01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8501.40.80.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8501.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8501.40.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8501.40.80.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8501.40.80.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.40.80.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.40.80.20.0?
- ×Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger8501.10
- ×Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W8501.20
- ×andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.31, 8501.32, 8501.33, 8501.34
- ×andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren8501.51, 8501.52, 8501.53
- ×Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.61, 8501.62, 8501.63, 8501.64.00.00.0
- ×fotovoltaische Gleichstromgeneratoren8501.71.00.00.0, 8501.72.00.00.0
- ×fotovoltaische Wechselstromgeneratoren8501.80.00.00.0
- ×mit einer Leistung von 750 W oder weniger8501.40.20
- ×mit einer Leistung bis 150 kW, für zivile Luftfahrzeuge8501.40.80.10.0
- ×Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe, -auch mit …8501.40.80.50.0
- ×elektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer Eingangsleistung von 150 W oder …8501.40.80.70.0
- ×andere, also nicht: mit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte Luftfahrzeuge8501.40.80.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8501.40.80.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.40.80
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8501.40.80.10.0 | mit einer Leistung bis 150 kW, für zivile Luftfahrzeuge | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8501.40.80.20.0 | mit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte Luftfahrzeugediese Seite | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8501.40.80.50.0 | Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit … | Autonome Zollaussetzung |
| 8501.40.80.70.0 | elektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer … | nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8501.40.80.90.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.40.80 eingereiht
6 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI29658/25-1Deutschland | "Elektromotor" - Wechselstrommotor in einem zylinderförmigen Metallgehäuse mit einem Klemmkasten, Stellfüssen und einer … | 01.09.2028 |
| DEBTI29657/25-1Deutschland | "Elektromotor" - Wechselstrommotor in einem zylinderförmigen Metallgehäuse mit einem Klemmkasten, Stellfüssen und einer … | 01.09.2028 |
| SIBTI2024/0054Slowenien | Ein einphasiger Elektromotor für Wechselstrom, ohne Gehäuse, bestehend aus Rotor und Stator, mit einem Außendurchmesser … | 15.07.2027 |
| SIBTI2024/0051Slowenien | Einphasen-Wechselstrom-Elektromotor ohne Gehäuse, bestehend aus Rotor und Stator, mit einem Außendurchmesser von 119,5 … | 25.06.2027 |
| SIBTI2024/0050Slowenien | Einphasen-Wechselstrom-Elektromotor ohne Gehäuse, bestehend aus Rotor und Stator, mit einem Außendurchmesser von 119,5 … | 25.06.2027 |
| PLBTIWIT-2024-000533Polen | Elektromotor für Wechselstrom, einphasig, mit einer Leistung von mehr als 750 W. Der Motor wird in der … | 16.05.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8501.40.20 | 19 | "Elektromotor" - Einphasen-Wechselstrom-Induktionsmotor - mit einer Ausgangsleistung von 0,37 KW (= 370 W) - mit einer Nenndrehzahl von 1400 U/min - in einem Versandkarton verpackt Abbildung siehe … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.40.80.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.40.80.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.40.80.20.0
Anmerkungen (1)
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-105/9617.06.1997 | Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System … |
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8501.40.80
- 01.01.20068501.40.80neu eingeführt · „mit einer Leistung von mehr als 750 W“ · aus 8501.40.10, aus 8501.40.91, aus 8501.40.99
- 01.01.20068501.40.80.10.0neu eingeführt · „mit einer Leistung bis 150 kW, für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8501.40.10, 8501.40.91, 8501.40.99
- 01.01.20068501.40.80.20.0neu eingeführt · „mit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8501.40.10, 8501.40.91, 8501.40.99
- 01.01.20068501.40.80.90.0neu eingeführt · aus 8501.40.10, 8501.40.91, 8501.40.99
- 01.01.20128501.40.80.50.0neu eingeführt · „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit - einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor mit …“ · aus 8501.52.20, 8501.53.50
- 01.01.20138501.40.80.50.0Wortlaut geändert · „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit • einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …“ · vorher „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit - einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor mit Getriebe, - einer über Kabel angeschlossenen Leistungselektronik“
- 01.07.20208501.40.80.50.0Wortlaut geändert · „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW - mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …“ · vorher „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit • einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe, • einerLeistungselektronik“
- 01.07.20248501.40.80.70.0neu eingeführt · „elektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer …“ · aus 8501.40.80
- 01.07.20268501.40.80.50.0Wortlaut geändert · „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …“ · vorher „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW - mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe, - auch mit einer Leistungselektronik“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.40.80.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt unter 8501.40.80 für Einphasen-Wechselstrommotoren über 150 kW für bestimmte Luftfahrzeuge?
Die 11-stellige Zolltarifnummer 8501.40.80.20.0 gilt für Einphasen-Wechselstrommotoren mit mehr als 150 kW für bestimmte Luftfahrzeuge. Die weiteren Zolltarifnummern der 8-stelligen Nummer 8501.40.80 erfassen andere Ausführungen, etwa Elektroantriebe für Kraftfahrzeuge.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile