01Ausführungen
Welche Zolltarifnummer hat Unterhaltungselektronik?
Der Baum zeigt den Weg vom Wortlaut der Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
Für die Einfuhr zählt die 11-stellige Zolltarifnummer, für Ausfuhr und Intrastat die 8-stellige Warennummer.
- 01 · HS-Code8528.726-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8528.72.408-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8528.72.40.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8528.72.40.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
Zolltarifnummer finden
Welche Zolltarifnummer gilt für Unterhaltungselektronik?
Die Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab. Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Einreihung
Worauf es bei der Einreihung von Unterhaltungselektronik ankommt
Wenn nur „Unterhaltungselektronik“ bekannt ist
Mit der Angabe „Unterhaltungselektronik“ allein gibt es keine eindeutige Nummer. Die Einreihungsprüfung stellt dann diese Rückfragen.
| Frage | Antwort im Beispiel | Weitere Antworten |
|---|---|---|
| 1. Welche Geräteart ist das einzelne Unterhaltungselektronikgerät? | Fernsehgerät (empfängt und zeigt Fernsehsendungen) | Lautsprecher (gibt Ton über einen Lautsprecher wieder) · Verstärker (verstärkt Audiosignale) · Wiedergabegerät für Bild oder Ton (spielt Inhalte von einem Medium ab) |
| 2. Welche Ausführung trifft auf das Fernsehgerät zu? | LCD-Bildschirm; keine Videoaufnahme oder Videowiedergabe eingebaut | Bildröhre; Videoaufnahme oder Videowiedergabe ist eingebaut · Bildröhre; keine Videoaufnahme oder Videowiedergabe eingebaut · LCD-Bildschirm; Videoaufnahme oder Videowiedergabe ist eingebaut · Plasma-Bildschirm; Videoaufnahme oder Videowiedergabe ist eingebaut · Plasma-Bildschirm; keine Videoaufnahme oder Videowiedergabe eingebaut · Andere Bildschirmart; Videoaufnahme oder Videowiedergabe ist eingebaut · Andere Bildschirmart; keine Videoaufnahme oder Videowiedergabe eingebaut |
Mit den Antworten im Beispiel ergibt sich 8528.72.40.00.0.
03Abgrenzung
Häufige Verwechslungen bei Unterhaltungselektronik
| Verwechslung | Richtig | Grund |
|---|---|---|
| Monitor ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät statt FernseherZolltarifnummer Monitor | Position 8528 | Die Position 8528 umfasst Monitore ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät und Fernsehempfangsgeräte. Die Zolltarifnummer 8528.72.40.00.0 gilt nur für Fernsehempfangsgeräte mit LCD-Bildschirm für mehrfarbiges Bild. |
| Projektor mit eingebautem Fernsehtuner statt Fernseher mit LCD-BildschirmZolltarifnummer Projektor | Position 8528 | Ein Projektor mit Tuner in einem Gehäuse, mit Laserprojektor und DLP-Technik, wurde in die Warennummer 8528.72.10 eingereiht. |
| Tragbarer DVD-Player mit Farbmonitor und TV-Tuner statt FernseherZolltarifnummer DVD-Player | Position 8528 | Ein batteriebetriebenes Gerät mit Laserabnehmersystem zur Videowiedergabe und Farbmonitor mit TV-Tuner wurde in die Warennummer 8528.72.20 eingereiht. |
04vZTA
So hat der Zoll Unterhaltungselektronik eingereiht (vZTA)
Gültige vZTA je Nummer
| vZTA | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| DEBTI12386/25-1Deutschland · bis 25.05.2028 | Video-Babyphone (Abbildung siehe Anlage), - aus einer netzbetriebenen Kamera mit Bildsensor und … | 8528.72.40 |
| FRBTIFR-BTI-2026-06647Frankreich · bis 28.09.2029 | Videoüberwachungssystem für Babys, bestehend aus einem Elternmonitor (Elterneinheit) und einer Kamera (Kindereinheit). … | 8528.72.40 |
2 vZTA nennen „Unterhaltungselektronik“, verteilt auf eine Nummer
Die häufigsten. Dunkel: Nummern aus den Ausführungen oben.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Unterhaltungselektronik
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.07.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (ab 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenz: 0 % mit Ursprungsnachweis für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, neu seit 2026: Armenien, USA.
06Maßnahmen
Maßnahmen bei Einfuhr und Ausfuhr von Unterhaltungselektronik
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Unterhaltungselektronik
Anmerkungen (1)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Einreihungsverordnungen (5)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2024/261701.10.2024 | Ein Projektor mit Tuner in einem Gehäuse wurde in die Warennummer 8528.72.10 eingereiht. | 8528.72.10 |
| 336/201428.03.2014 | Ein drahtloses Rückfahrkamerasystem für Kraftfahrzeuge, das im Einzelhandel aufgemacht ist und einen Farb-LCD-Empfänger enthält, wurde in die Warennummer 8528.72.40 eingereiht. | 8528.72.40 |
| 1156/201314.11.2013 | Ein unvollständiges Farbfernsehgerät mit LCD-Bildschirm ohne Tuner wurde in die Warennummer 8528.72.40 eingereiht. | 8528.72.40 |
| 113/201107.02.2011 | Ein Baby-Videoüberwachungssystem mit drahtloser Fernsehkamera und LCD-Farbmonitor wurde in die Warennummer 8528.72.40 eingereiht. | 8528.72.40 |
| 1172/200825.11.2008 | Ein batteriebetriebenes Gerät mit Laserabnehmersystem zur Videowiedergabe und Farbmonitor mit TV-Tuner wurde in die Warennummer 8528.72.20 eingereiht. | 8528.72.20 |
Urteile des EuGH (11)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-288/1811.04.2019 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. Oktober 2012 geänderten Fassung … |
| C-201/9905.04.2001 | Die Kombinierte Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung derAnhänge der Verordnungen (EWG) Nr. 2886/89 der Kommission vom 2. … |
| C-376/0719.02.2009 | 1. Eine Einreihung von Monitoren, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, in die Unterposition 8471.60.90 als Einheiten von der „hauptsächlich“ in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art im Sinne von Anmerkung 5 B Buchst. a zu Kapitel 84 der Kombinierten Nomenklatur, die den … |
| C-555/1720.09.2018 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung ist dahin … |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
08Ähnliche Waren
Ähnliche und verwechselte Waren
Gleiche Kategorie, teils andere Nummern. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Monitor – 8528.52.10.00.0
Fernseher – 8528.72.40.00.0
LED-Monitor – 8528.52.10.00.0
LCD-Monitor – 8528.52.10.00.0
Beamer – 8528.62.00.00.0
Digital-Signage – 8528.52.91.00.0
Touch-Monitor – 8528.52.10.00.0
TFT-Display – 8528.52.10.00.0
Multimedia-Player – 8528.71.00.00.0
Auto-Monitor – 8528.59.00.90.0
LED-Fernseher – 8528.72.40.00.0
Auto-Multimedia-Player – 8528.52.91.00.0
LED-Bildschirm – 8528.52.99.00.0
Android-Box – 8528.71.00.00.0
Ar-Brille – 8528.52.99.00.0
LCD-Fernseher – 8528.72.40.00.0Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Präferenzen, Maßnahmen und Fußnoten je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA, Zahl je Nummer und die Beispiele
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Positionen und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile