Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionSchrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl7318
- UnterpositionWaren mit Gewinde731811
- Unterpositionandere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben731815
- Kombinierte Nomenklaturandere73181535
- Kombinierte Nomenklaturmit Kopf73181552
- Kombinierte Nomenklaturandere73181595
- TARICandere7318159585
- Zolltarifnummeraus nicht rostendem Stahl
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Edelstahl-Befestigungselement
Der HS-Code für Edelstahl-Befestigungselement lautet 7318.15 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7318.15.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7318.15.95.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7318.15.95.85.0.
Einreihung von Edelstahl-Befestigungselement nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Edelstahl-Befestigungselementen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 des Harmonisierten Systems. Maßgeblich sind das Material (nichtrostender Stahl), das Vorhandensein eines metrischen Gewindes und die Kopfform. Die Position 7318 erfasst alle Schrauben, Bolzen und Muttern aus Eisen oder Stahl; die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur unterscheidet nach Gewindeart und Material.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Edelstahl-Befestigungselement
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Schrauben und Bolzen mit Kopf – andere – für bestimmte Luftfahrzeuge – aus nicht rostendem Stahl (spezifische Luftfahrtanwendung) | 7318.15.95.11.0 | 3,7 % |
| Alternative Einreihungandere Schrauben und Bolzen – mit Kopf – mit Außensechskant – aus nicht rostendem Stahl – für bestimmte Luftfahrzeuge | 7318.15.75.10.0 | 3,7 % |
| Alternative Einreihungandere Bolzen ohne Kopf, mit Gewinde – andere – aus nicht rostendem Stahl | 7318.15.35.90.0 | 3,7 % |
| Alternative Einreihungandere Schrauben und Bolzen – mit Kopf – mit Innensechskant – aus nicht rostendem Stahl – für bestimmte Luftfahrzeuge | 7318.15.62.10.0 | 3,7 % |
| Alternative Einreihungandere Unterlegscheiben – andere – aus nicht rostendem Stahl | 7318.22.00.91.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Edelstahl-Befestigungselement (7318) ≠ andere Schrauben und Bolzen mit Kopf – andere – für bestimmte Luftfahrzeuge – aus nicht rostendem Stahl (spezifische Luftfahrtanwendung) (7318) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Edelstahl-Befestigungselement bleibt die Zolltarifnummer 7318.15.95.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Edelstahl-Befestigungselement (7318) ≠ andere Schrauben und Bolzen – mit Kopf – mit Außensechskant – aus nicht rostendem Stahl – für bestimmte Luftfahrzeuge (7318) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Edelstahl-Befestigungselement bleibt die Zolltarifnummer 7318.15.95.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Edelstahl-Befestigungselement (7318) ≠ andere Bolzen ohne Kopf, mit Gewinde – andere – aus nicht rostendem Stahl (7318) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Edelstahl-Befestigungselement bleibt die Zolltarifnummer 7318.15.95.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Edelstahl-Befestigungselement (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI38117/21-1 | Schraube aus nicht rostendem Stahl mit Flachrundkopf, Vierkantansatz, metrischem Gewinde M8, mit Unterlegscheibe und Sicherungsmutter – eingereiht in 7318 15 95 85 | 7318.15.95.85.0 |
| DEBTI1774/23-1 | Hammerkopfschrauben aus nicht rostendem Stahl mit metrischem Gewinde M8/M10 – eingereiht in 7318 15 95 85 | 7318.15.95.85.0 |
| DEBTI16297/22-1 | Schrauben aus Edelstahl mit Flachrundkopf und Innensechsrund, M3-Gewinde – eingereiht in 7318 15 95 85 | 7318.15.95.85.0 |
| DEBTI53928/23-1 | Schrauben aus Edelstahl mit Außensechsrund (Torx) und Bund, M8 – eingereiht in 7318 15 95 85 | 7318.15.95.85.0 |
| DEBTI1493/21-1 | Hammerkopfschrauben aus Edelstahl M16 – eingereiht in 7318 15 95 85 | 7318.15.95.85.0 |
| DEBTI1776/24-1 | Schrauben aus Edelstahl mit Außensechskant, metrischem Gewinde, mit dazugehörenden Muttern und Unterlegscheiben – eingereiht in 7318 15 75 90 | 7318.15.75.90.0 |
| DEBTI44873/18-1 | Gewindeformende Schrauben (Bohrschrauben) aus Edelstahl – eingereiht in 7318 14 10 90 | 7318.14.10.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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