Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8477.90.80.00.0 für Auswerferstifte ist in folgende Hierarchie des Zolltarifs eingebettet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionMaschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen8477
- UnterpositionTeile847790
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Auswerferstift
Der HS-Code für Auswerferstift lautet 8477.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8477.90.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8477.90.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8477.90.80.00.0.
Einreihung von Auswerferstift nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV) sind zwingend anzuwenden. Auswerferstifte aus Stahl für Spritzgussmaschinen fallen unter AV 1 als Teil der Maschinen der Position 8477. Da sie als erkennbares Teil (nicht als Form, Pos. 8480) ausgeführt sind, erfolgt die Einreihung nach AV 3 a über die spezifische und präzise Benennung der Position 8477 (Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Auswerferstift
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFormen für Kautschuk oder Kunststoffe, zum Spritzgießen oder Formpressen | 8480.71.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungSplinte und Keile aus Stahl | 7318.24.00.40.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungTeile für Maschinen der Position 8462 (Metallbearbeitung) | 8466.94.00.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Auswerferstift (8477) ≠ Formen für Kautschuk oder Kunststoffe, zum Spritzgießen oder Formpressen (8480) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Auswerferstift bleibt die Zolltarifnummer 8477.90.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Auswerferstift (8477) ≠ Splinte und Keile aus Stahl (7318) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Auswerferstift bleibt die Zolltarifnummer 8477.90.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Auswerferstift (8477) ≠ Teile für Maschinen der Position 8462 (Metallbearbeitung) (8466) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Auswerferstift bleibt die Zolltarifnummer 8477.90.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Bei erheblich abweichender Beschaffenheit Ihres Auswerferstifts kann auch eine Einreihung in folgende Positionen außerhalb der 8-stelligen KN-Unterposition 84779080 in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSplinte und Keile aus Stahl | 7318.24.00.40.0 | 1,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Auswerferstift (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEM/8233/07-1 | Auswerferstift aus Warmarbeitsstahl, plasmanitriert, schwarz oxidiert, Länge 200 mm, Schaft-Ø 5 mm, zum Auswerfen von Formteilen aus Druckgießmaschinen | 8477.90.80.00.0 |
| DEM/8230/07-1 | Auswerferstift aus Warmarbeitsstahl, nitriert, MoS2-Gleitlack, Länge 100 mm, Schaft-Ø 10 mm, zum Auswerfen von Formteilen aus Druckgießmaschinen | 8477.90.80.00.0 |
| DEM/8235/07-1 | Flachauswerferstift aus Kaltarbeitsstahl, gehärtet, mit Flachansatz, Länge 202 mm, Schaft-Ø 4 mm | 8477.90.80.00.0 |
| DEM/8236/07-1 | Flachauswerferstift aus Kaltarbeitsstahl, gehärtet, mit Flachansatz, Länge 121 mm, Schaft-Ø 6 mm | 8477.90.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Auswerferstifte
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Auswerferstift mit der Zolltarifnummer 8477.90.80.00.0. Geben Sie Zollwert und Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Befestigungstechnik
Diese Produkte haben eine vergleichbare Zolltarifnummer oder werden im gleichen Tarifkapitel eingereiht.