01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3004.20.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3004.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3004.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3004.20.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3004.20.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3004.20.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3004.20.00.00.0?
- ×Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend3004.10.00.00.0
- ×andere, Hormone oder andere Erzeugnisse der Position 2937 enthaltend3004.31.00.00.0, 3004.32.00.00.0, 3004.39.00.00.0
- ×andere, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend3004.41.00.00.0, 3004.42.00.00.0, 3004.43.00.00.0, 3004.49.00.00.0
- ×andere, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend3004.50.00.00.0
- ×andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend3004.60.00.00.0
- ×andere, also nicht: andere, Antibiotika enthaltend3004.90.00.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3004.20.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 3004.20.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 3004.20.00.00.0 | andere, Antibiotika enthaltend |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3004.20.00 eingereiht
3 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI3428/26-1Deutschland | Arzneiware; Antibiotika in Durchstechflaschen ( Daptomycin ) Bei der Ware handelt es sich laut Angaben des … | 03.05.2029 |
| DEBTI43640/24-1Deutschland | Arzneiware; Suspension mit Amphotericin B Bei der Ware handelt es sich um eine Suspension mit dem Antimykotikum … | 12.11.2027 |
| DEBTI41248/24-1Deutschland | Arzneiware; Konzentrat zur Herstellung einer Injektionslösung mit Doxorubicin Bei der Ware handelt es sich um ein … | 20.10.2027 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3004.20.00.00.0?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 3004.20.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3004.20.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3004.20.00.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3004.20.00.00.0
Anmerkungen (4)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
3. Im Sinne der Positionen 3003 und 3004 und der Anmerkung 4 d) dieses Kapitels gelten: a) als ungemischte Erzeugnisse: 1) wässrige Lösungen ungemischter Erzeugnisse; 2) alle Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29; 3) einfache Pflanzenauszüge der Position 1302, nur auf einen bestimmten Wirkungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösemittel gelöst; b) als gemischte Erzeugnisse: 1) kolloide Lösungen und kolloide Suspensionen (ausgenommen kolloider Schwefel); 2) Pflanzenauszüge, durch Behandlung von Mischungen pflanzlicher Stoffe erhalten; 3) Salze und konzentrierte Wässer, durch Eindampfen natürlicher Mineralwässer erhalten.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Zu den Unterpositionen 3003.60 und 3004.60 gehören Arzneiwaren, die Artemisinin (INN) für die orale Einnahme in Kombination mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen, oder mit einem der folgenden Wirkstoffe, auch mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen kombiniert, enthalten: Amodiaquin (INN); Artelinsäure oder deren Salze; Artenimol (INN); Artemotil (INN), Artemether (INN); Artesunat (INN), Chloroquin (INN); Dihydroartemisinin (INN); Lumefantrin (INN), Mefloquin (INN); Piperaquin (INN); Pyrimethamin (INN) oder Sulfadoxin (INN).
1. Zu Position 3004 gehören pflanzliche Arzneizubereitungen und Zubereitungen auf der Grundlage folgender Wirkstoffe: Vitamine, Mineralstoffe, essentielle Aminosäuren oder Fettsäuren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Diese Zubereitungen sind in Position 3004 einzureihen, wenn auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel folgende Angaben gemacht werden: a) die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen diese Erzeugnisse verwendet werden sollen; b) die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe; c) die zu verabreichende Menge und d) die Art der Anwendung. In diese Position gehören homöopathische Arzneizubereitungen, vorausgesetzt, sie erfüllen die unter den Buchstaben a), c) und d) genannten Bedingungen. Bei Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, essentiellen Aminosäuren oder Fettsäuren muss die Menge eines dieser Stoffe pro auf dem Etikett angegebener empfohlener Tagesdosis deutlich höher sein als die für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis.
Urteile des EuGH (14)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-177/9114.01.1993 | Der Gemeinsame Zolltarif ist dahin auszulegen, daß "Weißdorn-Tropfen" der Position 30.04 zuzuordnen sind. |
| C-206/0319.01.2005 | 1. Nikotinpflaster wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden sind in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den … |
| C-328/9710.12.1998 | Die Kombinierte Nomenklatur, wie sie in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2505/92 der Kommission vom 14. Juli 1992 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den … |
| C-289/8206.10.1983 | DIE TARIFNUMMER 30.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST DAHIN GEHEND AUSZULEGEN , DASS AUFGRUND DER WENDUNG ' ' FÜR DEN EINZELVERKAUF ZU MEDIZINISCHEN ODER CHIRURGISCHEN ZWECKEN AUFGEMACHT ' ' EINE WARE NUR DANN DIESER TARIFNUMMER ZUGEWIESEN WERDEN KANN , WENN … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 30 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 3004.20.00
- 01.01.19723004.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „andere Antibiotika enthaltend“
- 01.01.19723004.20.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „andere Antibiotika enthaltend“
- 01.01.19883004.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3004.20.10, 3004.20.90 (8 Unterteilungen)
- 01.01.19883004.20.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3004.20.10, 3004.20.90 (8 Unterteilungen)
- 01.01.20103004.20.00wieder anmeldefähig · aus 3004.20.10, 3004.20.90
- 01.01.20103004.20.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 3004.20.10, 3004.20.90
- 01.01.20173004.20.00Wortlaut geändert · „andere, Antibiotika enthaltend“ · vorher „andere Antibiotika enthaltend“
- 01.01.20173004.20.00.00.0Wortlaut geändert · „andere, Antibiotika enthaltend“ · vorher „andere Antibiotika enthaltend“
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3004.20.00.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Azithromycin unter 3004.20.00?
Für Azithromycin gilt die Zolltarifnummer 3004.20.00.00.0. Die Ware muss dafür Antibiotika enthalten und zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken dosiert oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

