01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8517.69.90.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8517.696-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8517.69.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8517.69.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8517.69.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8517.69.90.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8517.69.90.00.0?
- ×Fernsprechapparate, einschließlich Smartphones und andere Telefone für zellulare Netzwerke und andere drahtlose Netzwerke8517.11.00.00.0, 8517.13.00.00.0, 8517.14.00.00.0, 8517.18.00.00.0
- ×Teile8517.71.00.00.0, 8517.79.00.00.0
- ×Basisstationen8517.61.00.00.0
- ×Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und …8517.62.00.00.0
- ×Videofone8517.69.10.00.0
- ×Gegensprechanlagen8517.69.20.00.0
- ×Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr8517.69.30.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8517.69.90.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 8517.69.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 8517.69.90.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8517.69.90 eingereiht
28 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI33944/26-1Deutschland | VHF-Taschensender (Abbildung siehe Anlage) - aus einer mit VHF-Sendemodul und weiteren Bauelementen bestückten … | 14.09.2029 |
| DEBTI33951/26-1Deutschland | UHF-Bodypack-Taschensender (Abbildung siehe Anlage) - aus einer mit UHF-Sendemodul und weiteren Bauelementen bestückten … | 13.09.2029 |
| DEBTI58567/24-1Deutschland | PCIe-Karte mit gedruckter Schaltung, XMC-Anschluss und 8-fach PCIe-Anschluss. Dient zum Empfangen und Senden von … | 14.04.2028 |
| DEBTI47400/24-1Deutschland | Stecker-Dämpfungsglied aus optischer Dämpfungsfaser in einem Kunststoffgehäuse mit zwei LC/UPC-Anschlüssen. Es dient … | 16.02.2028 |
| DEBTI41207/24-1Deutschland | Abfohlsystem (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Funksendegerät in einem Gehäuse mit integrierter Antenne, Batterie … | 22.12.2027 |
| DEBTI26048/24-1Deutschland | RF-Drahtlossender (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Hochfrequenz-Sendemodul und weiteren aktiven und passiven … | 14.11.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8517.69.10 | 25 | Videokonferenzsystem - aus einer Grundeinheit aus einem prozessorgestützten Modul, Netzwerk-Transceiver, Kamera, Mikrofonen und weiteren Bauelementen in einem annähernd quaderfömigen Gehäuse … |
| 8517.69.30 | 4 | Funkempfänger (Abbilung siehe Anlage) - aus einer mit Funkempfangsmodul und weiteren Bauelementen bestückten, gedruckten Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen: 400 x 175 x 44,3 mm) mit … |
| 8517.69.20 | 2 | Sprechanlage Quattroline Audio, Art. 0080210703 (Abbildung siehe Anlage) - aus einer Gegensprech-Außeneinheit mit Mikrofon, Lautsprecher, Ruftaste und einer beleuchteten Fläche zur Aufnahme eines … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8517.69.90.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 8517.69.90.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8517.69.90.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8517.69.90.00.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 3A001B, 3A501, 3A502 und 8 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8517.69.90.00.0
Anmerkungen (2)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
5. Im Sinne der Position 8517 bezeichnet der Begriff „Smartphones“ Telefone für zellulare Netzwerke, ausgestattet mit einem mobilen Betriebssystem, das dafür ausgelegt ist, die Funktionen einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine wie Herunterladen und gleichzeitiges Ausführen mehrerer Anwendungen auszuführen, auch Anwendungen Dritter, auch andere Funktionen wie digitale Kameras und Navigationssysteme umfassend.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 8517.69.90 | andere: Hierher gehören z. B.: 1. ortsfeste Sendegeräte, einschließlich der besonderen meist in Großstationen verwendeten Geräte mit Spezialeinrichtungen, z. B. der Geräte mit Geheimhalteeinrichtungen (z. B. Spektrumwender), der Geräte mit Multiplexeinrichtungen (zum gleichzeitigen Übertragen von mehr als zwei Nachrichten); 2. Sendegeräte für Kraftfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge, Züge usw.; 3. Sendegeräte, die in … |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 710/201324.07.2013 | Ein TMC-Empfänger mit FM-Empfangseinheit, Kabelantenne, Netzteil und USB-Anschluss, der Verkehrsinformationen über den UKW-Rundfunkbereich empfängt, wurde in die damalige Warennummer 8517.69.39 eingereiht; heute gehört er in 8517.69.30. | 8517.69.39heute 8517.69.30 |
Urteile des EuGH (6)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-133/9813.02.2001 | 1. Die Entscheidung 98/406/EG der Kommission vom 16. Juni 1998 über die Gültigkeit bestimmter verbindlicher Zolltarifauskünfte wird für nichtig erklärt, soweit in ihr die Ungültigerklärung der verbindlichen Zolltarifauskünfte Nrn. FR 12030199700151, FR … |
| C-143/1525.02.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
| C-84/1517.03.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der nacheinander durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der … |
| C-463/9810.05.2001 | 1. Die Verordnung (EG) Nr. 1638/94 der Kommission vom 5. Juli 1994 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig, soweit sie die in ihrem Anhang Nummern 1 bis 3 beschriebenen Adapter, Verbindungsadapter und Transceiver in die … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 8517.69.90
- 01.01.20078517.69.90neu eingeführt · aus 8517.22.00, aus 8517.80.90, aus 8525.10.20, aus 8525.20.80
- 01.01.20078517.69.90.00.0neu eingeführt
- 01.01.20178517.69.90wieder anmeldefähig · aus 8517.69.90
- 01.01.20178517.69.90.00.0wieder anmeldefähig · aus 8517.69.90
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8517.69.90.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Babyphones?
Babyphones gehören zur Zolltarifnummer 8517.69.90.00.0. Diese Nummer erfasst Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, die keine Videofone und keine Gegensprechanlagen sind.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
