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Zolltarifnummer 0204.22.10.90.0 – Schaf-Vorderteile, nicht Hausschafe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Vorderteile oder halbe Vorderteile von Schafen, frisch oder gekühlt, mit Knochen, die nicht von Hausschafen stammen. Vorderteile von Hausschafen gehören in die Zolltarifnummer 0204.22.10.10.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0204.22.10.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren
Unterpositionganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühlt
anderes Fleisch von Schafen, frisch oder gekühlt
Unterpositionganze oder halbe Tierkörper
Unterpositionandere Teile mit Knochen
Kombinierte NomenklaturVorderteile oder halbe Vorderteile
Zolltarifnummervon Hausschafen
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte NomenklaturRippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden
Kombinierte NomenklaturSchwanzstücke oder halbe Schwanzstücke
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionohne Knochen
Unterpositionganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, gefroren
0204.41 – 0204.43anderes Fleisch von Schafen, gefroren
UnterpositionFleisch von Ziegen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0204.226-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0204.22.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0204.22.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0204.22.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0204.22.10.90.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0204 Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt …
✓anderes Fleisch von Schafen, frisch oder gekühltDie Ware ist Fleisch von Schafen, frisch oder gekühlt, und kein ganzer oder halber Tierkörper. Ganze oder halbe Tierkörper sind nach den Zusätzlichen Anmerkungen 3 A zu Kapitel 2 Körper von Schafen oder Ziegen nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten.
✓andere Teile mit Knochen, also nicht: ganze oder halbe Tierkörper, ohne KnochenDas Stück muss als Teil mit Knochen gestellt sein. Ganze oder halbe Tierkörper sowie Teile ohne Knochen fallen nicht darunter.
✓Vorderteile oder halbe VorderteileDas Stück ist als Vorderteil oder halbes Vorderteil gestellt. Die Begriffe sind in Buchstabe c und d der Zusätzlichen Anmerkung 3 A zu Kapitel 2 festgelegt.
✓andere, also nicht: von HausschafenEs bleiben Vorderteile von Schafen, die nicht von Hausschafen stammen.
0204.22.10.90.0Schaf-Vorderteile mit Knochen, nicht Hausschafe

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0204.22.10.90.0?

  • ×ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, frisch oder gekühlt0204.10
  • ×ganze oder halbe Tierkörper von Lämmern, gefroren0204.30
  • ×anderes Fleisch von Schafen, gefroren0204.41, 0204.42, 0204.43
  • ×Fleisch von Ziegen0204.50
  • ×ganze oder halbe Tierkörper0204.21
  • ×ohne Knochen0204.23
  • ×Rippenstücke und/oder Keulenenden oder halbe Rippenstücke und/oder halbe Keulenenden0204.22.30
  • ×Schwanzstücke oder halbe Schwanzstücke0204.22.50
  • ×andere, also nicht: Vorderteile oder halbe Vorderteile0204.22.90
  • ×von Hausschafen0204.22.10.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0204.22.10

ZolltarifnummerWortlaut
0204.22.10.10.0von Hausschafen
0204.22.10.90.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0204.22.10 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ESBTI2025SOL205SpanienVorderviertel von Lammfleisch bis zur 10. Rippe. Lammviertel, Kopf abgetrennt an der okzipito-atlantalen Gelenkstelle …11.03.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0204.22.902Lammkeule in Koteletts geschnitten, ohne Gelenk und gekühlt. Dieses Fleisch wird mit Knochen, in einer Schale mit Schutzatmosphäre verpackt, die durch Siegelung verschlossen ist. Für den menschlichen …
0204.22.302Lammkoteletts mit Knochen. Kombination aus Keulen- und/oder Schulterkoteletts mit Koteletts aus dem Karree. Gekühltes Fleisch. In einer thermoversiegelten Schale unter Schutzatmosphäre verpackt. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0204.22.10.90.0

€
0204.22.10.90.0Drittlandszoll12,8 % + 119,90 EUR je 100 kg–––
0204.22.10.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll12,8 % + 119,90 EUR je 100 kg + 50 %–––
0204.22.10.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll12,8 % + 119,90 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (13)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0227Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0690Färöer0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0693Grönland0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0824Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0833Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1922Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.2011Argentinien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.2012Australien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.2013Neuseeland0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.2014Uruguay0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.2015Mitgliedstaaten der WTO0 %20.07.2026 – 31.12.2026
09.2016alle Drittländer0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7901Neuseeland0 %seit 01.01.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12,8 % + 119,90 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 43 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Ecuador1,1 % + 10,90 EUR je 100 kg
Türkei0 % + 119,90 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0204.22.10.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0204.22.10.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 3
3. A. Es gelten als: a) „ganze Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0204.10, 0204.21, 0204.30, 0204.41, 0204.50.11 und 0204.50.51 die ganzen Tierkörper von Schafen oder Ziegen nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; b) „halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0204.10, 0204.21, 0204.30, 0204.41, 0204.50.11 und 0204.50.51 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch die Mitte des Brustbeins und der Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0204.22.10, 0204.42.10, 0204.50.13 und 0204.50.53 der vordere Teil des ganzen Tierkörpers, mit oder ohne Brust, mit allen Knochen sowie Schultern, Hals und Rippenspitzen, senkrecht zur Wirbelsäule durchgeschnitten, mit mindestens fünf und höchstens sieben ganzen oder teilweise abgeschnittenen Rippenpaaren; d) „halbe Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0204.22.10, 0204.42.10, 0204.50.13 …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0204.22.10Vorderteile oder halbe Vorderteile: Die Begriffe „Vorderteile“ und „halbe Vorderteile“ sind in den Buchstaben c) und d) der Zusätzlichen Anmerkung 3 A zu Kapitel 2 festgelegt.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-149/7312.12.1973DER BEGRIFF " WILD " IN DER TARIFSTELLE 02.04-B DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS VON 1970 IST DAHIN AUSZULEGEN, DASS ER DIE IN FREIER WILDBAHN LEBENDEN JAGDBAREN TIERE ERFASST .

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0204.22.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 9 Zollkontingente statt 13.
  1. 01.01.19720204.22.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Vorderteile oder halbe Vorderteile“
  2. 01.01.19720204.22.10.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „von Hausschafen“
  3. 01.01.19720204.22.10.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0204.22.10.90.0

Welche Ware schließt Kapitel 2, Anmerkung 1 bei der Zolltarifnummer 0204.22.10.90.0 aus?

Nicht zu Kapitel 2 gehören Schaffleischteile dieser Art, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind (Anmerkung 1 a). Genießbare Ware dieser Art bleibt in Kapitel 2.

Welche Zolltarifnummer gilt für Vorderteile von Schafen unter der Warennummer 0204.22.10?

Vorderteile von Hausschafen gehören in die Zolltarifnummer 0204.22.10.10.0. Alle anderen Vorderteile von Schafen, die nicht von Hausschafen stammen, gehören in die Zolltarifnummer 0204.22.10.90.0.

Gilt für die Zolltarifnummer 0204.22.10.90.0 ein Zusatzzoll auf Schaffleisch aus Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt auf diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155). Für Waren mit Ursprung Belarus gilt er ebenso.

Brauche ich bei der Einfuhr von Schaffleisch unter der Zolltarifnummer 0204.22.10.90.0 eine Veterinärkontrolle?

Bei der Einfuhr dieser Ware gilt die amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle. Die Kontrolle gilt für alle Länder. Als Unterlage ist unter anderem das GGED-P (N853) vorgesehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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