Zum Hauptinhalt springen
gültig seit 24.06.2005CBAM

Zolltarifnummer 3105.51.00.90.0 – Andere Nitrat-Phosphat-Düngemittel

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Düngemittel, die gleichzeitig Nitrate und Phosphate enthalten, wobei Kalium als Kation nicht zählt. Feste Düngemittel mit mehr als 80 GHT Ammoniumnitrat und einem Phosphorgehalt von weniger als 3 GHT bis 10,40 GHT gehören in die Zolltarifnummern 3105.51.00.10.0 bis 3105.51.00.40.0, Stickstoff-Phosphor-Düngemittel ohne Nitrate und Phosphate in die Unterposition 3105.59.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 3105.51.00.90.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3105.51.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelDüngemittel
PositionMineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
UnterpositionErzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
Unterpositionmineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend
ZolltarifnummerDiammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)
ZolltarifnummerAmmoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt
andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend
UnterpositionNitrate und Phosphate enthaltend
Zolltarifnummerfeste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von weniger als …
Zolltarifnummerfeste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 3GHT oder …
Zolltarifnummerfeste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 6GHT oder …
Zolltarifnummerfeste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 9 GHT bis …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere
Zolltarifnummermineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3105.516-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3105.51.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3105.51.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3105.51.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3105.51.00.90.0?

Kapitel 31 Düngemittel › 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder …
✓andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend, also nicht: Erzeugnisse dieses Kapitels in …Die Ware ist ein mineralisches oder chemisches Düngemittel, das die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthält. Die Auslegung folgt sinngemäß den Erläuterungen zu den Warennummern der Unterposition 3105.20.
✓Nitrate und Phosphate enthaltendDie Ware enthält gleichzeitig Nitrate und Phosphate beliebiger Kationen, auch Ammonium. Kalium als Kation ist dabei ausgenommen.
✓andere, also nicht: feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von weniger als 3 …Die Ware ist nicht fest oder hat einen Ammoniumnitratgehalt von höchstens 80 GHT oder einen Phosphorgehalt von 10,40 GHT oder mehr, berechnet als P₂O₅. Prüfen Sie Ammoniumnitrat- und Phosphorgehalt Ihrer Ware.
3105.51.00.90.0Nitrat-Phosphat-Düngemittel, andere Ausführung

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3105.51.00.90.0?

  • ×Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger3105.10
  • ×mineralische oder chemische Düngemittel, die drei düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend3105.20
  • ×Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)3105.30.00.00.0
  • ×Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt3105.40.00.00.0
  • ×mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend3105.60.00.00.0
  • ×andere, also nicht: andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend3105.90
  • ×andere, also nicht: Nitrate und Phosphate enthaltend3105.59
  • ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von weniger als 3 GHT3105.51.00.10.0
  • ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 3GHT oder mehr, aber weniger als …3105.51.00.20.0
  • ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 6GHT oder mehr, aber weniger als …3105.51.00.30.0
  • ×feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 9 GHT bis 10,40 GHT3105.51.00.40.0

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3105.51.00.90.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 3105.51.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
3105.51.00.10.0feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von weniger als …Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
3105.51.00.20.0feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 3GHT oder …Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
3105.51.00.30.0feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 6GHT oder …Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
3105.51.00.40.0feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 9 GHT bis …Antidumping-/Ausgleichszollüberprüfung, Antidumpingzoll
3105.51.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3105.51.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3105.51.00.90.0

€
3105.51.00.90.0Drittlandszoll6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 6,5 % + 70,00 EUR je t für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t.

