Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Bremsschuh im Überblick:
- AbschnittKap. 86 bis 89: BeförderungsmittelXVII
- KapitelSCHIENENFAHRZEUGE UND ORTSFESTES GLEISMATERIAL, TEILE DAVON; MECHANISCHE (AUCH ELEKTROMECHANISCHE) SIGNALGERÄTE FÜR VERKEHRSWEGE86
- PositionTeile von Schienenfahrzeugen8607
- UnterpositionBremsvorrichtungen und Teile davon860721
- UnterpositionDruckluftbremsvorrichtungen und Teile davon860721
- Zolltarifnummeraus Eisen oder Stahl, gegossen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bremsschuh
Der HS-Code für Bremsschuh lautet 8607.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8607.21.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8607.21.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8607.21.10.00.0.
Einreihung von Bremsschuh nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Auslegung der Positionen 8607 und 8607.21 gelten die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist AV 3 b), da es sich um eine zusammengesetzte Ware (Bremse aus mehreren Teilen) handelt: Die Einreihung erfolgt nach dem Stoff oder Bestandteil, der der Ware das wesentliche Gepräge gibt. Bei einem Bremsschuh ist dies das Gusseisen oder der Stahl sowie die Funktion als Bremsbauteil. Der Teilaspekt „Teile von Schienenfahrzeugen“ wird durch die deutsche Erläuterung zu Position 8607 gestützt. – (Kein rechtlich bindender Auszug, dient der Veranschaulichung.)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bremsschuh
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Bremsvorrichtungen und Teile davon (nicht Druckluft) | 8607.29.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungDruckluftbremsvorrichtungen - andere (nicht gegossen, z. B. geschmiedet/spanend) | 8607.21.90.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bremsschuh (8607) ≠ andere Bremsvorrichtungen und Teile davon (nicht Druckluft) (8607) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bremsschuh bleibt die Zolltarifnummer 8607.21.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bremsschuh (8607) ≠ Druckluftbremsvorrichtungen - andere (nicht gegossen, z. B. geschmiedet/spanend) (8607) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bremsschuh bleibt die Zolltarifnummer 8607.21.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bremsschuh (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI17141/24-1 | Teil von Schienenfahrzeugen (Reibring) aus Gusseisen, als Radbremsscheibe in Druckluftbremsanlagen | 8607.21.10.00.0 |
| DEBTI11390/24-1 | Stop Pad Holder aus Stahl (nicht gegossen), Teil von Druckluftbremsvorrichtung für Schienenfahrzeuge | 8607.21.10.00.0 |
| DE15278/11-1 | Felgenbremsschuh für Fahrräder | 8607.21.10.00.0 |
| DEBTI1761/24-1 | Felgenbremsschuh für Fahrräder | 8607.21.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0,7 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
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