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HS-Code · weltweit gleichZollkontingent

HS-Code 8703.31 – Diesel-Kraftfahrzeuge bis 1 500 cm³ Hubraum

HS-Code · 6-stellig

Diese Unterposition 8703.31 erfasst Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind (Position 8703), wenn sie ausschließlich einen Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) haben und einen Hubraum von 1 500 cm³ oder weniger aufweisen. Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor und Elektromotor, die beide als Antriebsmotoren dienen, gehören in Unterposition 8703.40, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden. Die Nummern darunter richten sich nach dem Zustand des Fahrzeugs, neu oder gebraucht.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Dieselfahrzeug mit höchstens 1 500 cm³ zu HS-Code 8703.31?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 8703.31?

Die Zolltarifnummer 8703.31.10.00.0 erfasst neue Fahrzeuge, die Zolltarifnummer 8703.31.90.00.0 gebrauchte Fahrzeuge. Motorart und Hubraum sind für beide Nummern in der Unterposition 8703.31 vorgegeben.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionPersonenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
Unterpositionmit einem Hubraum von 1 500 cm³ oder wenigerDiese Seite
Zolltarifnummerneu
10 % · 1 vZTA
Zolltarifnummergebraucht
10 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8703.31

KontrolleF-Gase · alle LänderEinfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8703.31

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 3
3. Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.
Wortlaut · Kapitel 87, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

Urteile des EuGH (7)

UrteilKernsatz
C-486/0606.12.2007Pick-ups wie diejenigen, um die es im Ausgangsverfahren geht, die zum einen aus einer geschlossenen Kabine, die als Fahrgastraum dient, wobei sich hinter dem Sitz oder der Sitzbank des Fahrers klappbare oder herausnehmbare Sitze mit …
C-198/1526.05.20161. Die Position 8713 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der …
C-15/0527.04.20061. Nummer 5 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2518/98 der Kommission vom 23. November 1998 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig, weil darin für die in Unterposition 8703.21.10 der Kombinierten Nomenklatur …
C-145/1616.02.2017Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 8703.31

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 8703.31 gilt für neue und welche für gebrauchte Fahrzeuge?

Neue Fahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 8703.31.10.00.0, gebrauchte in die Zolltarifnummer 8703.31.90.00.0. Vorausgesetzt ist, dass das Fahrzeug ausschließlich einen Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung hat und einen Hubraum von 1 500 cm³ oder weniger aufweist.

Gehören auf Schienen fahrende Fahrzeuge unter HS-Code 8703.31?

Nein, Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach nur auf Schienen fahren, gehören nicht zu Kapitel 87 und damit auch nicht in Unterposition 8703.31, die zu Position 8703 gehört.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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