Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7318.29.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionSchrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl7318
- UnterpositionWaren ohne Gewinde731821
- Unterpositionandere731829
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Führungsstift
Der HS-Code für Führungsstift lautet 7318.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7318.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7318.29.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7318.29.00.90.0.
Einreihung von Führungsstift nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Führungsstift
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Waren aus Stahl - Auffangposition | 7326.90.98.90.0 | 3,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAndere Waren aus Eisen oder Stahl - andere - andere | 7326.90.98.90.0 | 3,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTeile und Zubehör für Geräte zum Messen oder Prüfen (Kapitel 90) | 9031.90.00.00.0 | 3,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTeile für Armaturen (Kapitel 84) | 8481.90.00.90.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Führungsstift (7318) ≠ andere Waren aus Stahl - Auffangposition (7326) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Führungsstift bleibt die Zolltarifnummer 7318.29.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Führungsstift (7318) ≠ Andere Waren aus Eisen oder Stahl - andere - andere (7326) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Führungsstift bleibt die Zolltarifnummer 7318.29.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Führungsstift (7318) ≠ Teile und Zubehör für Geräte zum Messen oder Prüfen (Kapitel 90) (9031) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Führungsstift bleibt die Zolltarifnummer 7318.29.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTeile und Zubehör für Geräte zum Messen oder Prüfen (Kapitel 90) | 9031.90.00.00.0 | 3,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTeile für Armaturen (Kapitel 84) | 8481.90.00.90.0 | 3,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Führungsstift (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI16172/20-1 | Führungsstift 50501 – massiver, zylindrischer Stift aus Stahl mit gefasten Enden, zur Fixierung der Position eines Bauteils in einer Messuhr. Als 'den Bolzen ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde' eingereiht. | 7318.29.00.90.0 |
| DE7054/12-1 | Zylindrische Stifte aus Stahl als Verbindungselemente für Schmuckarmbänder. Als 'andere, den Bolzen ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde' eingereiht. | 7318.29.00.90.0 |
| DEK/1662/08-1 | Arretierstift – zylinderförmiger Stift aus Stahl für Lenkungen in PKWs. Als 'den Bolzen ähnliche Waren aus Stahl, ohne Gewinde' eingereiht. | 7318.29.00.90.0 |
| DEK/425/09-1 | Kerbstift – massiver zylindrischer Stift aus verzinktem Stahl (ISO 8742). Als 'den Bolzen ähnliche Waren, ohne Gewinde, aus Stahl' eingereiht. | 7318.29.00.90.0 |
| DEK/1447/08-1 | Codierstift – zylindrischer Stift aus Stahl als Verbindungselement. | 7318.29.00.90.0 |
| DEBTI3171/24-1 | Positionierstift aus Stahl für Positionssensor in Getriebesteuergerät. | 7318.29.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
Zollrechner für Führungsstifte
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Führungsstift mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Befestigungstechnik
Diese Produkte aus dem Bereich Befestigungstechnik haben verwandte Zolltarifnummern oder werden häufig zusammen mit Führungsstiften eingeführt.