Zum Hauptinhalt springen
Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 2711 – Erdgas und gasförmige Kohlenwasserstoffe

Position im Zolltarif

27Kapitel11Position

Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe gehören in diese Position, verflüssigt wie Erdgas, Propan, Butane, Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien oder in gasförmigem Zustand. Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien gehören zur Position 2710, Vaselin, Paraffin und andere Mineralwachse dagegen zur Position 2712.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 2711 gilt für Ihr Propan?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 2711?

Die Position 2711 ist zuerst danach unterteilt, ob die Kohlenwasserstoffe verflüssigt sind oder in gasförmigem Zustand vorliegen. Verflüssigt gehören Erdgas (2711.11.00.00.0), Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien (2711.14.00.00.0) sowie andere (2711.19.00.00.0). Propan (Unterposition 2711.12) und Butane (Unterposition 2711.13) sind weiter nach Reinheitsgrad, Verwendung und begünstigten Verfahren unterteilt, etwa Propan mit einem Reinheitsgrad von 99 Hundertteilen oder mehr zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff (2711.12.11.00.0). In gasförmigem Zustand sind Erdgas (2711.21.00.00.0) und andere (2711.29.00.00.0) getrennt eingereiht.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelMineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse
PositionErdgas und andere gasförmige KohlenwasserstoffeDiese Seite
verflüssigt
ZolltarifnummerErdgas
0 % · 0 vZTA
UnterpositionPropan
0,7 % bis 8 % · 1 vZTA
Propan mit einem Reinheitsgrad von 99 Hundertteilen oder mehr
Zolltarifnummerzur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff
Zolltarifnummerzu anderer Verwendung
anderes
Zolltarifnummerzur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
Zolltarifnummerzur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2711.12.91
zu anderer Verwendung
Zolltarifnummermit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 99 Hundertteilen
Zolltarifnummerandere
UnterpositionButane
0,7 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerzur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
Zolltarifnummerzur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2711.13.10
zu anderer Verwendung
Zolltarifnummermit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 95 Hundertteilen
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerEthylen, Propylen, Butylen und Butadien
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 17 vZTA
in gasförmigem Zustand
ZolltarifnummerErdgas
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 3 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 15 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 2711

8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2711. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 2711

Rechts: wie viele der 15 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder5 von 15
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder9 von 15
KontrolleREACH · alle Länder15 von 15
KontrolleEinfuhrkontrolle · alle Länder2 von 15
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 2711

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 27, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 27 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711; b) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004; c) Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805.
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Als „begünstigte Verfahren“ im Sinne der Positionen 2710, 2711 und 2712 gelten: a) die Vakuumdestillation; b) die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung; c) das Kracken; d) das Reformieren; e) die Raffination mit Selektiv-Lösemitteln; f) die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwefelsäureanhydrid und anschließender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aus aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle oder Bauxit; g) die Polymerisation; h) die Alkylierung; ij) die Isomerisation; k) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710.19.31 bis 2710.19.99: das Entschwefeln unter Verwendung von Wasserstoff, wenn dabei der Schwefelgehalt der Erzeugnisse um mindestens 85 % vermindert wird (EN ISO 20846, EN ISO 20884 oder EN ISO 14596 oder EN ISO 24260, EN ISO 20847 und EN ISO 8754); l) nur für Erzeugnisse der Position 2710: das Entparaffinieren, ausgenommen einfaches Filtern; m) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710.19.31 bis 2710.19.99: die Behandlung mit Wasserstoff bei einem Druck über 20 bar und bei einer Temperatur über 250 °C mit Hilfe eines Katalysators zu anderen Zwecken als zum Entschwefeln, wenn dabei der Wasserstoff aktiv an einer chemischen Reaktion beteiligt ist. Die Nachbehandlung von Schmierölen der Unterpositionen 2710.19.71 bis 2710.19.99 mit Wasserstoff (z. B. Hydrofinishing oder Entfärbung) zur Verbesserung insbesondere der Farbe oder der Stabilität gilt jedoch nicht als begünstigtes Verfahren; n) nur für Erzeugnisse der Unterpositionen 2710.19.51 bis 2710.19.67: die atmosphärische Destillation …
Wortlaut · Kapitel 27, Zusätzliche Anmerkung 6
6. Fallen bei der chemischen Umwandlung oder bei einer technisch notwendigen Vorbehandlung Erzeugnisse der Positionen oder Unterpositionen 2707.10.00, 2707.20.00, 2707.30.00, 2707.50.00, 2710, 2711, 2712.10, 2712.20, 2712.90.31 bis 2712.90.99 und 2713.90 an, so ist die Teilmenge des Einsatzproduktes, die der Gesamtmenge dieser Erzeugnisse gleich ist, nach der Beschaffenheit und dem Zollwert bei der Abfertigung zur chemischen Umwandlung und nach dem Zollsatz „zu anderer Verwendung“ zu verzollen. In die Gesamtmenge werden die Erzeugnisse der Positionen 2710 bis 2712 nicht eingerechnet, die innerhalb von sechs Monaten unter den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen in begünstigten Verfahren weiter bearbeitet oder einer weiteren chemischen Umwandlung unterworfen werden.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-286/1526.05.2016Der Gerichtshof legt die Vorschriften 2 b und 3 b der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur aus.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 2711

Die 15 Warennummern der Position 2711 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19722711.11.00.00.0eingeführt · Erdgas
  2. 01.01.19722711.12.11.00.0eingeführt · zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff
  3. 01.01.19722711.12.19.00.0eingeführt · zu anderer Verwendung
  4. 01.01.19722711.12.91.00.0eingeführt · zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
  5. 01.01.19722711.12.93.00.0eingeführt · zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2711.12.91
  6. 01.01.19932711.12.94.00.0eingeführt · mit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 99 Hundertteilen
  7. 01.01.19972711.12.97.00.0eingeführt · andere
  8. 01.01.19722711.13.10.00.0eingeführt · zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren
  9. 01.01.19722711.13.30.00.0eingeführt · zur chemischen Umwandlung, ausgenommen Verfahren der Unterposition 2711.13.10
  10. 01.01.19932711.13.91.00.0eingeführt · mit einem Reinheitsgrad von mehr als 90, jedoch weniger als 95 Hundertteilen
  11. 01.01.19972711.13.97.00.0eingeführt · andere
  12. 01.01.19722711.14.00.00.0eingeführt · Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien
  13. 01.01.19722711.19.00.00.0eingeführt · andere
  14. 01.01.19722711.21.00.00.0eingeführt · Erdgas
  15. 01.01.19722711.29.00.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 2711

Was gehört nicht zur Position 2711?

Isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen gehören nicht zur Position 2711. Chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch dazu. Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805 gehören ebenfalls nicht hierher.

Welche Zolltarifnummer aus Position 2711 gilt für Propan?

Verflüssigtes Propan mit einem Reinheitsgrad von 99 Hundertteilen oder mehr gehört bei Verwendung als Kraft- oder Heizstoff in die Zolltarifnummer 2711.12.11.00.0. Für andere Verwendungen und für Propan mit einem Reinheitsgrad von mehr als 90 bis weniger als 99 Hundertteilen gelten weitere Zolltarifnummern unter unter Unterposition 2711.12.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →