Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Formeinsatz gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN82
- PositionAuswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z.B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge8207
- UnterpositionPress-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge820730
- Kombinierte Nomenklaturfür die Metallbearbeitung82073010
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Formeinsatz
Der HS-Code für Formeinsatz lautet 8207.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8207.30.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8207.30.10.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8207.30.10.90.0.
Einreihung von Formeinsatz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. AV 3a besagt, dass die speziellere Position der allgemeineren vorgeht. Formeinsätze, die zum Pressen, Stanzen oder Prägen dienen, fallen daher unter die spezifische Unterposition 8207.30 (Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge) und nicht unter die allgemeinere Position 8207.90 (andere auswechselbare Werkzeuge).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Formeinsatz
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere auswechselbare Werkzeuge, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, für die Metallbearbeitung | 8207.90.91.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungFormen für Kautschuk oder Kunststoffe, Spritzgießformen | 8480.71.00.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Material der Bearbeitung | Formeinsätze für die spanlose Metallbearbeitung (Pressen, Stanzen, Gesenkschmieden) → 8207.3010.90.0. Formeinsätze für Kunststoff-Spritzguss → 8480.71. |
| Art der Verwendung | Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge (8207.30) sind spezifischer als 'andere auswechselbare Werkzeuge' (8207.90). Ein Formeinsatz, der primär presst/stanz/prägt, gehört zu 8207.30. |
| Werkstoff des arbeitenden Teils | Bei arbeitendem Teil aus unedlem Metall (Stahl) → 8207.3010.90.0 (für Metallbearbeitung). Bei Cermets/Hartmetall ggf. 8207.9071/9078 prüfen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb der 8-stelligen KN-Unterposition:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFormen für Kautschuk oder Kunststoffe, Spritzgießformen | 8480.71.00.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Formeinsatz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE22516/14-1 | Presswerkzeug (Setzstempel), vollständig aus unedlem Metall, dient zum Pressen von Dichtstopfen | 8207.30.10.90.0 |
| DEBTI31946/22-1 | Pressbacke, vollständig aus unedlem Metall, zum Verpressen von Fittings | 8207.30.10.90.0 |
| DEBTI9925/19-1 | Pressbacke, vollständig aus unedlem Metall, zum Verpressen von Fittings | 8207.30.10.90.0 |
| DE18598/12-1 | Pressbacken für Hydraulikpressen, aus Stahl, zum Aufpressen von Abschlusshülsen | 8207.30.10.90.0 |
| DE20533/15-1 | Maschinenmontagestutzen (Presswerkzeug), zum Montieren von Schneidringen auf Rohrenden | 8207.30.10.90.0 |
| DEBTI35733/21-1 | Schriftstempel (Teil eines Folgeverbundwerkzeugs), zur Blechbearbeitung | 8207.30.10.90.0 |
| DEBTI2773/25-1 | Folgeverbundwerkzeug, mehrstufiges Press-/Stanzwerkzeug für Automobilteile | 8207.30.10.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Formeinsatz mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Diese Produkte werden ebenfalls häufig zusammen mit Formeinsätzen eingeführt oder stehen in einem ähnlichen zolltariflichen Kontext.