01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3105.51.00.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3105.516-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3105.51.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3105.51.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3105.51.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3105.51.00.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3105.51.00.20.0?
- ×Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger3105.10
- ×mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend3105.20
- ×Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)3105.30.00.00.0
- ×Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt3105.40.00.00.0
- ×mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend3105.60.00.00.0
- ×andere, also nicht: andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend3105.90
- ×andere, also nicht: Nitrate und Phosphate enthaltend3105.59
- ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von weniger als 3 GHT3105.51.00.10.0
- ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 6GHT oder mehr, aber weniger als …3105.51.00.30.0
- ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 9 GHT bis 10,40 GHT3105.51.00.40.0
- ×andere, also nicht: feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 3GHT oder …3105.51.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3105.51.00.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3105.51.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 3105.51.00.10.0 | feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von weniger als … | Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll |
| 3105.51.00.20.0 | feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 3GHT oder …diese Seite | Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll |
| 3105.51.00.30.0 | feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 6GHT oder … | Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll |
| 3105.51.00.40.0 | feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 9 GHT bis … | Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll |
| 3105.51.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3105.51.00 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3105.51.00.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 6,5 % + 70,00 EUR je t für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t.
Antidumpingzoll Russland: 30,75 EUR je t – weniger für diese Hersteller
| Hersteller | Zusatzcode | Satz |
|---|---|---|
| Für von Open Joint Stock Company (OJSC) Azot, Novomoskovsk, Russland oder von Open Joint Stock Company (OJSC) Nevinnomyssky Azot, Nevinnomyssk, Russland hergestellte WarenVO (EU) 2020/2100 · seit 17.12.2020 | A522 | 30,75 €/t |
| KCKK der Joint Stock Company United Chemical Company Uralchem in Kirovo-ChepetskVO (EU) 2020/2100 · seit 17.12.2020 | A959 | 30,75 €/t |
| alle übrigen Hersteller in Russland | 30,75 €/t |
Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3105.51.00.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3105.51.00.20.0
Anmerkungen (5)
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein; 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 4) Ammoniumsulfat, auch rein; 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter); 6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter); 7) Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt; 8) Harnstoff, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen; d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.
3. Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Dephosphorationsschlacken; 2) natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich; 3) Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache); 4) Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
4. Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit); 2) Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c); 3) Kaliumsulfat, auch rein; 4) Kaliummagnesiumsulfat, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.
5. Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
6. Als „andere Düngemittel“ im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3105.51.00 | Nitrate und Phosphate enthaltend: Hierher gehören Düngemittel, die gleichzeitig Nitrate und Phosphate beliebiger Kationen — einschließlich Ammonium, jedoch ausgenommen Kalium — enthalten. Das in den Erläuterungen zu Position 3105 des HS, Buchstabe B Ziffer 2, beschriebene Erzeugnis, jedoch ohne Zusatz von Kalisalzen hergestellt, ist ein Beispiel für die zu dieser Unterposition gehörenden Düngemittel. |
| 3105.51.00 bis 3105.59.00 | andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend Für die Auslegung des Begriffs „die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend“ gelten die Erläuterungen zu Unterpositionen 3105.20.10 und 3105.20.90 sinngemäß. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 31 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3105.51.00
- 01.01.19723105.51.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Nitrate und Phosphate enthaltend“
- 24.06.20053105.51.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3105.51.00
- 24.06.20053105.51.00.10.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von weniger als …“ · aus 3105.51.00
- 24.06.20053105.51.00.20.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 3GHT oder …“ · aus 3105.51.00
- 24.06.20053105.51.00.30.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 6GHT oder …“ · aus 3105.51.00
- 24.06.20053105.51.00.40.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 9 GHT bis …“ · aus 3105.51.00
- 24.06.20053105.51.00.90.0neu eingeführt · aus 3105.51.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3105.51.00.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für feste Düngemittel mit 3 bis unter 6 GHT Phosphor unter 3105.51.00?
Für feste Düngemittel mit mehr als 80 GHT Ammoniumnitrat und 3 GHT oder mehr, aber weniger als 6 GHT Phosphor, berechnet als P₂O₅, gilt 3105.51.00.20.0. Weniger als 3 GHT Phosphor gehört in 3105.51.00.10.0, 6 GHT oder mehr, aber weniger als 9 GHT in 3105.51.00.30.0.
Gibt es für 3105.51.00.20.0 einen Antidumpingzoll auf Waren aus Russland?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Antidumpingzoll erhoben. Der Zoll betrifft nur Waren mit diesem Ursprung.
Gilt für 3105.51.00.20.0 bei der Einfuhr aus allen Ländern der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM), für den die CBAM-Kontonummer (Code Y128) anzugeben ist. Für eine Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 gibt es den Code Y135.
Gilt für 3105.51.00.20.0 bei der Einfuhr aus Belarus oder Russland Drittlandszoll?
Ja, bei der Einfuhr aus Belarus und aus Russland gilt Drittlandszoll. Der Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission