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gültig seit 01.04.2010 (schon 2006–2008)Dual-Use

Zolltarifnummer 8414.80.28.10.0 – Kompressoren, zivile Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst oszillierende Verdrängerkompressoren für zivile Luftfahrzeuge, die einen Überdruck von 15 bar oder weniger erzeugen und eine Liefermenge von mehr als 60 m³ je Stunde haben. Oszillierende Verdrängerkompressoren mit einem Überdruck von 15 bar oder weniger und einer Liefermenge von 60 m³ oder weniger gehören in die Warennummer 8414.80.22, andere Waren der Warennummer 8414.80.28 in 8414.80.28.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8414.80.28.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionLuft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter
UnterpositionVakuumpumpen
Unterpositionhand- oder fußbetriebene Luftpumpen
UnterpositionKompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art
UnterpositionLuftkompressoren, auf Anhängerfahrgestell montiert
8414.51 – 8414.59Ventilatoren
ZolltarifnummerAbzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger
Zolltarifnummergasdichte biologische Sicherheitswerkbänke
Unterpositionandere
oszillierende Verdrängerkompressoren zum Erzeugen eines Überdrucks von
15 bar oder weniger, mit einer Liefermenge je Stunde von
Kombinierte Nomenklatur60 m³ oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmehr als 60 m³
Zolltarifnummerfür zivile LuftfahrzeugeDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere
UnterpositionTeile

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8414.806-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8414.80.288-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8414.80.28.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8414.80.28.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8414.80.28.10.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere …
✓andere, also nicht: Vakuumpumpen, hand- oder fußbetriebene Luftpumpen, Kompressoren von der für Kältemaschinen verwendeten Art, Luftkompressoren, auf …Die Ware muss ein Luft- oder Gaskompressor sein und in keine der übrigen Gruppen der Unterposition 8414.80 fallen.
✓oszillierende Verdrängerkompressoren zum Erzeugen eines Überdrucks vonDie Ware muss ein oszillierender Verdrängerkompressor sein, der einen Überdruck erzeugt. Die Bauart ergibt sich aus der Warenbeschreibung mit Verwendung und wesentlichen Merkmalen.
✓15 bar oder weniger, mit einer Liefermenge je Stunde vonDer Überdruck der Ware beträgt 15 bar oder weniger.
✓mehr als 60 m³Die Liefermenge je Stunde der Ware beträgt mehr als 60 m³.
✓für zivile LuftfahrzeugeDie Ware ist für zivile Luftfahrzeuge bestimmt. Das ergibt sich aus der Warenbeschreibung, die auf Verlangen vorzulegen ist.
8414.80.28.10.0Verdrängerkompressoren für zivile Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8414.80.28.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8414.80.28

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8414.80.28.10.0für zivile Luftfahrzeugediese SeiteZollsatz bei Endverwendung
8414.80.28.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8414.80.28 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8414.80.2252Akku-Kompressor (Abbildung siehe Anlage) - aus einem oszillierenden Verdrängerkompressor, digitalem Manometer, Stromversorgung und LED-Leuchte in einem quaderförmigen Gehäuse (Abmessungen: 125 x 80 x …
8414.80.8030Sauerstoffpumpe (Abbildung siehe Anlage), - aus einer elektromagnetisch angetriebenen Membran-Luftpumpe mit Luftkammer, in einem Gehäuse mit je einer Öffnung für Lufteinlass und Luftauslass, mit …
8414.80.738Scroll-Kompressoren (Abbildung siehe Anlage), - aus einem mittels Motor und Riemenscheibe (nicht Gegenstand der Auskunft) gurtbetriebenen Schraubenverdichter-Kompaktmodul mit einer festen und einer …
8414.80.118Abgasturbolader, bestehend aus einer Verdichtereinheit mit Luftein-/-austrittsöffnungen, Turbineneinheit mit Abgasein-/-austrittsöffnungen sowie Rumpfgruppe mit Lagergehäuse, Laufzeug mit …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8414.80.28.10.0

€
8414.80.28.10.0Drittlandszoll––––
8414.80.28.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8414.80.28.10.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8414.80.28.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8414.80.28.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001C, 0B001D, 0B001H der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8414.80.28.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-405/1411.06.20151. Nr. 2 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 384/2004 der Kommission vom 1. März 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur war während des Geltungszeitraums der Verordnung, also vom 22. März bis zum 22. Dezember 2009 …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8414.80.28

  1. 01.01.20068414.80.28neu eingeführt · „mehr als 60 m³“ · aus 8414.80.10, aus 8414.80.39
  2. 01.01.20068414.80.28.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 11 Vorgängern
  3. 01.01.20068414.80.28.90.0neu eingeführt · aus 11 Vorgängern
  4. 21.03.20088414.80.28.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 8414.80.28
  5. 21.03.20088414.80.28.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 8414.80.28
  6. 01.04.20108414.80.28.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8414.80.28
  7. 01.04.20108414.80.28.90.0neu eingeführt · aus 8414.80.28

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8414.80.28.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Kompressoren für zivile Luftfahrzeuge unter 8414.80.28?

Für zivile Luftfahrzeuge gilt 8414.80.28.10.0. Andere Waren der Warennummer 8414.80.28 gehören in 8414.80.28.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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