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Zolltarifnummer 8501.40.80.70.0 – Einphasenmotor für Haushaltsgeräte

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Einphasen-Wechselstrommotoren, auch mit Kommutator, mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, einer Eingangsleistung von 150 W bis 2 700 W, einem äußeren Durchmesser von mehr als 44,8 mm bis 135,2 mm und einer Nenndrehzahl von mehr als 10 000 bis 50 000 U/min, die zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten bestimmt sind. Motoren mit einer Leistung von 750 W oder weniger gehören in 8501.40.20, und innerhalb der Warennummer 8501.40.80 gehören Motoren für zivile Luftfahrzeuge bis 150 kW in 8501.40.80.10.0, Elektroantriebe für Kraftfahrzeuge bis 315 kW in 8501.40.80.50.0 und Motoren mit mehr als 750 W ohne diese Merkmale in 8501.40.80.90.0.

Typische Waren:Einphasen-Elektromotoren ohne Gehäuse

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8501.40.80.70.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionElektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate
UnterpositionMotoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger
UnterpositionAllstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W
8501.31 – 8501.34andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
Unterpositionandere Einphasen-Wechselstrommotoren
Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von 750 W oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmit einer Leistung von mehr als 750 W
Zolltarifnummermit einer Leistung bis 150 kW, für zivile Luftfahrzeuge
Zolltarifnummermit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerElektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …
Zolltarifnummerelektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
8501.51 – 8501.53andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren
8501.61 – 8501.64Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren
8501.71 – 8501.72fotovoltaische Gleichstromgeneratoren
Zolltarifnummerfotovoltaische Wechselstromgeneratoren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8501.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8501.40.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8501.40.80.7010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8501.40.80.70.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8501.40.80.70.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren …
✓andere Einphasen-Wechselstrommotoren, also nicht: Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger, Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr …Die Ware muss ein Elektromotor für Einphasen-Wechselstrom sein. Motoren für Mehrphasen-Wechselstrom oder für Gleichstrom gehören zu anderen Einreihungen.
✓mit einer Leistung von mehr als 750 WDie Leistung muss mehr als 750 W betragen. Motoren mit 750 W oder weniger gehören zu einer anderen Nummer.
✓elektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer Eingangsleistung von 150 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 700 W, - mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 44,8 mm, jedoch nicht mehr als 135,2 mm, - mit einer Nenndrehzahl von mehr als 10 000 U/min, jedoch nicht mehr als 50 000 U/min, - auch mit Ansaugventilator, - auch mit mechanischer Vorrichtung (Ritzel, Schrauben, Getriebeanschluss) an der Welle zur Verwendung bei der Herstellung von HaushaltsgerätenDie Ware muss eine Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, eine Eingangsleistung von 150 W bis 2 700 W, einen äußeren Durchmesser von mehr als 44,8 mm bis 135,2 mm und eine Nenndrehzahl von mehr als 10 000 bis 50 000 U/min haben. Sie ist zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten bestimmt, wobei ein Ansaugventilator oder eine mechanische Vorrichtung (Ritzel, Schrauben, Getriebeanschluss) an der Welle zulässig, aber nicht verlangt ist.
8501.40.80.70.0Einphasen-Wechselstrommotoren für Haushaltsgeräte

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8501.40.80.70.0?

