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gültig seit 01.01.1999

Zolltarifnummer 4012.90.30.00.0 – Überreifen aus Kautschuk

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Überreifen aus Kautschuk, die weder runderneuert noch gebraucht sind. Voll- oder Hohlkammerreifen gehören in 4012.90.20.00.0 und Felgenbänder in 4012.90.90.00.0. Eine vZTA ordnet Laufflächen für die Laufflächenerneuerung von Fahrzeugreifen aus vulkanisiertem Gummi hierher.

Typische Waren:Laufflächen für Fahrzeugreifen

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 4012.90.30.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 4012.90.30.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittKunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
KapitelKautschuk und Waren daraus
PositionLuftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus Kautschuk
4012.11 – 4012.19Luftreifen, runderneuert
UnterpositionLuftreifen, gebraucht
Unterpositionandere
ZolltarifnummerVoll- oder Hohlkammerreifen
ZolltarifnummerÜberreifenDiese Seite
ZolltarifnummerFelgenbänder

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code4012.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer4012.90.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code4012.90.30.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer4012.90.30.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4012.90.30.00.0?

Kapitel 40 Kautschuk und Waren daraus › 4012 Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder …
✓andere, also nicht: Luftreifen, runderneuert, Luftreifen, gebrauchtDie Ware darf kein runderneuerter oder gebrauchter Luftreifen sein. Es bleibt ein Reifen aus Kautschuk, der weder runderneuert noch gebraucht ist.
✓ÜberreifenDie Ware muss ein Überreifen aus Kautschuk sein. Voll- oder Hohlkammerreifen und Felgenbänder gehören in eigene Nummern.
4012.90.30.00.0Überreifen aus Kautschuk

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4012.90.30.00.0?

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Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 4012.90.30

ZolltarifnummerWortlaut
4012.90.30.00.0Überreifen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4012.90.30 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
BEBTIDT.50.017.357BelgienEs handelt sich laut Angabe um Laufflächen für die Laufflächenerneuerung von Fahrzeugreifen, bestehend aus …09.10.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
4012.90.202Angaben: Schwarzer Vollreifen bestehend aus einer ausgespritzten Reifendecke aus Kautschuk mit einem Rillenprofil. Der Reifen weist einen Außendurchmesser von ca. 361 mm, einen Innendurchmesser von …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4012.90.30.00.0

€
4012.90.30.00.0Drittlandszoll2,5 %250 €1.948 €2.198 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4012.90.30.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4012.90.30.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 40, Anmerkung 2
2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64; c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65; d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI; e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96; f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe zu Sportzwecken und Waren der Positionen 4011 bis 4013.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 40 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 4012.90.30

  1. 01.01.19994012.90.30neu eingeführt · „Auswechselbare Überreifen“ · aus 4012.90.10
  2. 01.01.19994012.90.30.00.0neu eingeführt · „Auswechselbare Überreifen“ · aus 4012.90.10
  3. 01.01.20024012.90.30Wortlaut geändert · „Überreifen“ · vorher „Auswechselbare Überreifen“
  4. 01.01.20024012.90.30.00.0Wortlaut geändert · „Überreifen“ · vorher „Auswechselbare Überreifen“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4012.90.30.00.0

Gehören Schuhe in die Zolltarifnummer 4012.90.30.00.0?

Nein. Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 gehören nicht zu Kapitel 40 und damit nicht in die Warennummer 4012.90.30. Die Zolltarifnummer 4012.90.30.00.0 erfasst Überreifen aus Kautschuk.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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