01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8526.91.20.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8526.916-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8526.91.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8526.91.20.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8526.91.20.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8526.91.20.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8526.91.20.00.0?
- ×Radargeräte8526.10
- ×Funkfernsteuergeräte8526.92
- ×andere, also nicht: Funknavigationsempfangsgeräte8526.91.80.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8526.91.20.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 8526.91.20
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 8526.91.20.00.0 | Funknavigationsempfangsgeräte |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8526.91.20 eingereiht
71 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI29838/26-1Deutschland | GPS-Fahrradcomputer (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Funknavigationsempfänger (GPS, GLONASS, Galileo, Beidou … | 04.10.2029 |
| DEBTI20706/26-1Deutschland | GPS-Handgerät (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Funknavigationsempfänger (GPS, GLONASS, GALILEO, QZSS, BEIDOU) … | 12.07.2029 |
| DEBTI9452/26-1Deutschland | Kommunikations- und Funknavigations-Modul (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Mikrocontroller, Mobilfunkmodul für GSM … | 25.05.2029 |
| DEBTI4534/26-1Deutschland | Motorrad-Navigationsgerät (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Funknavigationsempfänger (GPS, GNSS, GALILEO) … | 13.04.2029 |
| DEBTI40096/25-1Deutschland | Kommunikations- und Funknavigations-Modul für Fahrzeuge (Abbildung siehe Anlage) - aus Mikrocontrollern, Mobilfunkmodul … | 01.02.2029 |
| DEBTI27323/25-1Deutschland | GPS-Fahrradcomputer (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Funknavigationsempfänger (GPS, GLONASS, GALILEO), Prozessor … | 24.11.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8526.91.80 | 9 | GPS-Sender (Abbildung siehe Anlage), - aus einem GPS-Funksendemodul, einem Temperatursensor, Nass-/Trockensensor, einem Mikroprozessor und Batterie in einem quaderförmigen Gehäuse mit Antenne … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 8526.91.20.00.0?
7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 8526.91.20.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8526.91.20.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8526.91.20.00.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 3A501, 3A502, 5A001E und 5 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8526.91.20.00.0
Anmerkungen (1)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 1231/200719.10.2007 | Ein tragbares Gerät aus GPS-Empfänger mit integrierter Antenne und PDA in einem Gehäuse wurde in die Warennummer 8526.91.20 eingereiht. | 8526.91.20 |
| 687/200222.04.2002 | Ein tragbares Satellitennavigationsgerät (Handheld-GPS) mit 16-Farben-LCD-Anzeige wurde in die damalige Warennummer 8526.91.90 eingereiht, heute fällt es unter 8526.91.20 oder 8526.91.80. | 8526.91.90heute 8526.91.20, 8526.91.80 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-268/1802.05.2019 | Das Urteil betrifft die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur für ein Multifunktionsgerät von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art. |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 8526.91.20
- 01.01.20068526.91.20neu eingeführt · „Funknavigationsempfangsgeräte“ · aus 8526.91.11, aus 8526.91.90
- 01.01.20068526.91.20.00.0neu eingeführt · „Funknavigationsempfangsgeräte“
- 01.01.20258526.91.20wieder anmeldefähig · aus 8526.91.20
- 01.01.20258526.91.20.00.0wieder anmeldefähig · aus 8526.91.20
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8526.91.20.00.0
Seit wann gilt die Zolltarifnummer 8526.91.20.00.0?
Die Nummer gilt seit dem 1. Januar 2006 und wurde damals aus 8526.91.11 und 8526.91.90 gebildet. Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 geändert.
Welche Zolltarifnummer gilt für GPS-Tracker?
Ein GPS-Tracker gehört in die Zolltarifnummer 8526.91.20.00.0, wenn er einen Funknavigationsempfänger enthält.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile





