Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6307.90.93.20.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte NomenklaturGesichtsschutzmasken63079093
- Kombinierte Nomenklaturfiltrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149; andere Masken, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entsprechen63079093
- TARICaus Vliesstoffen6307909311
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ffp1-Atemschutzmaske
Der HS-Code für Ffp1-Atemschutzmaske lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.93.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.93.20.0.
Einreihung von Ffp1-Atemschutzmaske nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen erfolgt. FFP1-Masken sind als konfektionierte Spinnstoffwaren in Position 6307 einzureihen. AV 6 legt fest, dass für die Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur die gleichen Regeln gelten. Die Unterposition 63079093 erfasst Gesichtsschutzmasken, die TARIC-Unterteilung 6307.90.93.20.0 die FFP1-Masken aus Vliesstoffen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ffp1-Atemschutzmaske
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFiltrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149 (aus Vliesstoffen) | 6307.90.93.11.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungFiltrierende Halbmasken, andere (nicht aus Vliesstoffen) | 6307.90.93.90.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungGasmasken, andere | 9020.00.10.90.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungGesichtsschutzmasken FFP1 (fälschlich) | 6307.90.93.11.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ffp1-Atemschutzmaske (6307) ≠ Filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149 (aus Vliesstoffen) (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ffp1-Atemschutzmaske bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ffp1-Atemschutzmaske (6307) ≠ Filtrierende Halbmasken, andere (nicht aus Vliesstoffen) (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ffp1-Atemschutzmaske bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ffp1-Atemschutzmaske (6307) ≠ Gasmasken, andere (9020) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ffp1-Atemschutzmaske bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreißung in ein anderes Kapitel ist bei FFP1-Atemschutzmasken nicht sachgerecht, da sie eindeutig als konfektionierte Spinnstoffwaren in Kapitel 63 fallen. Zur Vollständigkeit wird die Gasmaske (Kapitel 90) als theoretische Alternative aufgeführt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGasmasken, andere | 9020.00.10.90.0 | 6,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ffp1-Atemschutzmaske (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI5645/22-1 | FFP1-Atemschutzmaske aus Vliesstoffen | 6307.90.93.20.0 |
| DEBTI18832/24-2 | FFP1-Atemschutzmaske aus Polypropylen-Vliesstoffen | 6307.90.93.20.0 |
| DEBTI5632/22-1 | FFP1-Atemschutzmaske mit Ausatemventil | 6307.90.93.20.0 |
| DEBTI783/23-1 | FFP1-Atemschutzmaske, verpackt im Polybeutel/Karton | 6307.90.93.20.0 |
| DEBTI34272/23-1 | Feinstaubmaske FFP1 NR Art. FMP1 | 6307.90.93.20.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Ffp1-Atemschutzmaske
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Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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