01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 3801.20.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code3801.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer3801.20.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code3801.20.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer3801.20.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3801.20.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3801.20.10.00.0?
- ×künstlicher Grafit3801.10
- ×kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden und ähnliche Pasten für die Innenauskleidung von Öfen3801.30.00.00.0
- ×andere, also nicht: kolloider und halbkolloider Grafit3801.90
- ×anderer, also nicht: kolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit3801.20.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3801.20.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 3801.20.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 3801.20.10.00.0 | kolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3801.20.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 3801.20.90 | 1 | Grafit-Trennmittel für Stranggussanwendungen. Zusammensetzung: in Wasser suspendierte Grafitpartikel (Feststoffanteil: 21,5 - 24,5 Gew.-%). Befund: Künstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3801.20.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 5,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3801.20.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3801.20.10.00.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art; 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813); 4) zertifizierte Referenzmaterialien gemäß nachstehender Anmerkung 2; 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse; b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art (im Allgemeinen Position 2106); c) Waren der Position 2404; d) Schlacken, Aschen und Rückstände (einschließlich Schlämme, andere als Klärschlamm), die Metalle, Arsen oder deren Mischungen enthalten und die die Bedingungen der Anmerkung 3 a) oder 3 b) des Kapitels 26 erfüllen (Position 2620); e) Arzneiwaren (Position 3003 oder 3004); f) ausgebrauchte Katalysatoren, von der zur Gewinnung von unedlen Metallen oder zur Herstellung von chemischen Verbindungen unedler Metalle verwendeten Art (Position 2620), ausgebrauchte Katalysatoren von …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3801.20.10 bis 3801.20.90 | kolloider und halbkolloider Grafit: Siehe die Erläuterungen zu Position 3801 des HS, Ziffer 2. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 38 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 3801.20.10
- 01.01.19723801.20.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „kolloider Graphit in öliger Suspension; halbkolloider Graphit“
- 01.01.19723801.20.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „kolloider Graphit in öliger Suspension; halbkolloider Graphit“
- 01.01.19903801.20.10Wortlaut geändert · „kolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit“ · vorher „kolloider Graphit in öliger Suspension; halbkolloider Graphit“
- 01.01.19903801.20.10.00.0Wortlaut geändert · „kolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit“ · vorher „kolloider Graphit in öliger Suspension; halbkolloider Graphit“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3801.20.10.00.0
Welche Waren schließt Kapitel 38, Anmerkung 1, bei 3801.20.10.00.0 aus?
Nach Kapitel 38, Anmerkung 1, gehören isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen nicht zu Kapitel 38, außer den dort aufgeführten, sowie Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert. Künstlicher Grafit ist als Ausnahme genannt und bleibt in Kapitel 38 (Position 3801).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission