Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Maca-Pulver ist in die folgende hierarchische Gliederung des Harmonisieren Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingebettet:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelMÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN11
- PositionMehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714; Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 81106
- UnterpositionMehl und Grieß von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714110620
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Maca-Pulver
Der HS-Code für Maca-Pulver lautet 1106.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1106.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1106.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1106.20.90.00.0.
Einreihung von Maca-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einfuhr von Maca-Pulver unter der Zolltarifnummer 1106.20.90.00.0 fallen folgende Abgaben an:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Maca-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungfür die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht | 1106.20.10.00.0 | 166 % |
| Alternative EinreihungManiok, Pfeilwurz etc. - andere | 0714.40.00.00.0 | 166 % |
| Alternative EinreihungMalzextrakt - Lebensmittelzubereitungen | 1901.90.11.00.0 | 166 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Maca-Pulver (1106) ≠ für die menschliche Ernährung ungenießbar gemacht (1106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Maca-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Maca-Pulver (1106) ≠ Maniok, Pfeilwurz etc. - andere (0714) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Maca-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Maca-Pulver (1106) ≠ Malzextrakt - Lebensmittelzubereitungen (1901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Maca-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Daneben ist eine Einreihung in andere Kapitel möglich, wenn die Ware nicht als reines Maca-Pulver vorliegt:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungManiok, Pfeilwurz etc. - andere | 0714.40.00.00.0 | 166 % |
| Alternative EinreihungMalzextrakt - Lebensmittelzubereitungen | 1901.90.11.00.0 | 166 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Maca-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE20125/16-1 | Macapulver, 100% Maca, getrocknet und vermahlen | 1106.20.90.00.0 |
| DEB/355/09-1 | Macapulver aus Wurzelknolle (Lepidium meyenii) | 1106.20.90.00.0 |
| DE18439/15-1 | Macawurzelpulver, getrocknet und vermahlen | 1106.20.90.00.0 |
| DE26798/16-1 | Macapulver, 100% Macawurzel, getrocknet und vermahlen | 1106.20.90.00.0 |
| DE12795/12-1 | Bio-Macawurzelpulver (Lepidium meyenii) | 1106.20.90.00.0 |
| DE13743/12-1 | Bio-Macawurzelpulver (Lepidium peruvianum) | 1106.20.90.00.0 |
| DEBTI25695/22-1 | Macapulver aus gemahlenen Macaknollen | 1106.20.90.00.0 |
| DE19825/15-1 | Macawurzelpulver, getrocknet, gelatiniert | 1106.20.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
166 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 166 % | Drittlandszoll |
| USA | 166 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 166 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 166 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 166 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 166 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Maca-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihr Maca-Pulver mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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