b und die Vorschrift 3 b der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 27 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2711.29.00

  1. 01.01.19722711.29.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19722711.29.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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