Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 5804.10.90.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelSPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN58
- PositionTülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 60065804
- UnterpositionTülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe580410
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tüll
Der HS-Code für Tüll lautet 5804.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5804.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5804.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5804.10.90.00.0.
Einreihung von Tüll nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Tüll erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen erfolgt. Position 5804 nennt ausdrücklich 'Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe'. AV 6 legt fest, dass für die Unterpositionen die gleichen Regeln gelten. Daher wird Tüll unter die Unterposition 5804 10 (Tülle) und dort mangels spezifischerer Beschreibung unter 5804 10 90 (andere) eingereiht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tüll
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTülle - ungemustert | 5804.10.10.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungMaschinengefertigte Spitzen aus Chemiefasern | 5804.21.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungKettengewirke, Netz als Abdeckung | 6005.37.00.00.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tüll (5804) ≠ Tülle - ungemustert (5804) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tüll bleibt die Zolltarifnummer 5804.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tüll (5804) ≠ Maschinengefertigte Spitzen aus Chemiefasern (5804) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tüll bleibt die Zolltarifnummer 5804.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tüll (5804) ≠ Kettengewirke, Netz als Abdeckung (6005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tüll bleibt die Zolltarifnummer 5804.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist möglich, wenn die Ware eine andere Beschaffenheit aufweist:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKettengewirke, Netz als Abdeckung | 6005.37.00.00.0 | 8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tüll (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/1884/07-1 | Tüll (lt. Antrag: Dekorationsstoff 'Artikel Greenwich CL 4012') - als Meterware, - mit einer Breite von 300 cm (lt. Antrag), - aus verschiedenen Garnen (u.a. aus Chemiefasern - Viskose und Polyester - sowie aus Metallgarnen), - gemustert. | 5804.10.90.00.0 |
| DEF/1441/06-1 | Textiles Flächenerzeugnis aus zwei Lagen, Oberlage aus gemustertem Tüll aus synthetischen Chemiefasern und Baumwolle, als Schauseite. | 5804.10.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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