Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Huminsäure leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelVERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE38
- PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen3824
- Unterpositionandere382491
- Unterpositionandere382499
- Kombinierte Nomenklaturandere38249945
- Kombinierte Nomenklaturandere38249975
- Kombinierte Nomenklaturchemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen38249992
- Kombinierte Nomenklaturandere38249993
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Huminsäure
Der HS-Code für Huminsäure lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.93.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.93.90.0.
Einreihung von Huminsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Huminsäure erfolgt nach AV 1 und den Anmerkungen zu Kapitel 29 und 38.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Huminsäure
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMineralisches/chemisches Düngemittel mit Stickstoff und Kalium – greift nur bei Düngemittelzubereitungen mit Huminsäureanteil | 3105.90.20.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungOrganische chemische Verbindungen (Kap. 29) | 2932.29.40 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Huminsäure (3824) ≠ Mineralisches/chemisches Düngemittel mit Stickstoff und Kalium – greift nur bei Düngemittelzubereitungen mit Huminsäureanteil (3105) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Huminsäure bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Huminsäure (3824) ≠ Organische chemische Verbindungen (Kap. 29) (2932) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Huminsäure bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMineralisches/chemisches Düngemittel mit Stickstoff und Kalium – greift nur bei Düngemittelzubereitungen mit Huminsäureanteil | 3105.90.20.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungOrganische chemische Verbindungen (Kap. 29) | 2932.29.40 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Huminsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI34301/21-1 | Chemische Zubereitung aus überwiegend organischen Verbindungen in Pulverform – bestätigt die Einreihung von organischen, nicht näher bezeichneten Zubereitungen unter 3824 99 93 90 0 | 3824.99.93.90.0 |
| DEBTI38058/20-1 | Blumenerde mit Rindenhumus – Huminstoffhaltige Zubereitung unter 3824 99 93 90 0 | 3824.99.93.90.0 |
| DE3714/16-1 | Organisch-mineralischer NPK-Dünger mit Huminsäurezusatz | 3824.99.93.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Huminsäure
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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