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Zolltarifnummer 2005.80.00.99.0 – Zuckermais in anderer Aufmachung

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Zuckermais, der nicht in Körnern vorliegt und weder ein Zuckermaiskolben für die Lebensmittelindustrie mit einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm, noch ein Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm ist. Zuckermaiskolben mit einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm, die für die Lebensmittelindustrie bestimmt sind und einer anderen Behandlung als dem einfachen Abpacken unterworfen werden, gehören in 2005.80.00.30.0, Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm, in 2005.80.00.91.0.

Typische Waren:Zuckermais

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2005.80.00.99.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionAnderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
UnterpositionGemüse, homogenisiert
UnterpositionKartoffeln
ZolltarifnummerErbsen (Pisum sativum)
ZolltarifnummerSpargel
ZolltarifnummerOliven
UnterpositionZuckermais (Zea mays var. saccharata)
Zolltarifnummerin Körnern, nicht gefroren
ZolltarifnummerZuckermaiskolben (Zea Mays Saccharata), auch in Stücke geschnitten, mit einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm …
andere
Zolltarifnummerin Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2005.806-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2005.80.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2005.80.00.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2005.80.00.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2005.80.00.99.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder …
✓Zuckermais (Zea mays var. saccharata)Die Ware ist Zuckermais (Zea mays var. saccharata) und wird als Gemüse eingereiht.
✓andere, also nicht: in Körnern, nicht gefroren, Zuckermaiskolben (Zea Mays Saccharata), auch in Stücke geschnitten, mit einem Durchmesser von 10 mm oder mehr …Für die Ware bleibt Zuckermais, der nicht in Körnern vorliegt. Kolben mit einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm, die für die Lebensmittelindustrie bestimmt sind und einer anderen Behandlung als dem einfachen Abpacken unterworfen werden, gehören nicht hierher.
✓andere, also nicht: in Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mmBei Kolben entscheidet der Durchmesser: Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm, gehören nicht hierher. Für die Ware bleibt ein Kolben mit einem Durchmesser unter 8 mm oder über 12 mm.
2005.80.00.99.0Zuckermais in anderer Aufmachung

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2005.80.00.99.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2005.80.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2005.80.00.10.0in Körnern, nicht gefrorenAntidumpingzoll, Präferenzzollkontingent
2005.80.00.30.0Zuckermaiskolben (Zea Mays Saccharata), auch in Stücke geschnitten, mit einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm …–
2005.80.00.91.0in Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm–
2005.80.00.99.0anderediese SeitePräferenzzollkontingent

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2005.80.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Spanien1
Italien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI27878/26-1DeutschlandAntragsangaben: Zuckermaiskörner (Sweet Corn), in der Konservendose haltbar gemacht, Abtropfgewicht: 285 g. Anderes …20.08.2029
DEBTI50809/24-1DeutschlandAntragsangaben: Angelmais im eigenen Sud, aufgemacht zur Verwendung als Hakenköder; in drei verschieden Farben und …23.04.2029
ESBTI2025SOL1162SpanienPhysische Beschreibung: Süßer Mais, körnig, nicht gefroren, in verschiedenen Verkaufsformaten. Normalerweise in …10.09.2028
ITBTIIT922104-2023-BTI0793ItalienSüßmais-Körner in Dosen, bestimmt für den Angelsport als Köder. Die Süßmais-Körner, aus frischen Kolben, werden in …17.04.2027

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2005.80.00.99.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 2005.80.00.99.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2005.80.00.99.0

€
2005.80.00.99.0Drittlandszoll5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg–––
2005.80.00.99.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg + 50 %–––
2005.80.00.99.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (11)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0882Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.1354Israel0 % + 6,58 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.1953Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.6718Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7224Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7233Kolumbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7305Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7526Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7904Neuseeland0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8202Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8405Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 5,1 % + 9,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 36 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan und Südkorea. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
APS+-Länder0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Algerien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + 7,58 EUR je 100 kg
Ecuador9,40 EUR je 100 kg
Färöer0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Island0 % + 7,58 EUR je 100 kg
Israel0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Kolumbien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Libanon0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Norwegen0 % + 7,58 EUR je 100 kg
Peru0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Syrien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Tunesien0 % + 9,40 EUR je 100 kg
Zentralamerika9,40 EUR je 100 kg
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + 9,40 EUR je 100 kg

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2005.80.00.99.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2005.80.00.99.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 2005.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 2005.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2005.80.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 11.
  1. 01.01.19722005.80.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Zuckermais (Zea mays var. saccharata)“
  2. 21.12.20062005.80.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2005.80.00
  3. 21.12.20062005.80.00.10.0neu eingeführt · „in Körnern, nicht gefroren“ · aus 2005.80.00
  4. 01.07.20162005.80.00.30.0neu eingeführt · „Zuckermaiskolben (Zea Mays Saccharata), auch in Stücke geschnitten, mit einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm …“ · aus 2005.80.00
  5. 01.08.20202005.80.00.91.0neu eingeführt · „in Kolben mit einem Durchmesser von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm“ · aus 2005.80.00
  6. 01.08.20202005.80.00.99.0neu eingeführt · aus 2005.80.00

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2005.80.00.99.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Zuckermais unter 2005.80.00?

Die Zolltarifnummer 2005.80.00.99.0 gilt für Zuckermais, der weder in Körnern vorliegt noch unter die Zolltarifnummern 2005.80.00.30.0 oder 2005.80.00.91.0 fällt. Zuckermais in Körnern, nicht gefroren, gehört in 2005.80.00.10.0.

Gibt es Zusatzzoll auf Zuckermais aus Russland unter 2005.80.00.99.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 2005.80.00.99.0 ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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