  • ×Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder weniger8501.10
  • ×Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W8501.20
  • ×andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.31, 8501.32, 8501.33, 8501.34
  • ×andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren8501.51, 8501.52, 8501.53
  • ×Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren8501.61, 8501.62, 8501.63, 8501.64.00.00.0
  • ×fotovoltaische Gleichstromgeneratoren8501.71.00.00.0, 8501.72.00.00.0
  • ×fotovoltaische Wechselstromgeneratoren8501.80.00.00.0
  • ×mit einer Leistung von 750 W oder weniger8501.40.20
  • ×mit einer Leistung bis 150 kW, für zivile Luftfahrzeuge8501.40.80.10.0
  • ×mit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte Luftfahrzeuge8501.40.80.20.0
  • ×Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe, -auch mit …8501.40.80.50.0
  • ×andere, also nicht: elektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer …8501.40.80.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8501.40.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8501.40.80.10.0mit einer Leistung bis 150 kW, für zivile LuftfahrzeugeZollsatz bei Endverwendung
8501.40.80.20.0mit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung
8501.40.80.50.0Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …Autonome Zollaussetzung
8501.40.80.70.0elektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer …diese Seitenichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
8501.40.80.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8501.40.80 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Slowenien3
Deutschland2
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI29658/25-1Deutschland"Elektromotor" - Wechselstrommotor in einem zylinderförmigen Metallgehäuse mit einem Klemmkasten, Stellfüssen und einer …01.09.2028
DEBTI29657/25-1Deutschland"Elektromotor" - Wechselstrommotor in einem zylinderförmigen Metallgehäuse mit einem Klemmkasten, Stellfüssen und einer …01.09.2028
SIBTI2024/0054SlowenienEin einphasiger Elektromotor für Wechselstrom, ohne Gehäuse, bestehend aus Rotor und Stator, mit einem Außendurchmesser …15.07.2027
SIBTI2024/0051SlowenienEinphasen-Wechselstrom-Elektromotor ohne Gehäuse, bestehend aus Rotor und Stator, mit einem Außendurchmesser von 119,5 …25.06.2027
SIBTI2024/0050SlowenienEinphasen-Wechselstrom-Elektromotor ohne Gehäuse, bestehend aus Rotor und Stator, mit einem Außendurchmesser von 119,5 …25.06.2027
PLBTIWIT-2024-000533PolenElektromotor für Wechselstrom, einphasig, mit einer Leistung von mehr als 750 W. Der Motor wird in der …16.05.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8501.40.2019"Elektromotor" - Einphasen-Wechselstrom-Induktionsmotor - mit einer Ausgangsleistung von 0,37 KW (= 370 W) - mit einer Nenndrehzahl von 1400 U/min - in einem Versandkarton verpackt Abbildung siehe …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8501.40.80.70.0

€
8501.40.80.70.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2559alle Länder0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8501.40.80.70.0

senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8501.40.80.70.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Iran, SimbabweSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8501.40.80.70.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-105/9617.06.1997Die Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3331/85 des Rates vom 5. Dezember 1985 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, daß ein elektrisches Gerät, das ein "System …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8501.40.80

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.20068501.40.80neu eingeführt · „mit einer Leistung von mehr als 750 W“ · aus 8501.40.10, aus 8501.40.91, aus 8501.40.99
  2. 01.01.20068501.40.80.10.0neu eingeführt · „mit einer Leistung bis 150 kW, für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8501.40.10, 8501.40.91, 8501.40.99
  3. 01.01.20068501.40.80.20.0neu eingeführt · „mit einer Leistung von mehr als 150 kW, für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8501.40.10, 8501.40.91, 8501.40.99
  4. 01.01.20068501.40.80.90.0neu eingeführt · aus 8501.40.10, 8501.40.91, 8501.40.99
  5. 01.01.20128501.40.80.50.0neu eingeführt · „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit - einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor mit …“ · aus 8501.52.20, 8501.53.50
  6. 01.01.20138501.40.80.50.0Wortlaut geändert · „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit • einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …“ · vorher „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit - einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor mit Getriebe, - einer über Kabel angeschlossenen Leistungselektronik“
  7. 01.07.20208501.40.80.50.0Wortlaut geändert · „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW - mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …“ · vorher „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit • einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe, • einerLeistungselektronik“
  8. 01.07.20248501.40.80.70.0neu eingeführt · „elektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer …“ · aus 8501.40.80
  9. 01.07.20268501.40.80.50.0Wortlaut geändert · „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW -mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit …“ · vorher „Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW - mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe, - auch mit einer Leistungselektronik“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8501.40.80.70.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Einphasen-Wechselstrommotoren für Haushaltsgeräte unter 8501.40.80?

Einphasen-Wechselstrommotoren mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten, gehören in die Zolltarifnummer 8501.40.80.70.0, wenn sie die übrigen Merkmale dieser Zolltarifnummer erfüllen. Motoren für zivile Luftfahrzeuge bis 150 kW gehören in 8501.40.80.10.0, Elektroantriebe für Kraftfahrzeuge bis 315 kW in 8501.40.80.50.0 und Motoren mit mehr als 750 W ohne diese Merkmale in 8501.40.80.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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