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HS-Code 0207.14 – Gefrorene Hühnerteile und Nebenerzeugnisse

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 0207.14 erfasst gefrorene Teile und Schlachtnebenerzeugnisse von Hühnern, die unter der Position 0207 im Zolltarif stehen. Frisch oder gekühlte Teile und Schlachtnebenerzeugnisse von Hühnern gehören dagegen in die Unterposition 0207.13. Die Nummern darunter richten sich danach, welches Teil oder Erzeugnis vorliegt und ob Knochen vorhanden sind.

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Gehört Ihr gefrorenes Hähnchenteil zu HS-Code 0207.14?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 0207.14?

Teile ohne Knochen fallen unter die Zolltarifnummer 0207.14.10.00.0. Teile mit Knochen werden nach Art unterschieden: Hälften oder Viertel (0207.14.20.00.0), ganze Flügel auch ohne Flügelspitzen (0207.14.30.00.0), Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen (0207.14.40.00.0), Brüste und Teile davon (0207.14.50.00.0), Schenkel und Teile davon (0207.14.60.00.0) sowie alle übrigen Teile mit Knochen (0207.14.70.00.0). Schlachtnebenerzeugnisse sind Lebern (0207.14.91.00.0) und alle übrigen Schlachtnebenerzeugnisse außer Lebern (0207.14.99.00.0). Teile mit Knochen, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören nach Zusätzlicher Anmerkung 4 zu Kapitel 2 in die Warennummer 0207.14.70.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
von Hühnern
UnterpositionTeile und Schlachtnebenerzeugnisse, gefrorenDiese Seite
Teile
Zolltarifnummerohne Knochen
102,40 EUR je 100 kg · 4 vZTA
mit Knochen
ZolltarifnummerHälften oder Viertel
35,80 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummerganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen
26,90 EUR je 100 kg · 1 vZTA
ZolltarifnummerRücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen
18,70 EUR je 100 kg · 0 vZTA
ZolltarifnummerBrüste und Teile davon
60,20 EUR je 100 kg · 0 vZTA
ZolltarifnummerSchenkel und Teile davon
46,30 EUR je 100 kg · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
100,80 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Schlachtnebenerzeugnisse
ZolltarifnummerLebern
6,4 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
18,70 EUR je 100 kg · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0207.14

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 0207.14?

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 0207.14. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0207.14

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Es gelten als: a) „Teile von Geflügel, mit Knochen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20 bis 0207.13.60, 0207.14.20 bis 0207.14.60, 0207.26.20 bis 0207.26.70, 0207.27.20 bis 0207.27.70, 0207.44.21 bis 0207.44.61, 0207.45.21 bis 0207.45.61, 0207.54.21 bis 0207.54.61, 0207.55.21 bis 0207.55.61 und 0207.60.21 bis 0207.60.61: die dort genannten Teile mit allen Knochen. Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 0207.13.70, 0207.14.70, 0207.26.80, 0207.27.80, 0207.44.71, 0207.44.81, 0207.45.71, 0207.45.81, 0207.54.71, 0207.54.81, 0207.55.71, 0207.55.81 und 0207.60.81; b) „Hälften“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt; c) „Viertel“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte; d) „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.30, 0207.14.30, 0207.26.30, 0207.27.30, 0207.44.31, 0207.45.31, 0207.54.31, 0207.55.31 und 0207.60.31: Teile von Geflügel, bestehend aus Humerus (Oberarm), Radius (Speiche) und Ulna (Elle), einschließlich anhaftendem Muskelfleisch. Die Flügelspitze einschließlich Karpal-(Mittelhand-)knochen kann entfernt …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Urteile des EuGH (4)

UrteilKernsatz
C-310/0618.07.2007Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-151/9305.10.19941) Die Verordnungen (EWG) Nr. 1151/87 der Kommission vom 27. April 1987 und (EWG) Nr. 2800/87 der Kommission vom 18. September 1987, beide zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Gefluegelfleischsektor, sind dahin auszulegen, daß ein Hühnerschenkel …
C-319/1010.11.2011Bei Anmeldungen vor dem 27. September 2005 kann unter Umständen die Entscheidung des Settlement Body der Welthandelsorganisation (WHO) vom 27. September 2005 angeführt werden.
C-140/0829.10.2009Gefrorenes Separatorenfleisch von maschinell entbeintem Huhn, das für die menschliche Ernährung bestimmt ist, wird nach diesem Urteil einer Unterposition des Zolltarifs zugeordnet, die im Urteil genannt wird.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 0207.14

Was ist ein HS-Code, etwa der HS-Code 0207.14?

Der HS-Code ist die sechsstellige Nummer nach dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation, und die ersten sechs Stellen sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Auf dieser Seite beginnt der HS-Code 0207.14 mit der Position 0207. Die Stellen 7 und 8 bilden die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 gehören zur TARIC.

Wie finde ich die Zolltarifnummer unter HS-Code 0207.14?

Sie wählen die Zolltarifnummer aus den neun Nummern darunter, zuerst nach Teil oder Erzeugnis und danach, ob Knochen vorhanden sind. Teile ohne Knochen stehen unter 0207.14.10.00.0, Lebern unter 0207.14.91.00.0.

Welche Waren gehören nicht zu HS-Code 0207.14?

Zu Kapitel 2 gehören Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210 nicht, wenn sie zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, und damit auch nicht HS-Code 0207.14. Ebenfalls nicht dazu gehören genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410), Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504), tierisches Blut (Position 0511 oder 3002) sowie tierische Fette außer Waren der Position 0209 (Kapitel 15).

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 0207.14 gilt für Hähnchenflügel?

Hähnchenflügel gehören in die Zolltarifnummer 0207.14.30.00.0 für ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen. Hähnchenfleisch ohne Knochen fällt unter 0207.14.10.00.0, Hühnerfüße unter 0207.14.99.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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