01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2103.90.90?
Die Zolltarifnummern 2103.90.90.11.0 und 2103.90.90.19.0 gelten für Zubereitungen, Tomaten enthaltend. Die Zolltarifnummer 2103.90.90.11.0 erfasst davon Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse, die Zolltarifnummer 2103.90.90.19.0 erfasst Tomaten enthaltende Zubereitungen, die nicht unter 2103.90.90.11.0 fallen. Die Zolltarifnummern 2103.90.90.81.0 und 2103.90.90.89.0 gelten für Waren, die nicht unter die Tomaten enthaltenden Nummern fallen. 2103.90.90.81.0 erfasst Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse, 2103.90.90.89.0 erfasst alle übrigen, nicht unter 2103.90.90.81.0 fallenden Erzeugnisse.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2103.90.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 2103.90.90?
17 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 2103.90.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Mayonnaise – 2103.90.90.89.0
Scharfe Sauce – 2103.90.90.89.0
Dressing – 2103.90.90.89.0
Fischsauce – 2103.90.90.89.0
Maggi – 2103.90.90.89.0
Soße – 2103.90.90.89.0
Curry-Paste – 2103.90.90.89.0
Vegemite – 2103.90.90.89.0
Lebensmittelzutat – 2103.90.90.89.0
Chili-Paste – 2103.90.90.89.0
Garnelenpaste – 2103.90.90.89.0
Chili-Sauce – 2103.90.90.89.0
Pesto – 2103.90.90.89.0
Wasabi-Paste – 2103.90.90.89.0
Sojabohnen Paste – 2103.90.90.89.0
Zaatar – 2103.90.90.89.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2103.90.90
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712; b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901); c) aromatisierter Tee (Position 0902); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910; e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16); f) Waren der Position 2404; g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004; h) zubereitete Enzyme der Position 3507.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2103.90.90 | andere: Zu dieser Unterposition gehören Erzeugnisse, die sonst unter Kapitel 22 fallen würden, die zum Kochen zubereitet und zum Trinken ungeeignet geworden sind. Zu dieser Unterposition gehören insbesondere „Kochflüssigkeiten“, die im Volksmund als „Kochwein“, „Kochportwein“, „Kochcognac“ oder „Kochbrandy“ bezeichnet werden. Bei Kochweinen handelt es sich um normale oder entalkoholisierte Weine oder um Mischungen … |
Einreihungsverordnungen (6)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2017/96002.06.2017 | Ein Vanilleauszug in Alkohol mit Zucker, in 100-ml-Flaschen für den Einzelverkauf, wurde in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht. | 2103.90.90 |
| 2015/18502.02.2015 | Ein rotes, viskoses Erdbeererzeugnis mit ganzen Früchten, in 2-kg-Kunststoffbeuteln als Soße für Desserts, wurde in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht. | 2103.90.90 |
| 442/201307.05.2013 | Shiro-Miso, eine weiche, nicht körnige Paste aus Sojabohnen und Reis, wurde in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht. | 2103.90.90 |
| 724/200824.07.2008 | Eine fermentierte Pfeffersoße aus Pfefferschoten, der Salz zugemischt und nach der Fermentation Essig zugegeben wird, wurde in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht. | 2103.90.90 |
| 1510/9626.07.1996 | Eine Lebensmittelzubereitung in Pulverform aus Molke, Käse, Salz und Gewürzen zum Würzen von Knabbererzeugnissen wurde in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht. | 2103.90.90 |
| 314/9005.02.1990 | Eine Pulverzubereitung, die durch Zufügen von Wasser und Milch eine Würzsoße für Nudelgerichte ergibt, wurde in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht. | 2103.90.90 |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2103.90.90
Welche Waren schließt Kapitel 21, Anmerkung 1 für die Warennummer 2103.90.90 aus?
Kapitel 21, Anmerkung 1 schließt unter anderem Gemüsemischungen der Position 0712 und Lebensmittelzubereitungen aus, die mehr als 20 GHT Wurst, Fleisch, Fische, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere enthalten; diese gehören zu Kapitel 16. Für Waren der Position 2103 gilt dieser Ausschluss nicht.
Gilt bei der Einfuhr unter der Warennummer 2103.90.90 eine GVO-Einfuhrkontrolle?
Ja, bei der Einfuhr aus China und bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt eine Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltender Erzeugnisse.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile