01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8426.49.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8426.496-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8426.49.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8426.49.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8426.49.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8426.49.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8426.49.00.90.0?
- ×Laufkrane, Transportkrane, Verladebrücken, fahrbare Hubportale und Portalhubkraftkarren8426.11.00.00.0, 8426.12.00.00.0, 8426.19.00.00.0
- ×Turmdrehkrane8426.20.00.00.0
- ×Portalkrane8426.30.00.00.0
- ×andere Maschinen, Apparate und Geräte8426.91, 8426.99.00.00.0
- ×mit Reifen8426.41.00.00.0
- ×Neue Mobilkrane, d. h. kabelgesteuerte oder hydraulische Krane, die für das Heben, Absenken und horizontale Bewegen von Materialien an Land ausgelegt sind, mit …8426.49.00.11.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8426.49.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8426.49.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8426.49.00.11.0 | Neue Mobilkrane, d. h. kabelgesteuerte oder hydraulische Krane, die für das Heben, Absenken und horizontale Bewegen von Materialien an Land … | Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) |
| 8426.49.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8426.49.00 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI13144/26-1Deutschland | Teleskopkran (Abbildung siehe Anlage) - aus einem selbstfahrenden Raupen-Unterwagen mit abnehmbaren Laufwerken … | 18.05.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8426.49.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8426.49.00.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8426.49.00.90.0
Anmerkungen (1)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8426.41.00 bis 8426.49.00 | andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte: Siehe die Erläuterungen zu Position 8426 des HS, Abschnitt „Selbstfahrende und andere bewegliche Maschinen, Apparate und Geräte“, Buchstabe b) Ziffer 2. Bei der Unterscheidung zwischen selbstfahrenden Maschinen, Apparaten und Geräten dieser Unterpositionen einerseits und den Kraftfahrzeugen zu besonderen Zwecken der Position 8705 andererseits, ist davon … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8426.49.00
- 01.01.19728426.49.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 19.12.20258426.49.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8426.49.00
- 19.12.20258426.49.00.11.0neu eingeführt · „Neue Mobilkrane, d. h. kabelgesteuerte oder hydraulische Krane, die für das Heben, Absenken und horizontale Bewegen von Materialien an Land …“ · aus 8426.49.00
- 19.12.20258426.49.00.90.0neu eingeführt · aus 8426.49.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8426.49.00.90.0
Welche Nummer gilt für selbstfahrende Maschinen unter der Warennummer 8426.49.00, außer neuen Mobilkranen?
Die Zolltarifnummer 8426.49.00.90.0 gilt für selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte, die keine neuen Mobilkrane mit mindestens 30 Tonnen Hubkraft sind. Neue Mobilkrane mit mindestens 30 Tonnen Hubkraft, montiert auf selbstfahrenden Fahrzeugen, gehören in die Zolltarifnummer 8426.49.00.11.0.
Seit wann gilt die Zolltarifnummer 8426.49.00.90.0 in dieser Form?
Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 8426.49.00 wurde am 19.12.2025 geändert.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission