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HS-Code 0204.22 – Teile mit Knochen von Schafen, frisch

HS-Code · 6-stellig

Diese Unterposition erfasst andere Teile mit Knochen von Schafen, frisch oder gekühlt, die in Position 0204 unter „anderes Fleisch von Schafen, frisch oder gekühlt“ stehen. Ganze oder halbe Tierkörper gehören in die Unterposition 0204.21, Teile ohne Knochen in die Unterposition 0204.23. Die Warennummern darunter richten sich nach Vorderteilen, Rippenstücken und Keulenenden sowie Schwanzstücken.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Schafsteil mit Knochen zu HS-Code 0204.22?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 0204.22?

Die Warennummer 0204.22.10 erfasst Vorderteile oder halbe Vorderteile. Die Warennummer 0204.22.30 erfasst Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden. Die Warennummer 0204.22.50 erfasst Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke. Die Warennummer 0204.22.90 erfasst die Teile, die unter 0204.22.10, 0204.22.30 und 0204.22.50 nicht fallen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren
anderes Fleisch von Schafen, frisch oder gekühlt
Unterpositionandere Teile mit KnochenDiese Seite
Kombinierte NomenklaturVorderteile oder halbe Vorderteile
12,8 % + 119,90 EUR je 100 kg · 1 vZTA
Kombinierte NomenklaturRippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden
12,8 % + 188,50 EUR je 100 kg · 2 vZTA
Kombinierte NomenklaturSchwanzstücke oder halbe Schwanzstücke
12,8 % + 222,70 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturandere
12,8 % + 222,70 EUR je 100 kg · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

0204.22.10Vorderteile oder halbe Vorderteile
0204.22.30Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden
0204.22.50Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke

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Welche der 4 Nummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0204.22

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 0204.22?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf HS-Code 0204.22. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0204.22

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 3
3. A. Es gelten als: a) „ganze Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0204.10, 0204.21, 0204.30, 0204.41, 0204.50.11 und 0204.50.51 die ganzen Tierkörper von Schafen oder Ziegen nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; b) „halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0204.10, 0204.21, 0204.30, 0204.41, 0204.50.11 und 0204.50.51 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch die Mitte des Brustbeins und der Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0204.22.10, 0204.42.10, 0204.50.13 und 0204.50.53 der vordere Teil des ganzen Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schultern, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf und höchstens sieben ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippenpaaren; d) „halbe Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0204.22.10, 0204.42.10, 0204.50.13 und 0204.50.53 der vordere Teil des halben Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schulter, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-149/7312.12.1973DER BEGRIFF " WILD " IN DER TARIFSTELLE 02.04-B DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS VON 1970 IST DAHIN AUSZULEGEN, DASS ER DIE IN FREIER WILDBAHN LEBENDEN JAGDBAREN TIERE ERFASST .

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 0204.22

Welche Warennummer gilt für Vorderteile von Schafen mit Knochen unter HS-Code 0204.22?

Vorderteile oder halbe Vorderteile gehören in die Warennummer 0204.22.10, Rippenstücke und/oder Keulenenden in 0204.22.30 und Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke in 0204.22.50. Teile, die darunter nicht genannt sind, gehören in die Warennummer 0204.22.90.

Was schließt Kapitel 2, Anmerkung 1 für HS-Code 0204.22 aus?

Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, gehören nicht zu Kapitel 2 und damit nicht unter HS-Code 0204.22. Ebenso gehören genießbare, nicht lebende Insekten sowie Därme, Blasen und Magen von Tieren nicht zu Kapitel 2.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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