Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Pir-Sensoren leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionInstrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren9031
- Unterpositionandere optische Instrumente, Apparate und Geräte903141
- Unterpositionandere903149
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pir-Sensor
Der HS-Code für Pir-Sensor lautet 9031.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.49.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.49.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.49.90.00.0.
Einreihung von Pir-Sensor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Pir-Sensors erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen derselben Position). Der Sensor erfasst als optisches Messgerät Infrarotstrahlung und fällt daher unter Position 9031 (Instrumente zum Messen oder Prüfen). Die Unterposition 9031.49 (andere optische Instrumente) und die Codenummer 9031.49.90.00.0 (andere) sind einschlägig.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pir-Sensor
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere optische Instrumente, Apparate und Geräte – zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen | 9031.41.00.00 | 0 % |
| Alternative EinreihungElektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von Stromkreisen | 8536.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungInstrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen | 9027.00.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pir-Sensor (9031) ≠ andere optische Instrumente, Apparate und Geräte – zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen (9031) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pir-Sensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pir-Sensor (9031) ≠ Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von Stromkreisen (8536) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pir-Sensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pir-Sensor (9031) ≠ Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (9027) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pir-Sensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist nur bei grundlegend anderer Funktion möglich. Beispiel:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungElektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von Stromkreisen | 8536.00.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pir-Sensor (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE18028/12-1 | Passiver Infrarot-Detektor 'IR-Sensor PIRS-D204B, TO5', pyroelektrische Kristallsensorelemente in TO-5 Gehäuse mit optischem Filter | 9031.49.90.00.0 |
| DE11063/11-1 | Passiver Infrarot-Detektor mit vier pyroelektrischen Kristallsensorelementen und ASIC in TO-5 Gehäuse | 9031.49.90.00.0 |
| DE11057/11-1 | Passiver Infrarot-Detektor mit FET, Widerstand und zwei pyroelektrischen Kristallsensorelementen in TO-5 Gehäuse | 9031.49.90.00.0 |
| DE11060/11-1 | Passiver Infrarot-Detektor in TO-46 Gehäuse | 9031.49.90.00.0 |
| DE11061/11-1 | Passiver Infrarot-Detektor in TO-39 Gehäuse | 9031.49.90.00.0 |
| DE11056/11-1 | Passiver Infrarot-Detektor mit vier pyroelektrischen Kristallsensorelementen, FET, Widerständen, Kondensator in TO-5 | 9031.49.90.00.0 |
| DE11053/11-1 | Passiver Infrarot-Detektor mit sechseckiger Detektionsfläche in TO-5 | 9031.49.90.00.0 |
| DE11058/11-1 | Passiver Infrarot-Detektor mit zwei pyroelektrischen Kristallsensorelementen in TO-5 | 9031.49.90.00.0 |
| DE11062/11-1 | Passiver Infrarot-Detektor mit zwei pyroelektrischen Kristallsensorelementen und ASIC in TO-5 | 9031.49.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Pir-Sensor
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Pir-Sensor mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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