Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 ist in der Hierarchie des Zolltarifs wie folgt eingruppiert:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte Nomenklaturandere63079098
- TARICandere6307909891
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewebe-Armband
Der HS-Code für Gewebe-Armband lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.99.0.
Einreihung von Gewebe-Armband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 gelten neben den Zollsätzen besondere Maßnahmen. Hierzu zählen die Artenschutzkontrolle (CITES) bei der Ein- und Ausfuhr sowie das Verbot von Gütern, die zur Folter oder Repression verwendet werden können. Eine Ausfuhrgenehmigung nach der Dual-Use-Verordnung ist bei bestimmten technischen Textilien erforderlich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewebe-Armband
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWaren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 5609.00.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitWaren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen, aus Bindfäden, Seilen und Tauen | 5609.00.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitFantasieschmuck aus unedlen Metallen | 7117.19.00.90.0 | 6,3 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitBekleidungszubehör, konfektioniert | 6217.10.00.00.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gewebe-Armband (6307) ≠ Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen (5609) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebe-Armband bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gewebe-Armband (6307) ≠ Waren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen, aus Bindfäden, Seilen und Tauen (5609) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Gewebe-Armband bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gewebe-Armband (6307) ≠ Fantasieschmuck aus unedlen Metallen (7117) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Gewebe-Armband bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
In Einzelfällen kann auch eine Einreihung außerhalb des Kapitels 63 zutreffen. Die folgende Nummer liegt außerhalb des Kapitels 63 und der Unterposition 63079098.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWaren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 5609.00.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitWaren aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen, aus Bindfäden, Seilen und Tauen | 5609.00.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitFantasieschmuck aus unedlen Metallen | 7117.19.00.90.0 | 6,3 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitBekleidungszubehör, konfektioniert | 6217.10.00.00.0 | 6,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewebe-Armband (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE15335/13-1 | Stoffarmband als Einlassband, buntgewebt, mit Aluminiumplombe | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI26417/22-1 | Gewebtes Armband aus 65% Polyester/35% Baumwolle, bestickt, mit Kordeln verknotet | 6307.90.98.99.0 |
| DE6532/14-1 | Armband aus Stickerei (Pos. 5810) mit Gewebebändern, als Armschmuck getragen | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI24590/22-1 | Armband aus bedrucktem, elastischem Nylongewebe, zusammengeknotet | 6307.90.98.99.0 |
| DE9379/13-1 | Armband aus gewebtem Polyesterband mit Lederbesätzen und Metallschnalle | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI44358/18-1 | Freundschaftsarmbänder aus elastischem Gewebeband, zusammengeknotet | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI35119/22-1 | Armband aus Nylongewebe mit Neoprenzwischenlage | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI39379/20-1 | Geflochtene Armbändchen aus Flachgeflecht | 6307.90.98.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner für Gewebe-Armbänder
Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie die gesamten Einfuhrabgaben für Ihre Sendung aus Gewebe-Armbändern in wenigen Schritten.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Schmuck und Accessoires
Die folgenden Produkte aus dem Bereich Schmuck und Accessoires werden ebenfalls im Zolltarif eingereiht. Abhängig von Material und Machart können ähnliche Einreihungsfragen auftreten.