Präferenzen

Statt 6,5 % + 70,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 6,5 % + 0,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3105.51.00.90.0

KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · BelarusRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
KontrolleDrittlandszoll · RusslandRegelzoll für Waren aus Ländern ohne Präferenz. Er wird auf den Zollwert erhoben, also den Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3105.51.00.90.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 2
2. Zu Position 3102 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein; 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein; 4) Ammoniumsulfat, auch rein; 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter); 6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter); 7) Calciumcyanamid (Kalkstickstoff), auch rein, auch mit Öl getränkt; 8) Harnstoff, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a bestehen; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen; d) flüssige Düngemittel, die aus wässrigen oder ammoniakalischen Lösungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) 2) oder a) 8) oder von Mischungen dieser Erzeugnisse bestehen.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 3
3. Zu Position 3103 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Dephosphorationsschlacken; 2) natürliche Phosphate der Position 2510, geröstet, gebrannt oder weiter gehend thermisch behandelt, als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich; 3) Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache); 4) Calciumhydrogenorthophosphat mit einem Gehalt an Fluor, bezogen auf den wasserfreien Stoff, von 0,2 GHT oder mehr; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen, ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt; c) Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Buchstaben a) und b) mit Kreide, Gips oder anderen nicht düngenden anorganischen Stoffen bestehen, ohne Berücksichtigung des Fluorgehalts.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 4
4. Zu Position 3104 gehören — vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind — nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) natürliche rohe Kalisalze (z. B. Carnallit, Kainit, Sylvinit); 2) Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Anmerkung 1 c); 3) Kaliumsulfat, auch rein; 4) Kaliummagnesiumsulfat, auch rein; b) Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Buchstabens a) bestehen.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 5
5. Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat) und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat), auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander gehören zu Position 3105.
Wortlaut · Kapitel 31, Anmerkung 6
6. Als „andere Düngemittel“ im Sinne der Position 3105 gelten nur Erzeugnisse von der als Düngemittel verwendeten Art, die als Hauptbestandteil einen oder mehrere der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
3105.51.00Nitrate und Phosphate enthaltend: Hierher gehören Düngemittel, die gleichzeitig Nitrate und Phosphate beliebiger Kationen — einschließlich Ammonium, jedoch ausgenommen Kalium — enthalten. Das in den Erläuterungen zu Position 3105 des HS, Buchstabe B Ziffer 2, beschriebene Erzeugnis, jedoch ohne Zusatz von Kalisalzen hergestellt, ist ein Beispiel für die zu dieser Unterposition gehörenden Düngemittel.
3105.51.00 bis 3105.59.00andere mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend Für die Auslegung des Begriffs „die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Phosphor enthaltend“ gelten die Erläuterungen zu Unterpositionen 3105.20.10 und 3105.20.90 sinngemäß.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 31 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 3105.51.00

  1. 01.01.19723105.51.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Nitrate und Phosphate enthaltend“
  2. 24.06.20053105.51.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3105.51.00
  3. 24.06.20053105.51.00.10.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von weniger als …“ · aus 3105.51.00
  4. 24.06.20053105.51.00.20.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 3GHT oder …“ · aus 3105.51.00
  5. 24.06.20053105.51.00.30.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 6GHT oder …“ · aus 3105.51.00
  6. 24.06.20053105.51.00.40.0neu eingeführt · „feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT und einem Gehalt an Phosphor, berechnet als P₂O₅, von 9 GHT bis …“ · aus 3105.51.00
  7. 24.06.20053105.51.00.90.0neu eingeführt · aus 3105.51.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3105.51.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt unter 3105.51.00 für Nitrat-Phosphat-Dünger ohne Kalium, der nicht in die Zolltarifnummern 3105.51.00.10.0 bis 3105.51.00.40.0 passt?

Dafür gilt die Zolltarifnummer 3105.51.00.90.0. Sie erfasst Düngemittel mit Nitraten und Phosphaten, die die Merkmale der Zolltarifnummern 3105.51.00.10.0 bis 3105.51.00.40.0 nicht erfüllen.

Gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) bei der Einfuhr unter 3105.51.00.90.0?

Ja, für die Einfuhr unter der Zolltarifnummer 3105.51.00.90.0 gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) aus allen Ländern. Als Unterlage wird unter anderem die CBAM-Kontonummer genannt.

Welcher Drittlandszoll gilt bei der Einfuhr aus Belarus unter 3105.51.00.90.0?

Bei der Einfuhr aus Belarus wird für die Zolltarifnummer 3105.51.00.90.0 der Drittlandszoll erhoben. Sein Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →