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HS-Code 3801.10 – Künstlicher Grafit

HS-Code · 6-stellig

Diese Unterposition erfasst künstlichen Grafit aus Position 3801 im Kapitel 38 (Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie). Kolloider und halbkolloider Grafit gehört nicht hierher, sondern in 3801.20, und kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden sowie ähnliche Pasten für Ofenauskleidungen gehören in die Zolltarifnummer 3801.30.00.00.0. Die Zuordnung richtet sich darunter nach dem Aschegehalt von Pulver.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 3801.10?

Pulver mit einem Aschegehalt von nicht mehr als 0,05 GHT wird unter der Zolltarifnummer 3801.10.10.00.0 erfasst. Die Warennummer 3801.10.90 erfasst künstlichen Grafit, der nicht Pulver mit diesem Aschegehalt ist.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
PositionKünstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen
Unterpositionkünstlicher GrafitDiese Seite
ZolltarifnummerPulver mit einem Aschegehalt von nicht mehr als 0,05 GHT
3,6 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
3,6 % · 4 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3801.10

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der 8-stelligen Nummer ab.74,9 %
KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 3801.10?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 3801.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3801.10

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art; 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813); 4) zertifizierte Referenzmaterialien gemäß nachstehender Anmerkung 2; 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse; b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art (im Allgemeinen Position 2106); c) Waren der Position 2404; d) Schlacken, Aschen und Rückstände (einschließlich Schlämme, andere als Klärschlamm), die Metalle, Arsen oder deren Mischungen enthalten und die die Bedingungen der Anmerkung 3 a) oder 3 b) des Kapitels 26 erfüllen (Position 2620); e) Arzneiwaren (Position 3003 oder 3004); f) ausgebrauchte Katalysatoren, von der zur Gewinnung von unedlen Metallen oder zur Herstellung von chemischen Verbindungen unedler Metalle verwendeten Art (Position 2620), ausgebrauchte Katalysatoren von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112) sowie Katalysatoren, die aus Metallen oder Metall-Legierungen in Form von z. B. sehr feinem Pulver oder …
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3801.10.00künstlicher Grafit: Siehe die Erläuterungen zu Position 3801 des HS, Ziffer 1.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern unter HS-Code 3801.10

Zum 01.01.2026 wurden zwei Warennummern neu eingeführt.

  1. 01.01.20263801.10.10.00.0neu eingeführt · Pulver mit einem Aschegehalt von nicht mehr als 0,05 GHT
  2. 01.01.20263801.10.90neu eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 3801.10

Gehört künstlicher Grafit unter HS-Code 3801.10 zu Kapitel 38?

Ja, künstlicher Grafit gehört zu Kapitel 38. Kapitel 38, Anmerkung 1 nimmt künstlichen Grafit (Position 3801) von den ausgeschlossenen isolierten chemischen Elementen und Verbindungen ausdrücklich aus.

Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 3801.10 für Pulver mit einem Aschegehalt von nicht mehr als 0,05 GHT?

Pulver mit einem Aschegehalt von nicht mehr als 0,05 GHT gehört in die Zolltarifnummer 3801.10.10.00.0. Anderer künstlicher Grafit, der nicht unter diese Zolltarifnummer fällt, gehört in die Warennummer 3801.10.90.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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