Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Entsafter ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE85
- PositionElektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor, ausgenommen Staubsauger der Position 85088509
- Zolltarifnummerandere Geräte
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Entsafter
Der HS-Code für Entsafter lautet 8509.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8509.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8509.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8509.80.00.00.0.
Einreihung von Entsafter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1. Der Wortlaut der Position 8509 umfasst elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor. Zentrifugalentsafter fallen als 'andere Geräte' unter die Unterposition 8509 80, da sie nicht als Frucht- oder Gemüsepressen im Sinne der Unterposition 8509 40 gelten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Entsafter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen | 8509.40.00.00.0 | 2,2 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitLebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte; Frucht- und Gemüsepressen | 8509.40.00.00.0 | 2,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Entsafter (8509) ≠ Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (Küchenmaschinen); Frucht- und Gemüsepressen (8509) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Entsafter bleibt die Zolltarifnummer 8509.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Entsafter (8509) ≠ Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte; Frucht- und Gemüsepressen (8509) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Entsafter bleibt die Zolltarifnummer 8509.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Entsafter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE19602/17-1 | Zentrifugalentsafter – Einreihung in 8509 80 | 8509.80.00.00.0 |
| DE19507/16-1 | Zentrifugalentsafter – Einreihung in 8509 80 | 8509.80.00.00.0 |
| DE637/12-1 | Zentrifugalentsafter – Einreihung in 8509 80 | 8509.80.00.00.0 |
| DE7657/11-1 | Zentrifugalentsafter – Einreihung in 8509 80 | 8509.80.00.00.0 |
| DE7431/11-1 | Zentrifugalentsafter – Einreihung in 8509 80 | 8509.80.00.00.0 |
| DE7682/11-1 | Zentrifugalentsafter – Einreihung in 8509 80 | 8509.80.00.00.0 |
| DE1002/11-1 | Zentrifugalentsafter – Einreihung in 8509 80 | 8509.80.00.00.0 |
| DE13949/17-1 | Zentrifugalentsafter – Einreihung in 8509 80 | 8509.80.00.00.0 |
| DE9289/10-1 | Zentrifugalentsafter – Einreihung in 8509 80 | 8509.80.00.00.0 |
| DE15305/17-1 | Kaltentsafter – Einreihung in 8509 40 | 8509.80.00.00.0 |
| DEBTI49402/18-1 | Kaltentsafter – Einreihung in 8509 40 | 8509.80.00.00.0 |
| DEBTI18184/20-1 | Kaltentsafter – Einreihung in 8509 40 | 8509.80.00.00.0 |
| DEBTI27838/23-1 | Kaltentsafter – Einreihung in 8509 40 | 8509.80.00.00.0 |
| DEBTI38022/22-1 | Kaltentsafter – Einreihung in 8509 40 | 8509.80.00.00.0 |
| DEBTI8918/23-1 | Kaltentsafter – Einreihung in 8509 40 | 8509.80.00.00.0 |
| DEBTI8915/23-1 | Kaltentsafter – Einreihung in 8509 40 | 8509.80.00.00.0 |
| DE4983/10-1 | Kaltentsafter – Einreihung in 8509 40 | 8509.80.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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