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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzung

HS-Code 3801.20 – Kolloider und halbkolloider Grafit

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 3801.20 erfasst kolloiden und halbkolloiden Grafit und liegt im Kapitel 38 innerhalb der Position 3801. Künstlicher Grafit gehört in die Unterposition 3801.10, Grafit in kolloider oder halbkolloider Form dagegen in 3801.20. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden danach, ob es sich um kolloiden Grafit in öliger Suspension oder um halbkolloiden Grafit handelt; alle übrigen kolloiden Grafite fallen in die Nummer für „anderer“.

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Gehört Ihr kolloider Grafit in öliger Suspension zu HS-Code 3801.20?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 3801.20?

Kolloider Grafit in öliger Suspension und halbkolloider Grafit gehören in die Zolltarifnummer 3801.20.10.00.0. Alle übrigen kolloiden Grafite gehören in die Zolltarifnummer 3801.20.90.00.0 für „anderer“. Die Zolltarifnummer 3801.20.90.00.0 ist seit dem 1. Januar 2026 neu.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
PositionKünstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen
Unterpositionkolloider und halbkolloider GrafitDiese Seite
Zolltarifnummerkolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit
6,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderer
4,1 % · 1 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3801.20

KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, IranSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3801.20

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art; 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813); 4) zertifizierte Referenzmaterialien gemäß nachstehender Anmerkung 2; 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse; b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art (im Allgemeinen Position 2106); c) Waren der Position 2404; d) Schlacken, Aschen und Rückstände (einschließlich Schlämme, andere als Klärschlamm), die Metalle, Arsen oder deren Mischungen enthalten und die die Bedingungen der Anmerkung 3 a) oder 3 b) des Kapitels 26 erfüllen (Position 2620); e) Arzneiwaren (Position 3003 oder 3004); f) ausgebrauchte Katalysatoren, von der zur Gewinnung von unedlen Metallen oder zur Herstellung von chemischen Verbindungen unedler Metalle verwendeten Art (Position 2620), ausgebrauchte Katalysatoren von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112) sowie Katalysatoren, die aus Metallen oder Metall-Legierungen in Form von z. B. sehr feinem Pulver oder …
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).

04Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 3801.20

Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrige Zolltarifnummer blieb unverändert.

  1. 01.01.20263801.20.90.00.0neu eingeführt · anderer

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 3801.20

Welche Waren schließt Kapitel 38, Anmerkung 1 für HS-Code 3801.20 aus?

Kapitel 38, Anmerkung 1 schließt isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen vom Kapitel aus, nennt künstlichen Grafit (Position 3801) aber ausdrücklich als Ausnahme. Die Anmerkung nennt damit die Position 3801 und nicht die Unterposition 3801.20 gesondert.

Welche Zolltarifnummer gilt für kolloiden Grafit unter HS-Code 3801.20?

Kolloider Grafit in öliger Suspension und halbkolloider Grafit gehören in die Zolltarifnummer 3801.20.10.00.0. Alle übrigen kolloiden Grafite gehören in die Zolltarifnummer 3801.20.90.00.0 für „anderer“.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut

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