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Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 – Andere pflanzliche Extrakte

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst sonstige Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, etwa Extrakte aus Rosmarin, Ginseng oder Ingwer, außer Opium, Süßholzwurzelauszug, Hopfenauszug und Ephedraauszug. Vanille-Oleoresin gehört in 1302.19.05.00.0 und ist damit von dieser Nummer ausgenommen. Typische Waren sind Rosmarinextrakt, Ginsengextrakt, Ingwerextrakt, Mariendistelextrakt und Algenextrakt.

Typische Waren:RosmarinextraktGinsengextraktIngwerextraktMariendistelextraktAlgenextrakt

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelSchellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
PositionPflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
ZolltarifnummerOpium
Zolltarifnummervon Süßholzwurzeln
Unterpositionvon Hopfen
Zolltarifnummervon Ephedra
Unterpositionandere
ZolltarifnummerVanille-Oleoresin
ZolltarifnummerandereDiese Seite
UnterpositionPektinstoffe, Pektinate und Pektate
1302.31 – 1302.39Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1302.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1302.19.708-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1302.19.70.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1302.19.70.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0?

Kapitel 13 Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte … › 1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe …
✓Pflanzensäfte und PflanzenauszügeDie Ware ist ein Pflanzensaft oder Pflanzenauszug als Stoff. Ist die Ware ein alkoholhaltiges Getränk, gehört sie in Kapitel 22.
✓andere, also nicht: Opium, von Süßholzwurzeln, von Hopfen, von EphedraDie Ware ist ein sonstiger Pflanzenauszug, etwa aus Rosmarin, Ginseng oder Ingwer, und entspricht keinem der eigens genannten Stoffe.
✓andere, also nicht: Vanille-OleoresinDie Ware ist ein Pflanzenextrakt aus Wurzeln, Blättern oder Früchten, der sich von Vanille-Oleoresin unterscheidet.
1302.19.70.00.0Andere pflanzliche Extrakte ohne Vanille-Oleoresin

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1302.19.70

ZolltarifnummerWortlaut
1302.19.70.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1302.19.70 eingereiht

222 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland114
Frankreich59
Estland16
Irland6
Belgien5
Dänemark4
vZTAWareGültig bis
DEBTI35904/26-1DeutschlandZusammensetzung: Extrakt aus Ginsengwurzeln (Panax ginseng) mit 5 % Ginsenosiden, Zusatzstoffe: 10 - 20 % Maltodextrin. …27.09.2029
DEBTI22192/26-1DeutschlandAngaben: Mischung aus zwei pflanzlichen Trockenextrakten von Amaranthus tricolor und Spinacia oleracea. Zur …20.09.2029
DEBTI34178/26-1DeutschlandExtrakt aus Guaven-Blättern (Psidium guajava) Wirkstoffgehalt: 4 % Zink Verpackung: 25-kg-Gebinde …20.09.2029
DEBTI28589/26-1DeutschlandIngwerextrakt – flüssiger Extrakt aus Ingwerwurzeln Zum Herstellungsverfahren, der Aufmachung und der Verwendung liegen …06.09.2029
DEBTI25805/26-1DeutschlandAngaben: Monk Fruit Powder - Hunan Nutramax Zusammensetzung: Pflanzlicher Extrakt aus der Mönchsfrucht (Siraitia …24.08.2029
DEBTI22018/26-1DeutschlandZusammensetzung: Wässriger Extrakt aus der Mönchsfrucht (Siraitia Grosvenorii) mit einem Wirkstoffgehalt (Mogrosid V) …17.08.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1302.19.052Zusammensetzung: Vanilleextrakt, Extrakt aus Vanilla planifolia. Zutaten: Vanilleextrakt, Alkohol, Wasser. Verpackungseinheit: 118-ml-Flaschen. Verwendung: Würzmittel. Feststellungen anhand einer …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0?

7 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0

€
1302.19.70.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €
1302.19.70.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €
1302.19.70.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €2.850 €7.850 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
GenehmigungGüter für Folter oder Repression: Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware zu den gelisteten Gütern gehört.Ausfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 13, Anmerkung 1
1. Zu Position 1302 gehören insbesondere Süßholz-Auszug, Pyrethrum-Auszug, Hopfen-Auszug, Aloe-Auszug und Opium. Zu dieser Position gehören dagegen nicht: a) Süßholz-Auszug mit einem Saccharosegehalt von mehr als 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht (Position 1704); b) Malzextrakt (Position 1901); c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Position 2101); d) Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, die alkoholhaltige Getränke sind (Kapitel 22); e) natürlicher Campher, Glycyrrhizin und andere Waren der Positionen 2914 und 2938; f) Mohnstrohkonzentrate mit einem Gehalt an Alkaloiden von 50 GHT oder mehr (Position 2939); g) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 und Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3822); h) Gerbstoffauszüge und Farbstoffauszüge (Position 3201 oder 3203); ij) ätherische Öle, einschließlich „konkrete“ oder „absolute“ Öle, Resinoide, extrahierte Oleoresine, destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art (Kapitel 33); k) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle gum und ähnliche natürliche Kautschukarten (Position 4001).
Wortlaut · Kapitel 13, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Mischungen aus Pektinstoffen und Zucker mit einem Zuckergehalt von mehr als 90 GHT, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Unterposition 1302.20 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht, da der Charakter der Ware als vom Zucker verliehen gilt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1302.19.70andere: Siehe die Erläuterungen zu Position 1302 des HS, Abschnitt A Ziffern 4 bis 20.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-668/2007.04.2022Das Urteil C-668/20 betrifft die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur für eine Ware mit rund 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 13 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1302.19.70

  1. 01.01.20131302.19.70neu eingeführt · aus 1302.19.80
  2. 01.01.20131302.19.70.00.0neu eingeführt · aus 1302.19.80

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0

Gilt unter 1302.19.70.00.0 ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter 1302.19.70.00.0 ein Zusatzzoll. Für Waren anderen Ursprungs fällt er nur an, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für Ginseng-Extrakt?

Für Ginseng-Extrakt gilt die Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0. Auch Rosmarin-, Ingwer- und Mariendistelextrakt sowie Algenextrakt sind unter dieser Zolltarifnummer eingereiht.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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