01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8703.10.11.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8703.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8703.10.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8703.10.11.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8703.10.11.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8703.10.11.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8703.10.11.00.0?
- ×andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung8703.21, 8703.22, 8703.23, 8703.24
- ×andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)8703.31, 8703.32, 8703.33
- ×andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische …8703.40
- ×andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch …8703.50
- ×andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen …8703.60
- ×andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe …8703.70
- ×andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben8703.80
- ×andere, also nicht: Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge8703.90.00.00.0
- ×andere, also nicht: Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor8703.10.18.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8703.10.11.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 8703.10.11
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 8703.10.11.00.0 | Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8703.10.11 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8703.10.18 | 20 | Den Angaben zufolge handelt es sich um einen vierrädrigen elektrischen Rollstuhl für Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit. Der Rollstuhl verfügt über verstellbare Armlehnen, die sich … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8703.10.11.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 1,5 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8703.10.11.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8703.10.11.00.0
Anmerkungen (2)
3. Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2021/136706.08.2021 | Ein vierrädriges Fahrzeug mit 24-V-Elektromotor, horizontaler Plattform und zwei 12-V-Batterien wurde in die Warennummer 8703.10.18 eingereiht. | 8703.10.18 |
| 718/200904.08.2009 | Ein vierrädriges Fahrzeug mit Elektromotor und zwei 12-V-Batterien wurde in die Warennummer 8703.10.18 eingereiht. | 8703.10.18 |
| 718/200904.08.2009 | Ein dreirädriges Fahrzeug mit Elektromotor und zwei 12-V-Batterien wurde in die Warennummer 8703.10.18 eingereiht. | 8703.10.18 |
Urteile des EuGH (7)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-486/0606.12.2007 | Pick-ups wie diejenigen, um die es im Ausgangsverfahren geht, die zum einen aus einer geschlossenen Kabine, die als Fahrgastraum dient, wobei sich hinter dem Sitz oder der Sitzbank des Fahrers klappbare oder herausnehmbare Sitze mit … |
| C-198/1526.05.2016 | 1. Die Position 8713 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der … |
| C-15/0527.04.2006 | 1. Nummer 5 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2518/98 der Kommission vom 23. November 1998 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig, weil darin für die in Unterposition 8703.21.10 der Kombinierten Nomenklatur … |
| C-145/1616.02.2017 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der … |
4 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 87 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8703.10.11
- 01.01.19978703.10.11neu eingeführt · „Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten)“ · aus 8703.10.10
- 01.01.19978703.10.11.00.0neu eingeführt · „Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten)“ · aus 8703.10.10
- 01.01.20008703.10.11Wortlaut geändert · „Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor“ · vorher „Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten)“
- 01.01.20008703.10.11Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20008703.10.11.00.0Wortlaut geändert · „Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten), mit Kolbenverbrennungsmotor“ · vorher „Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten)“
- 01.01.20008703.10.11.00.0Stellung im Tarifbaum geändert
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8703.10.11.00.0
Gehören Fahrzeuge, die nur auf Schienen fahren, zur Zolltarifnummer 8703.10.11.00.0?
Nein, Fahrzeuge, die nach ihrer Beschaffenheit nur auf Schienen fahren, gehören nicht zu Kapitel 87 und damit nicht zu dieser Zolltarifnummer. Für Schneespezialfahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor dieser Zolltarifnummer ändert das nichts.
Gehört ein Kraftwagenfahrgestell mit Fahrerhaus zur Zolltarifnummer 8703.10.11.00.0?
Nicht allein deshalb: Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören zu den Positionen 8702 bis 8704, nicht zu Position 8706. Unter 8703.10.11.00.0 fällt ein solches Fahrgestell nur, wenn es ein Schneespezialfahrzeug mit Kolbenverbrennungsmotor ist.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile