Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für die Ar-Brille leitet sich aus folgender Hierarchie des Zolltarifs ab:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionAutomatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen8471
- Zolltarifnummertragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ar-Brille
Der HS-Code für Ar-Brille lautet 8471.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.30.00.00.0.
Einreihung von Ar-Brille nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung der Ar-Brille. AV 1: Der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen ist maßgeblich. AV 3b: Bei Mischungen oder Zusammenstellungen (z. B. Recheneinheit, Display, Sensoren) bestimmt der die Ware charakterisierende Bestandteil die Position – hier die Datenverarbeitungsfunktion. Die Ar-Brille ist eine funktionelle Einheit im Sinne der AV 3b und als tragbare ADVM nach ihrem Hauptzweck (Datenverarbeitung) einzureihen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ar-Brille
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend | 8471.41.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungvon der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art | 8528.52.10.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ar-Brille (8471) ≠ andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend (8471) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ar-Brille bleibt die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ar-Brille (8471) ≠ von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art (8528) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ar-Brille bleibt die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein Kapitelwechsel kommt für Ar-Brillen in der Regel nicht in Betracht, da sie ihrem Wesen nach automatische Datenverarbeitungsmaschinen des Kapitels 84 sind. Abweichende Einreihungen ergeben sich nur bei Fehlen der Recheneinheit.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungvon der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art | 8528.52.10.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ar-Brille (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI26162/20-1 | Tragbarer Rechner, sog. Erweiterte-Realität-Brille - AR-Brille (579 g) mit Zentraleinheit, Prozessor, Speicher, Display mit holografischen Linsen | 8471.30.00.00.0 |
| DEBTI16091/20-1 | Tragbarer Rechner, sog. HoloLens 2 - AR-Brille (566 g) mit Zentraleinheit, Prozessor, Speicher, holografischen Linsen | 8471.30.00.00.0 |
| DEBTI27180/19-1 | Smart glasses 'RealWear HMT-1', head-mounted tablet (380 g) mit Zentraleinheit, Prozessor, Display | 8471.30.00.00.0 |
| DEBTI31280/20-1 | Tragbarer Rechner, sog. Virtual-Reality-Brille (470 g) mit Zentraleinheit, Prozessor, Speicher, Dual-Display | 8471.30.00.00.0 |
| DEBTI22520/23-1 | Rechner, sog. Datenbrille, Warenzusammenstellung mit Rechner und GPS (437 g) | 8471.41.00.00.0 |
| DE1852/17-1 | Monitorbrille (Head Mounted Display, 450 g) mit OLED-Anzeigen, ohne eigene Recheneinheit | 8528.52.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Ar-Brille
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Ar-Brille aus beliebigen Ursprungsländern. Grundlage ist der Drittlandszollsatz von 0 %, zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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