Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Ebenen zusammen:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionSchrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl7318
- UnterpositionWaren ohne Gewinde731821
- Unterpositionandere731829
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kegelstift
Der HS-Code für Kegelstift lautet 7318.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7318.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7318.29.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7318.29.00.90.0.
Einreihung von Kegelstift nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kegelstiften erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen). Position 7318 erfasst Schrauben, Bolzen, Muttern und ähnliche Waren ohne Gewinde. Kegelstifte sind als Bolzen ähnliche Waren ohne Gewinde einzureihen, da sie konisch sind und eine Presspassung erzeugen. Die Anmerkungen zu Kapitel 73 schließen eine Einreihung in Position 7317 (Nägel) aus.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kegelstift
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSplinte und Keile - andere - mögliche Einreihung, wenn der Kegelstift als Keil gewertet wird | 7318.24.00.90.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungSplinte und Keile - Rohrleitungszugsicherungselemente - nicht zutreffend | 7318.24.00.40.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kegelstift (7318) ≠ Splinte und Keile - andere - mögliche Einreihung, wenn der Kegelstift als Keil gewertet wird (7318) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kegelstift bleibt die Zolltarifnummer 7318.29.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kegelstift (7318) ≠ Splinte und Keile - Rohrleitungszugsicherungselemente - nicht zutreffend (7318) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kegelstift bleibt die Zolltarifnummer 7318.29.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kegelstift (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEK/1447/08-1 | vZTA für stiftförmige Bolzen ähnliche Waren ohne Gewinde unter 7318 2900 90 | 7318.29.00.90.0 |
| DE7054/12-1 | vZTA für stiftförmige Bolzen ähnliche Waren ohne Gewinde unter 7318 2900 90 | 7318.29.00.90.0 |
| DEK/1442/06-1 | vZTA für stiftförmige Bolzen ähnliche Waren ohne Gewinde unter 7318 2900 90 | 7318.29.00.90.0 |
| DE5307/13-1 | vZTA für stiftförmige Bolzen ähnliche Waren ohne Gewinde unter 7318 2900 90 | 7318.29.00.90.0 |
| DE13577/14-1 | vZTA für stiftförmige Bolzen ähnliche Waren ohne Gewinde unter 7318 2900 90 | 7318.29.00.90.0 |
| DEK/736/05-1 | vZTA für stiftförmige Bolzen ähnliche Waren ohne Gewinde unter 7318 2900 90 | 7318.29.00.90.0 |
| DEK/425/09-1 | vZTA für stiftförmige Bolzen ähnliche Waren ohne Gewinde unter 7318 2900 90 | 7318.29.00.90.0 |
| DEK/1662/08-1 | vZTA für stiftförmige Bolzen ähnliche Waren ohne Gewinde unter 7318 2900 90 | 7318.29.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
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Hier finden Sie verwandte Verbindungselemente und deren Zolltarifnummern.