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Zolltarifnummer 8703.80.10.90.0 – Neue Elektrofahrzeuge, Sonstige

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst neue Elektrofahrzeuge, die ausschließlich von Elektromotoren angetrieben werden und nicht in die batteriebetriebene Zeile fallen. Batteriebetriebene Fahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen einschließlich des Fahrzeugführers bestimmt sind, gehören in 8703.80.10.10.0, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen L gemäß der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Krafträder. Typische Waren sind Elektro-Dreiräder, Elektro-Kinderquads und Elektro-Karts für Rennstrecken.

Typische Waren:Elektro-DreiräderElektro-KinderquadsElektro-Karts für Rennstrecken

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8703.80.10.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionPersonenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
UnterpositionSchneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge
8703.21 – 8703.24andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung
8703.31 – 8703.33andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
Unterpositionandere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
Unterpositionandere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
Unterpositionandere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
Unterpositionandere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
Unterpositionandere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben
Kombinierte Nomenklaturneu
Zolltarifnummerneue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen, einschließlich des …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummergebraucht
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8703.806-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8703.80.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8703.80.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8703.80.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8703.80.10.90.0?

Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder … › 8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge …
✓andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben, also nicht: Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur …Der Antrieb erfolgt allein über einen oder mehrere Elektromotoren. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gehören nicht hierher.
✓neuDas Fahrzeug ist ein Neufahrzeug und wurde nicht gebraucht.
✓andere, also nicht: neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen, einschließlich des …Hierher gehört ein neues Elektrofahrzeug, das nicht batteriebetrieben ist oder nicht hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen einschließlich des Fahrzeugführers bestimmt ist. Maßgeblich sind Antriebsart, Batterie und die vorgesehene Personenzahl.
8703.80.10.90.0Neue Elektrofahrzeuge, sonstige

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8703.80.10.90.0?

  • ×Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge8703.10
  • ×andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung8703.21, 8703.22, 8703.23, 8703.24
  • ×andere Fahrzeuge ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)8703.31, 8703.32, 8703.33
  • ×andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische …8703.40
  • ×andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch …8703.50
  • ×andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen …8703.60
  • ×andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe …8703.70
  • ×andere, also nicht: andere Fahrzeuge ausschließlich mit Elektromotor angetrieben8703.90.00.00.0
  • ×gebraucht8703.80.90.00.0
  • ×neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen, einschließlich des Fahrzeugführers, bestimmt …8703.80.10.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8703.80.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8703.80.10.10.0neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen, einschließlich des …Ausgleichszoll
8703.80.10.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8703.80.10 eingereiht

30 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich9
Rumänien5
Belgien3
Deutschland3
Tschechien2
Spanien2
vZTAWareGültig bis
DEBTI3941/25-1DeutschlandKraftfahrzeug, sog. Elektro-Dreirad, Fotos siehe Anlage, - in Form eines dreirädrigen, motorrollerähnlichen, von einem …17.03.2028
DEBTI33083/24-1DeutschlandElektro-Kinderquad, sogenanntes Pocket-Quad, Foto siehe Anlage, in Form eines vierrädrigen Kraftfahrzeugs, noch nicht …07.11.2027
ESBTI2026SOL1262SpanienNeue elektrische Freizeitfahrzeuge (Karts), für die Verwendung auf Rennstrecken bestimmt, mit vier Rädern, angetrieben …10.09.2029
SIBTI2026/0063SlowenienZweisitziges, vierrädriges Elektrofahrzeug zur Beförderung von Personen. Es wird ausschließlich von einem Elektromotor …11.08.2029
BEBTIDT.50.023.194BelgienEin neues Elektrofahrzeug des Typs Pick-up. Die Karosserie verfügt über zwei Sitzreihen in einer geschlossenen Kabine …09.07.2029
BEBTIDT.50.023.196BelgienEin neues Elektrofahrzeug des Typs Pick-up. Die Karosserie verfügt über zwei Sitzreihen in einer geschlossenen Kabine …09.07.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8703.80.901Paradefahrzeug mit Elektroantrieb, das die Figur „Lightning McQueen“ aus den „Cars“-Animationsfilmen darstellt und für den Transport einer Person (des Fahrers) bei Paraden oder besonderen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8703.80.10.90.0

€
8703.80.10.90.0Drittlandszoll10 %1.000 €2.090 €3.090 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8361Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 10 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20268,7 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,5 %
Vietnam1,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8703.80.10.90.0

KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleF-Gase bei der Einfuhr · alle LänderErzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zum Betrieb brauchen, unterliegen der F-Gase-Verordnung. Anzugeben sind je nach Fall Menge und CO₂-Äquivalent der Gase oder dass die Ware nicht betroffen ist.Einfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderDie Einfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr ozonabbauender Stoffe und damit befüllter Erzeugnisse ist nur mit Lizenz erlaubt.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
KontrolleF-Gase bei der Ausfuhr · alle LänderDie Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse mit fluorierten Treibhausgasen ist beschränkt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8703.80.10.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 3
3. Kraftwagenfahrgestelle mit Fahrerhaus gehören nicht zu Position 8706, sondern zu den Positionen 8702 bis 8704.
Wortlaut · Kapitel 87, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.

Urteile des EuGH (7)

UrteilKernsatz
C-486/0606.12.2007Pick-ups wie diejenigen, um die es im Ausgangsverfahren geht, die zum einen aus einer geschlossenen Kabine, die als Fahrgastraum dient, wobei sich hinter dem Sitz oder der Sitzbank des Fahrers klappbare oder herausnehmbare Sitze mit …
C-198/1526.05.20161. Die Position 8713 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der …
C-15/0527.04.20061. Nummer 5 der Tabelle im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2518/98 der Kommission vom 23. November 1998 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig, weil darin für die in Unterposition 8703.21.10 der Kombinierten Nomenklatur …
C-145/1616.02.2017Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der …

3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 87 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8703.80.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.20178703.80.10neu eingeführt · „neu“ · aus 8703.90.10, 8703.90.90
  2. 05.07.20248703.80.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8703.80.10
  3. 05.07.20248703.80.10.10.0neu eingeführt · „neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen, einschließlich des …“ · aus 8703.80.10
  4. 05.07.20248703.80.10.90.0neu eingeführt · aus 8703.80.10
  5. 30.10.20248703.80.10.10.0Wortlaut geändert · „neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen, einschließlich des …“ · vorher „neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen, einschließlich des Fahrzeugführers, bestimmt sind, ausgenommen Fahrzeuge der Klassen L6 und L7 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Krafträder, und (unabhängig von der Anzahl der in Bewegung gebrachten Räder) ausschließlich von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden, einschließlich solcher mit Verbrenner-Range-Extender (einem Zusatzgenerator)“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8703.80.10.90.0

Welche Nummer gilt unter 8703.80.10 für neue Elektrofahrzeuge, die nicht unter 8703.80.10.10.0 fallen?

Neue Elektrofahrzeuge, die nicht unter 8703.80.10.10.0 fallen, gehören in die Zolltarifnummer 8703.80.10.90.0. Diese Zeile ist die Auffangzeile der Warennummer 8703.80.10 für neue Elektrofahrzeuge.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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