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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 8464.20.19.00.0 – Glasschleifmaschinen, nicht optisch

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Schleif- und Poliermaschinen zum Bearbeiten von Glas, die nicht für optische Gläser bestimmt sind. Maschinen zum Bearbeiten von optischen Gläsern gehören in die Zolltarifnummer 8464.20.11.00.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 8464.20.19.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8464.20.19.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionWerkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas
ZolltarifnummerSägemaschinen
UnterpositionSchleifmaschinen und Poliermaschinen
Maschinen zum Bearbeiten von Glas
Zolltarifnummervon optischen Gläsern
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8464.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8464.20.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8464.20.19.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8464.20.19.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8464.20.19.00.0?

Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und … › 8464 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen …
✓Schleifmaschinen und PoliermaschinenDie Ware muss eine Maschine zum Schleifen oder Polieren sein.
✓Maschinen zum Bearbeiten von GlasDie Maschine muss zum Bearbeiten von Glas bestimmt sein.
✓andere, also nicht: von optischen GläsernDie Maschine ist nicht für optische Gläser bestimmt. Maschinen zum Bearbeiten von optischen Gläsern fallen nicht darunter.
8464.20.19.00.0Glasschleifmaschinen, nicht für optische Gläser

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8464.20.19.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 8464.20.19

ZolltarifnummerWortlaut
8464.20.19.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8464.20.19 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8464.20.19.00.0

€
8464.20.19.00.0Drittlandszoll2,2 %220 €1.942 €2.162 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,2 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8464.20.19.00.0

Sonderzölle gibt es für diese Nummer nicht. An ihr stehen im EU-TARIC: Beschränkung bei der Ausfuhr und Einfuhrkontrolle Krim und Sewastopol. Für welche Länder und Waren sie gelten, zeigt der EU-TARIC am Stichtag.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Russland, Belarus, Iran, Myanmar, Simbabwe, Syrien, VenezuelaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8464.20.19.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 3
3. Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, die sowohl in die Position 8456 als auch in die Position 8457, 8458, 8459, 8460, 8461, 8464 oder 8465 eingereiht werden können, sind der Position 8456 zuzuweisen.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-336/1119.07.2012Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren Fassungen, die sich aus den Verordnungen (EG) Nrn. 1789/2003 der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 84 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8464.20.19

  1. 01.01.19728464.20.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19728464.20.19.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 01.07.19988464.20.19unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8464.20.19
  4. 01.07.19988464.20.19.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8464.20.19
  5. 01.01.20058464.20.19wieder anmeldefähig · aus 8464.20.19
  6. 01.01.20058464.20.19.00.0wieder anmeldefähig · aus 8464.20.19

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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