01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3212.10.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3212.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3212.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3212.10.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3212.10.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3212.10.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3212.10.00.00.0?
- ×andere, also nicht: Prägefolien3212.90.00.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3212.10.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 3212.10.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 3212.10.00.00.0 | Prägefolien |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3212.10.00 eingereiht
3 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| SKBTI415947/26/201Slowakei | Die Ware ist eine Heißprägefolie für Druckmaschinen zum Bedrucken verschiedener Oberflächen, beispielsweise von … | 11.10.2029 |
| ITBTI2025-0195Italien | FOLIE AUS THERMO-TRANSFER-MATERIAL ZUM AUFBRINGEN MIT HITZE AUF TEXTILIEN. DIE OBERSEITE IST GLÄNZEND UND DIE … | 24.07.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2024-05633Frankreich | Transfer-Etikett auf Polyesterfolie, das unter Hitzeeinwirkung auf Textilien aufgeklebt wird. | 17.11.2027 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3212.10.00.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 3212.10.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3212.10.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3212.10.00.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3212.10.00.00.0
Anmerkungen (4)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse; c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
6. Im Sinne der Position 3212 sind „Prägefolien“ nur Folien von der zum Bedrucken von Bucheinbänden oder Hutschweißledern verwendeten Art, bestehend aus: a) Metallpulver (auch Edelmetallpulver) oder Pigmenten in dünnen Blättern, die durch Leim, Gelatine oder andere Bindemittel zusammengehalten werden; oder b) Metallen (auch Edelmetallen) oder Pigmenten, die auf eine als Unterlage dienende Folie aus Stoffen aller Art aufgebracht sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3212.10.00 | Prägefolien: Siehe die Anmerkung 6 zu Kapitel 32 sowie die Erläuterungen zu Position 3212 des HS, Teil B. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-480/1317.07.2014 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 vom 7. September 2004 … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 32 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 3212.10.00
- 01.01.19723212.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Prägefolien“
- 01.01.19723212.10.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Prägefolien“
- 01.01.19883212.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3212.10.10, 3212.10.90
- 01.01.19883212.10.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3212.10.10, 3212.10.90
- 01.01.20103212.10.00wieder anmeldefähig · aus 3212.10.10, 3212.10.90
- 01.01.20103212.10.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 3212.10.10, 3212.10.90
- 01.07.20153212.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3212.10.00
- 01.07.20153212.10.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 3212.10.00
- 01.01.20173212.10.00wieder anmeldefähig · aus 3212.10.00
- 01.01.20173212.10.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 3212.10.00
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3212.10.00.00.0
Gehört Heißprägefolie unter die Zolltarifnummer 3212.10.00.00.0?
Ja, Heißprägefolie gehört in 3212.10.00.00.0, wenn sie von der zum Bedrucken von Bucheinbänden oder Hutschweißledern verwendeten Art ist. Die Folie muss außerdem aus Metallpulver oder Pigmenten in dünnen Blättern mit Bindemittel oder aus Metallen oder Pigmenten auf einer Unterlagefolie bestehen.
Gehören isolierte chemisch einheitliche Elemente unter 3212.10.00.00.0?
Nein, isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen gehören nicht zu Kapitel 32 und können deshalb nicht in 3212.10.00.00.0 eingereiht werden. Prägefolien dieser Nummer bestehen dagegen aus Metallpulver, Pigmenten oder Metallen, die durch Bindemittel oder eine Unterlagefolie gehalten werden.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
