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gültig seit 01.01.2017

Zolltarifnummer 3004.43.00.00.0 – Norephedrin enthaltende Arzneiwaren

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

30Kapitel04Position43HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Arzneiwaren, die Norephedrin oder seine Salze enthalten. Ephedrin oder seine Salze enthaltende Arzneiwaren gehören in 3004.41.00.00.0, Pseudoephedrin oder seine Salze enthaltende in 3004.42.00.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3004.43.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelPharmazeutische Erzeugnisse
PositionArzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
ZolltarifnummerPenicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend
Zolltarifnummerandere, Antibiotika enthaltend
andere, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend
ZolltarifnummerEphedrin oder seine Salze enthaltend
ZolltarifnummerPseudoephedrin (INN) oder seine Salze enthaltend
ZolltarifnummerNorephedrin oder seine Salze enthaltendDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend
Zolltarifnummerandere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3004.436-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3004.43.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3004.43.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3004.43.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3004.43.00.00.0?

Kapitel 30 Pharmazeutische Erzeugnisse › 3004 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position …
✓andere, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend, also nicht: Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate …Die Arzneiware muss Alkaloide oder ihre Derivate enthalten. Das ergibt sich aus der Zusammensetzung der Arzneiware.
✓Norephedrin oder seine Salze enthaltendDie Arzneiware muss Norephedrin oder eines seiner Salze enthalten. Das ergibt sich aus der Zusammensetzung der Arzneiware.
3004.43.00.00.0Arzneiwaren mit Norephedrin oder seinen Salzen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3004.43.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3004.43.00

ZolltarifnummerWortlaut
3004.43.00.00.0Norephedrin oder seine Salze enthaltend

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3004.43.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3004.43.00.00.0

€
3004.43.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3004.43.00.00.0

KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3004.43.00.00.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
Wortlaut · Kapitel 30, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Positionen 3003 und 3004 und der Anmerkung 4 d) dieses Kapitels gelten: a) als ungemischte Erzeugnisse: 1) wässrige Lösungen ungemischter Erzeugnisse; 2) alle Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29; 3) einfache Pflanzenauszüge der Position 1302, nur auf einen bestimmten Wirkungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösemittel gelöst; b) als gemischte Erzeugnisse: 1) kolloide Lösungen und kolloide Suspensionen (ausgenommen kolloider Schwefel); 2) Pflanzenauszüge, durch Behandlung von Mischungen pflanzlicher Stoffe erhalten; 3) Salze und konzentrierte Wässer, durch Eindampfen natürlicher Mineralwässer erhalten.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 30, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Zu den Unterpositionen 3003.60 und 3004.60 gehören Arzneiwaren, die Artemisinin (INN) für die orale Einnahme in Kombination mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen, oder mit einem der folgenden Wirkstoffe, auch mit anderen pharmazeutischen Wirkstoffen kombiniert, enthalten: Amodiaquin (INN); Artelinsäure oder deren Salze; Artenimol (INN); Artemotil (INN), Artemether (INN); Artesunat (INN), Chloroquin (INN); Dihydroartemisinin (INN); Lumefantrin (INN), Mefloquin (INN); Piperaquin (INN); Pyrimethamin (INN) oder Sulfadoxin (INN).
Wortlaut · Kapitel 30, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu Position 3004 gehören pflanzliche Arzneizubereitungen und Zubereitungen auf der Grundlage folgender Wirkstoffe: Vitamine, Mineralstoffe, essentielle Aminosäuren oder Fettsäuren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Diese Zubereitungen sind in Position 3004 einzureihen, wenn auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel folgende Angaben gemacht werden: a) die spezifischen Krankheiten, Leiden oder deren Symptome, bei denen diese Erzeugnisse verwendet werden sollen; b) die Konzentration des enthaltenen Wirkstoffs oder der enthaltenen Wirkstoffe; c) die zu verabreichende Menge und d) die Art der Anwendung. In diese Position gehören homöopathische Arzneizubereitungen, vorausgesetzt, sie erfüllen die unter den Buchstaben a), c) und d) genannten Bedingungen. Bei Zubereitungen auf der Grundlage von Vitaminen, Mineralstoffen, essentiellen Aminosäuren oder Fettsäuren muss die Menge eines dieser Stoffe pro auf dem Etikett angegebener empfohlener Tagesdosis deutlich höher sein als die für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit oder des allgemeinen Wohlbefindens empfohlene Tagesdosis.

Urteile des EuGH (14)

UrteilKernsatz
C-177/9114.01.1993Der Gemeinsame Zolltarif ist dahin auszulegen, daß "Weißdorn-Tropfen" der Position 30.04 zuzuordnen sind.
C-206/0319.01.20051. Nikotinpflaster wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden sind in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den …
C-328/9710.12.1998Die Kombinierte Nomenklatur, wie sie in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2505/92 der Kommission vom 14. Juli 1992 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den …
C-289/8206.10.1983DIE TARIFNUMMER 30.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST DAHIN GEHEND AUSZULEGEN , DASS AUFGRUND DER WENDUNG ' ' FÜR DEN EINZELVERKAUF ZU MEDIZINISCHEN ODER CHIRURGISCHEN ZWECKEN AUFGEMACHT ' ' EINE WARE NUR DANN DIESER TARIFNUMMER ZUGEWIESEN WERDEN KANN , WENN …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 30 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3004.43.00

  1. 01.01.20173004.43.00neu eingeführt · „Norephedrin oder seine Salze enthaltend“ · aus 3004.40.20, 3004.40.30, 3004.40.40, 3004.40.80
  2. 01.01.20173004.43.00.00.0neu eingeführt · „Norephedrin oder seine Salze enthaltend“ · aus 3004.40.20, 3004.40.30, 3004.40.40, 3004.40.80

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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