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gültig seit 01.01.1972Dual-Use

Zolltarifnummer 8527.29.00.00.0 – Kfz-Radioempfänger ohne Kombination

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

85Kapitel27Position29HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer 8527.29.00.00.0 erfasst Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit einer externen Energiequelle betrieben werden können und nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten kombiniert sind. Geräte, die mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten kombiniert sind, gehören in die Unterposition 8527.21. Typische Waren sind Infotainment-Systeme, Receiver-Audio-Module und Rundfunkempfangsmodule.

Typische Waren:Infotainment-SystemeReceiver-Audio-ModuleRundfunkempfangsmoduleModular-Audio-Receiver-Systeme

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8527.29.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionRundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert
Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können
Unterpositionkombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8527.296-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8527.29.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8527.29.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8527.29.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8527.29.00.00.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8527 Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen …
✓Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden könnenDas Gerät muss ein Rundfunkempfangsgerät der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art sein, das nur mit einer externen Energiequelle betrieben werden kann. Dazu zählt auch ein Radiotuner-Modul, das zum Einbau in solche Geräte bestimmt ist.
✓andere, also nicht: kombiniert mit Tonaufnahme- oder TonwiedergabegerätenDas Gerät ist ein Rundfunkempfangsgerät, das nicht mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert ist.
8527.29.00.00.0Kfz-Radioempfänger, externe Energiequelle, nicht kombiniert

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8527.29.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 8527.29.00

ZolltarifnummerWortlaut
8527.29.00.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8527.29.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI3337/25-1DeutschlandModular Audio Receiver System (MARS) - aus einer mit Tunern für den terrestrischen Rundfunkempfang (AM/FM/DAB-Tuner) …15.03.2029
DEBTI2644/25-1DeutschlandReceiver-Audio-Modul für Rundfunkempfang, aus einer mit Tunern für den terrestrischen Rundfunkempfang …05.10.2028
DEBTI10751/24-1DeutschlandRundfunkempfangsmodul (Abbildung siehe Anlage) - aus einer mit Sirius-Satellitentuner, Audiodecoder und weiteren …11.07.2027
DEBTI45716/23-1DeutschlandInfotainment-System (Abbildung siehe Anlage) - aus einer mit AM/FM/DAB-Tuner, RDS-Tuner, Audiodecoder, Bluetooth- …17.03.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8527.29.00.00.0

€
8527.29.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8527.29.00.00.0

GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 3A501, 5A001B, 5A002 und 2 weitere der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, Belarus, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8527.29.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Wortlaut · Kapitel 85, Unterpositions-Anmerkung 4
4. Zu der Unterposition 8527.12 gehören nur Kassettengeräte mit eingebautem Verstärker aber ohne eingebauten Lautsprecher, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können und deren Abmessungen 170 mm × 100 mm × 45 mm oder weniger betragen.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
215/200918.03.2009Ein Radiotuner-Modul für den Einbau in Rundfunkempfangsgeräte der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art wurde in die Warennummer 8527.29.00 eingereiht.8527.29.00

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-84/1517.03.2016Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der nacheinander durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8527.29.00

  1. 01.01.19728527.29.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19728527.29.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 12.02.19928527.29.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8527.29.00
  4. 12.02.19928527.29.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8527.29.00
  5. 01.01.20008527.29.00wieder anmeldefähig · aus 8527.29.00
  6. 01.01.20008527.29.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 8527.29.00
  7. 01.07.20138527.29.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8527.29.00
  8. 01.07.20138527.29.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8527.29.00
  9. 01.07.20178527.29.00wieder anmeldefähig · aus 8527.29.00
  10. 01.07.20178527.29.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 8527.29.00
  11. 01.01.20218527.29.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8527.29.00
  12. 01.01.20218527.29.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8527.29.00
  13. 01.07.20238527.29.00wieder anmeldefähig · aus 8527.29.00
  14. 01.07.20238527.29.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 8527.29.00

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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