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gültig seit 01.01.2016

Zolltarifnummer 6912.00.23.90.0 – Keramik-Mühlen und Küchengeräte

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Gewürzmühlen, Kaffeemühlen, Messerschärfer, Küchenwerkzeuge aus Keramik und Pizzasteine aus Kordierit-Keramik für Pizza oder Brot, soweit sie nicht zu Geschirr zählen. Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch gehören dagegen in die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6912.00.23.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelKeramische Waren
PositionAnderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
Kombinierte Nomenklaturaus gewöhnlichem Ton
Kombinierte Nomenklaturaus Steinzeug
ZolltarifnummerGeschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturaus Steingut oder feinen Erden
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6912.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6912.00.238-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6912.00.23.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6912.00.23.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6912.00.23.90.0?

Kapitel 69 Keramische Waren › 6912 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische …
✓Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder KüchengebrauchDie Ware ist ein Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, etwa ein Küchengerät zum Mahlen, Schneiden oder Schärfen.
✓aus SteinzeugDie Ware ist aus üblicherweise in der Masse gefärbtem Ton gefertigt. Ihr Scherben ist dicht und nicht durchscheinend, und sie ist bis zu der Temperatur gebrannt, bei der die Verglasung beginnt.
✓andere, also nicht: Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …Die Ware ist ein Mahl-, Schneid-, Schärf- oder Backgerät für die Küche, etwa eine Gewürzmühle, ein Messerschärfer, ein Küchenwerkzeug oder ein Pizzastein zum Backen von Pizza oder Brot, und kein Geschirr.
6912.00.23.90.0Keramik-Mühlen und Küchengeräte

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6912.00.23

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6912.00.23.10.0Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …Antidumpingzoll
6912.00.23.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6912.00.23 eingereiht

126 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland106
Frankreich6
Österreich3
Tschechien3
Dänemark2
Niederlande2
vZTAWareGültig bis
DEBTI30125/26-1DeutschlandAnderes keramisches Geschirr, sog. Teekanne, Foto siehe Anlage, - bauchige Teekanne mit Henkel und Ausgusstülle und …19.10.2029
DEBTI33183/26-1DeutschlandKeramisches Geschirr, sog. Bierkrug Ständekrug, Foto siehe Anlage, - in Form eines weißen, glasierten, zylindrischen …19.10.2029
DEBTI33684/26-1DeutschlandKeramisches Geschirr, sog. Teetasse, Foto siehe Anlage, - glasierte, becherartige, konische, mit unregelmäßigen Linien …19.10.2029
DEBTI24682/26-1DeutschlandDreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer becherartigen Tasse, Schokoladen-Hohlfiguren und Pralinen, sog. …19.10.2029
DEBTI33697/26-1DeutschlandKeramisches Geschirr, sog. Teekanne mit Sieb, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus …19.10.2029
DEBTI10017/26-1DeutschlandAnderes keramisches Geschirr, Foto siehe Anlage, - blau/grau/schwarz meliertes, glasiertes, bauchiges Schälchen, - in …19.10.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6912.00.25200Anderes keramisches Geschirr, sog. Keramiktassen MIKE, Foto siehe Anlage, - zur Hälfte glasierte, zylindrische Tassen mit braunem Sockel und Henkel, - in unterschiedlichen Farben, - in den …
6912.00.29108Anderes keramisches Geschirr, sog. Tasse aus Keramik, Foto siehe Anlage, - glasierte, mit verschiedenen Stadtmotiven versehene, becherförmige Tassen mit Henkel, - in den Abmessungen: 10,1 cm …
6912.00.8391Anderer keramischer Toilettengegenstand, sog. Zahnputzbecher "Glitter", Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - glasierter, bauchiger Becher, - - außen mit einer Struktur in Bläschenoptik …
6912.00.8576Anderer keramischer Haushaltsartikel, sog. Futternapf für Kleintiere, Foto siehe Anlage, - glasierter, grauer, runder, dickwandiger Futternapf mit einem nach innen überstehenden Rand, - in den …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6912.00.23.90.0

€
6912.00.23.90.0Drittlandszoll5,5 %550 €2.005 €2.555 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6912.00.23.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6912.00.23.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6912.00.23.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 69, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind: a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903; b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69; c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
6912.00.21 bis 6912.00.81aus gewöhnlichem Ton Hierher gehören aus eisen- und kalkhaltigem Ton (Ziegelerde) hergestellte Gegenstände mit matter, erdfarbener Bruchstelle (im Allgemeinen braun, rot oder gelb. Ihr Scherbenaufbau ist heterogen, der Durchmesser der für die Struktur der Masse charakteristischen inhomogenen Bestandteile (Körner, Einschlüsse, Poren) beträgt mehr als 0,15 mm. Diese Elemente sind also mit bloßem Auge zu erkennen. Die …
6912.00.23 bis 6912.00.83aus Steinzeug: Hierher gehören Erzeugnisse, die aus üblicherweise in der Masse gefärbtem Ton hergestellt sind. Ihr charakteristisches Merkmal ist ein nicht durchscheinender dichter Scherben, der bis zu einer Temperatur gebrannt ist, bei der die Verglasung beginnt. Die Lichtdurchlässigkeit ist anhand einer Scherbe mit einer Dicke von mindestens 3 mm und nach folgender Methode zu bestimmen: Bestimmung der …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
166/200716.02.2007Eine Zusammenstellung von Steingut-Toilettengegenständen für den Einzelverkauf wurde in die damalige Warennummer 6912.00.50 eingereiht, heute gehört sie in die Warennummern 6912.00.25 oder 6912.00.85.6912.00.50heute 6912.00.25, 6912.00.85

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-99/7518.02.1976
C-98/7518.02.1976FÜR DIE AUSLEGUNG UND ABGRENZUNG DER TARIFSTELLEN 69.12 A UND 69.12 C ( GESCHIRR ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' AUS FEINEN ERDEN ' ' ) SOWIE DER TARIFSTELLEN 69.13 A UND 69.13 C ( EINRICHTUNGS- UND ZIERGEGENSTÄNDE ' ' AUS GEWÖHNLICHEM TON ' ' UND ' ' …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 69 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6912.00.23

  1. 01.01.20166912.00.23neu eingeführt · „aus Steinzeug“ · aus 6912.00.30
  2. 01.01.20166912.00.23.10.0neu eingeführt · „Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen …“ · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)
  3. 01.01.20166912.00.23.90.0neu eingeführt · aus 6912.00.10, 6912.00.30, 6912.00.50, 6912.00.90 (10 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6912.00.23.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Mühlen und Küchenwerkzeuge aus Keramik unter 6912.00.23?

Mühlen, Messerschärfer und Küchenwerkzeuge aus Keramik, die nicht zu Geschirr zählen, gehören unter 6912.00.23 in die Zolltarifnummer 6912.00.23.90.0. Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch gehören in die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0.

Gehört eine Mühle aus Steinzeug, die bei weniger als 800 °C erhitzt wird, unter 6912.00.23?

Nein, nicht jede Ware, die unter 800 °C erhitzt wird, ist ausgeschlossen. Nur Waren, die zur Aushärtung von Harzen, zur Beschleunigung der Hydratisierung oder zur Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf unter 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt und gehören nicht zu Kapitel 69. Für die Zolltarifnummer 6912.00.23.90.0 muss die Ware nach der Formgebung gebrannt sein.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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