Zum Hauptinhalt springen

Position 8426 – Krane, Hubportale und Portalhubkraftkarren

Position im Zolltarif

84Kapitel26Position

Derrickkrane, Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane sowie fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren gehören in diese Position. Flaschenzüge, Zugwinden, Spille und Hubwinden gehören in Position 8425, Gabelstapler und andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren in Position 8427.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 8426 gilt für Ihren Turmdrehkran?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8426?

Die Position beginnt mit Laufkranen, Transportkranen, Verladebrücken, fahrbaren Hubportalen und Portalhubkraftkarren, die in Konsol- oder Wandlaufkrane (8426.11.00.00.0), auf Reifen fahrende Hubportale sowie Portalhubkraftkarren (8426.12.00.00.0) und andere (8426.19.00.00.0) unterteilt sind. Es folgen Turmdrehkrane (8426.20.00.00.0) und Portalkrane (8426.30.00.00.0); gemeint sind Portaldrehkrane, also Krane mit drehbarem Ausleger auf einem Portal, etwa Hafenkrane. Portalkrane in Brückenbauart mit Kranbrücke und Laufkatze, etwa Bockkrane, Containerbrücken und Ship-to-Shore-Krane, gehören dagegen als andere Laufkrane, Transportkrane und Verladebrücken in 8426.19.00.00.0. Selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte werden in Ausführung mit Reifen (8426.41.00.00.0) und andere (Unterposition 8426.49) unterteilt. Andere Maschinen, Apparate und Geräte gliedern sich in die Unterposition 8426.91, ihrer Beschaffenheit nach zum Aufbau auf Straßenfahrzeuge bestimmt, mit hydraulischen Fahrzeug-Selbstladekranen (8426.91.10.00.0) und anderen (8426.91.90.00.0), sowie in andere (8426.99.00.00.0).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionDerrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und KrankraftkarrenDiese Seite
Laufkrane, Transportkrane, Verladebrücken, fahrbare Hubportale und Portalhubkraftkarren
ZolltarifnummerKonsol- oder Wandlaufkrane
0 % · 1 vZTA
Zolltarifnummerauf Reifen fahrende Hubportale sowie Portalhubkraftkarren
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerTurmdrehkrane
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerPortalkrane
0 % · 1 vZTA
andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte
Zolltarifnummermit Reifen
0 % · 1 vZTA
Unterpositionandere
0 % · 1 vZTA
andere Maschinen, Apparate und Geräte
Unterpositionihrer Beschaffenheit nach zum Aufbau auf Straßenfahrzeuge bestimmt
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerhydraulische Fahrzeug-Selbstladekrane
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
0 % · 11 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 8426

6 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8426. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8426

Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · China1 von 10
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe10 von 10
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder3 von 10
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)10 von 10
KontrolleF-Gase · alle Länder1 von 10
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8426

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8426

Neun der zehn Warennummern der Position 8426 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728426.11.00.00.0eingeführt · Konsol- oder Wandlaufkrane
  2. 01.01.19728426.12.00.00.0eingeführt · auf Reifen fahrende Hubportale sowie Portalhubkraftkarren · zuletzt geändert 01.01.2021
  3. 01.01.19728426.19.00.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.19728426.20.00.00.0eingeführt · Turmdrehkrane
  5. 01.01.19728426.30.00.00.0eingeführt · Portalkrane · zuletzt geändert 01.01.2021
  6. 01.01.19728426.41.00.00.0eingeführt · mit Reifen · zuletzt geändert 01.01.2021
  7. 01.01.19728426.91.10.00.0eingeführt · hydraulische Fahrzeug-Selbstladekrane
  8. 01.01.19728426.91.90.00.0eingeführt · andere
  9. 01.01.19728426.99.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2017

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8426

Welche Zolltarifnummer gilt für Turmdrehkrane und Portalkrane in Position 8426?

Turmdrehkrane gehören in die Zolltarifnummer 8426.20.00.00.0. Portalkrane im Sinne der Zolltarifnummer 8426.30.00.00.0 sind Portaldrehkrane, also Krane mit drehbarem Ausleger auf einem Portal, etwa Hafenkrane; Portalkrane in Brückenbauart mit Kranbrücke und Laufkatze, etwa Bockkrane, Containerbrücken und Ship-to-Shore-Krane, gehören als andere Laufkrane, Transportkrane und Verladebrücken in 8426.19.00.00.0. Konsol- oder Wandlaufkrane gehören in 8426.11.00.00.0, auf Reifen fahrende Hubportale sowie Portalhubkraftkarren in 8426.12.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →