01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 8703.21?
Unter 8703.21 gibt es zwei Zolltarifnummern, die sich nach dem Zustand der Fahrzeuge unterscheiden. Die Zolltarifnummer 8703.21.10.00.0 gilt für neue Fahrzeuge, die Zolltarifnummer 8703.21.90.00.0 für gebrauchte Fahrzeuge.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8703.21
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 8703.21?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 8703.21. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8703.21
Anmerkungen (7)
3. Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.
Einreihungsverordnungen (3)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 301/201202.04.2012 | Neue dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Hinterradantrieb und 998 cm³ Hubraum zur Personenbeförderung wurden in die Warennummer 8703.21.10 eingereiht. | 8703.21.10 |
| 2518/9823.11.1998 | Neue vierradgetriebene Geländefahrzeuge mit 395 cm³ Einzylinder-Benzinmotor und Sitz nur für einen Fahrer wurden in die Warennummer 8703.21.10 eingereiht. | 8703.21.10 |
| 883/9420.04.1994 | Neue vierradangetriebene Geländefahrzeuge mit 348 cm³ Viertakt-Benzinmotor und einem einzigen Sitz für Fahrer und Beifahrer wurden in die Warennummer 8703.21.10 eingereiht. | 8703.21.10 |
Urteile des EuGH (7)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-486/0606.12.2007 | Pick-ups wie diejenigen, um die es im Ausgangsverfahren geht, die zum einen aus einer geschlossenen Kabine, die als Fahrgastraum dient, wobei sich hinter dem Sitz oder der Sitzbank des Fahrers klappbare oder herausnehmbare Sitze mit … |
| C-198/1526.05.2016 | 1. Die Position 8713 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der … |
| C-15/0527.04.2006 | Der EuGH hat Nummer 5 der Tabelle im Anhang der Verordnung 2518/98 für ungültig erklärt, weil sie für die Fahrzeuge der Warennummer 8703.21.10 eine Anhängelast von mindestens dem dreifachen Eigengewicht zugrunde legte. |
| C-145/1616.02.2017 | Der EuGH hat zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur für ein dreirädriges Fahrzeug entschieden, dessen Reifen für dreirädrige Krafträder hergestellt werden, aber Kraftwagenreifen ähneln. |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 8703.21
Welche Zolltarifnummer gilt unter HS-Code 8703.21 für neue Fahrzeuge?
Für neue Fahrzeuge mit einem Hubraum von 1 000 cm³ oder weniger gilt die Zolltarifnummer 8703.21.10.00.0. Gebrauchte Fahrzeuge fallen unter 8703.21.90.00.0.
Gehören Fahrzeuge, die nur auf Schienen fahren, unter HS-Code 8703.21?
Nein, Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach nur auf Schienen fahren, gehören nicht zu Kapitel 87 und damit nicht zu Unterposition 8703.21. Fahrzeuge, die sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, gehören dagegen in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

