Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Radmutter wird im Zolltarif wie folgt eingeordnet:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionSchrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl7318
- UnterpositionWaren mit Gewinde731811
- UnterpositionMuttern731816
- Kombinierte Nomenklaturandere73181640
- Kombinierte Nomenklatur12 mm oder weniger73181692
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Radmutter
Der HS-Code für Radmutter lautet 7318.16 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7318.16.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7318.16.92.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7318.16.92.90.0.
Einreihung von Radmutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Radmutter erfolgt nach AV 1 und AV 6. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften maßgeblich. Position 7318 erfasst Schrauben, Bolzen, Muttern und ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl. Die Radmutter ist eine Mutter mit Gewinde und fällt daher unter die Unterposition 7318 16. Nach AV 6 wird auf der Ebene der Kombinierten Nomenklatur die Lochweite als Unterscheidungskriterium herangezogen: Bei 12 mm oder weniger ist die Unterposition 7318 16 92 maßgeblich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Radmutter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, mit einer Lochweite von mehr als 12 mm - andere | 7318.16.99.90.0 | 3,7 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, mit einer Lochweite von mehr als 12 mm - andere | 7318.16.99.90.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Radmutter (7318) ≠ andere Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, mit einer Lochweite von mehr als 12 mm - andere (7318) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Radmutter bleibt die Zolltarifnummer 7318.16.92.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Radmutter (7318) ≠ andere Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit Gewinde, mit einer Lochweite von mehr als 12 mm - andere (7318) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Radmutter bleibt die Zolltarifnummer 7318.16.92.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Radmutter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI30430/23-1 | Radmutter M12, Stahl, konisch, Außensechskant | 7318.16.92.90.0 |
| DEBTI1968/24-1 | Radmutter M22,5, Stahl, Außensechskant mit Bund | 7318.16.92.90.0 |
| DEBTI1970/24-1 | Radmutter 7/8", Stahl, Sechskant mit Bund | 7318.16.92.90.0 |
| DEBTI1774/24-1 | Radmutter M22x1.5, Stahl, Sechskant mit Bund | 7318.16.92.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
Zollrechner für Radmutter
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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